Auto geparkt, plötzlich Baustelle

Moin,

heute morgen um 8 wurde ich aus dem Bett geklingelt. Vor der Tür ein Bauarbeiter, der mich (sehr höflich) bat mein Auto wegzufahren. Es war in einer Seitenstraße am Straßenrand ganz legal geparkt. Grund: Wegen des guten Wetters wurde kurzfristig „Schlechtwetter“ aufgehoben und die lange fälligen Bauarbeiten sollten spontan beginnen. Am Vorabend dort geparkt waren keine Schilder etc. aufgestellt.

Dank des pfiffigen Bauarbeiters (er konnte von einem Adressaufkleber einer auf dem Beifahrersitz liegenden Zeitschrift meine Adresse lesen) habe ich dann fix mein Auto weggefahren und die Jungs haben sich sehr freundlich bedankt.

Was mir nun in den Sinn kam: Was wäre gewesen, wenn ich nicht da gewesen wäre oder die Klingel ausgeschaltet? Oder keine Zeitschrift so im Auto gelegen hätte, dass man meine Adresse lesen kann? Wer hätte die Kosten übernehmen müssen, wenn meine Adresse mittels Polizei hätte ermittelt werden müssen? Oder wenn mein Auto hätte „umgesetzt“ werden müssen? Wie gesagt, keinerlei Anzeichen am Vorabend für das Bauvorhaben. Bin ich als Halter dann dran oder zahlt das Bauunternehmen (was die sicher billiger käme als 4 Mann und Gerät nach Hause zu schicken)?

Bin mal gespannt!
Gruß,
Claus

Bin mal gespannt!

ich auch :wink:

gilt eigentlich das gleiche - was auch immer - bei Hochwasser (Strasse nicht gesperrt), Feuerwehreinsatz (keine F-Zufahrt) etc? oder gibt es da Unterschiede?

cu
kai

Hallo Kai!

gilt eigentlich das gleiche - :was auch immer - bei :Hochwasser…

Wie die Sache bei Hochwasser funktioniert, kann man am Unterlauf der Elbe beobachten, soweit der Fluß vom Nordsee-Tiedenhub betroffen ist. An Straßen, die regelmäßig überflutet werden, stehen i. d. R. Warnschilder. Manchmal fällt die Flut auch etwas höher als gewöhnlich aus. Wird das Auto rechtzeitig entdeckt, wird es abgeschleppt. Aber nicht, um das Blechle nicht naß werden zu lassen, sondern weil in der Elbe schwimmende Autos eine Gefahr, nicht zuletzt eine Umweltgefahr darstellen. Wer leichtsinnig genug ist, sein Auto in solcher Gegend längere Zeit unbeaufsichtigt zu lassen, muß sich ansonsten damit abfinden, daß es absäuft.

Feuerwehreinsatz (keine :F-Zufahrt)…

Wenn es brennt, wird die Feuerwehr nicht warten, bis der Eigentümer des Fahrzeugs nach Wochen aus dem Urlaub zurück kommt. Da läuft auch keiner lange herum und erkundigt sich bei Anwohnern, wem wohl das Auto gehören könnte. 8 Mann, 4 Ecken und weg damit.

Gruß
Wolfgang

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Moin,

gilt eigentlich das gleiche - was auch immer - bei Hochwasser
(Strasse nicht gesperrt), Feuerwehreinsatz (keine F-Zufahrt)
etc? oder gibt es da Unterschiede?

Da fällt mir grade ein, dass neulich mal eine Reportage über einen Abschleppunternehmer aus Hamburg kam. Dieser räumte wegen Hochwassers den Fischmarkt von geparkten Autos, damit diese nicht „absaufen“. In der Reportage hieß es, dass die Halter zahlen müßten.

Unterschied allerdings: Die Polizei ordnete das an im Rahmen der Eigentumssicherung und es standen Schilder am Parkplatz, die vor Hochwassergefahr warnen.

Gruß,
Claus (der froh ist, dass die Jungs echt so pfiffig waren und er die dämliche ADAC-Motorwelt im Auto liegen hatte)

Hallo,
ich hab rechtlich gesehen keine ahnung.
Allerdings habe ich bei einer der üblichen Polizeiserien im Fernsehen mal gesehen, dass bei einem Unfall der Abschleppwagen die behindernden Autos umgesetzt hat. Kosten für die Halter entstanden keine.
gruesse
Raoul

Moin,

werden nachdem jemand sein Auto abgestellt hat dort Halteverbotsschilder aufgestellt (zB. wegen Bauarbeiten), kann der Wagen abgeschleppt werden. Bei der Frage, ob der Halter das auch bezahlen muss, gibt es zeitlich divergierende Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte (meist zw. 2-3 Tagen) nach der man nach seinem Auto schauen muss. Wird vorher abgeschleppt, fallen keine Kosten an, danach muss gezahlt werden.
Gruß,
Dea

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Moin dea,

hilft aber in diesem Fall nicht weiter, da dort gestern abend definitiv keine Schilder standen, da die Entscheidung da mal loszulegen wohl relativ spontan heute morgen fiel aufgrund der Wetterlage.

Gruß, Claus

werden nachdem jemand sein Auto abgestellt hat dort
Halteverbotsschilder aufgestellt (zB. wegen Bauarbeiten), kann
der Wagen abgeschleppt werden. Bei der Frage, ob der Halter
das auch bezahlen muss, gibt es zeitlich divergierende
Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte (meist zw. 2-3 Tagen)
nach der man nach seinem Auto schauen muss. Wird vorher
abgeschleppt, fallen keine Kosten an, danach muss gezahlt
werden.
Gruß,
Dea

Moin,

heute morgen um 8 wurde ich aus dem Bett geklingelt. Vor der
Tür ein Bauarbeiter, der mich (sehr höflich) bat mein Auto
wegzufahren. Es war in einer Seitenstraße am Straßenrand ganz
legal geparkt. Grund: Wegen des guten Wetters wurde
kurzfristig „Schlechtwetter“ aufgehoben und die lange fälligen
Bauarbeiten sollten spontan beginnen. Am Vorabend dort geparkt
waren keine Schilder etc. aufgestellt.

Dank des pfiffigen Bauarbeiters (er konnte von einem
Adressaufkleber einer auf dem Beifahrersitz liegenden
Zeitschrift meine Adresse lesen) habe ich dann fix mein Auto
weggefahren und die Jungs haben sich sehr freundlich bedankt.

Was mir nun in den Sinn kam: Was wäre gewesen, wenn ich nicht
da gewesen wäre oder die Klingel ausgeschaltet? Oder keine
Zeitschrift so im Auto gelegen hätte, dass man meine Adresse
lesen kann? Wer hätte die Kosten übernehmen müssen, wenn meine
Adresse mittels Polizei hätte ermittelt werden müssen? Oder
wenn mein Auto hätte „umgesetzt“ werden müssen? Wie gesagt,
keinerlei Anzeichen am Vorabend für das Bauvorhaben. Bin ich
als Halter dann dran oder zahlt das Bauunternehmen (was die
sicher billiger käme als 4 Mann und Gerät nach Hause zu
schicken)?

Bin mal gespannt!
Gruß,
Claus

Ähnlicher Fall - und ich mußte zahlen.

Berlin 1. Mai
mein Auto stelle ich in einer seitenstrasse ab, keinerlei Verbotsschilder zu sehen. Nächster Morgen mein Auto abgeschleppt. Nachfrage bei der Polizei „Da standen Schilder, sind wohl bei den Krawallen am Vorabend abhanden gekommen“

aus Bequemlichkeit habe ich dann gezahlt, da ich mich auf lange Zankereien nicht ein lassen wollte. Wie hätte ich das auch beweisen sollen.

Gruß
PP

Hallo,

ist schon klar. Was ich dargestellt habe, ist nur ein allgemeiner Rechtsgrundsatz, der auf alle solche Fälle angewendet werden kann. Grob gesagt, kann man also ca. 2-3 Tage darauf vertrauen, dass ein rechtmäßig abgestellter PKW zumindest keine Abschleppkosten für den Halter verursacht. In welchem Zusammenhang das geschieht (der Wagen kann ja auch ohne Schilderaufstellung bei kurzfristigen Problemen entfernt werden), ist dabei unerheblich. Daher dürfte die Frage der Kosten in diesem Fall auch nicht anders sein. Denn die Aufforderung zum Entfernen des Autos kann auf öffentlichen Straßen ohnehin nur die Ordnungs-, bzw. Polizeibehörde erteilen (Private haben dazu keine Berechtigung) und hier gelten diese Regelungen.
Gruß,
Dea

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ähnlicher Fall - und ich mußte zahlen.

Berlin 1. Mai
mein Auto stelle ich in einer seitenstrasse ab, keinerlei
Verbotsschilder zu sehen. Nächster Morgen mein Auto
abgeschleppt. Nachfrage bei der Polizei „Da standen Schilder,
sind wohl bei den Krawallen am Vorabend abhanden gekommen“

aus Bequemlichkeit habe ich dann gezahlt, da ich mich auf
lange Zankereien nicht ein lassen wollte. Wie hätte ich das
auch beweisen sollen.

Es gibt einen Sichtbarkeitsgrundsatz, dann hätten sie (die städtischen iA der Polizei) mobile Schilder als Ersatz aufstellen müssen. Ich hätte nicht bezahlt.

Was den Fall von Claus angeht: 3 Tage vorher müssen Schilder aufgestellt werden, ansonsten hätte die Stadt das bezahlt, da die Baufirma für die Stadt sicherlich Auftragsarbeiten übernahm. Durch den langen Frost hat dies viele Bauvorhaben verzögert und nun wird eben sehr schnell angegangen. Ich denke man kann das im Guten abwickeln, deswegen ging der Bauarbeiter auch zur Klingel.

Ansonsten rufen die das O-Amt an und die können Halterdaten abfragen und klingeln…

gruß

dennis

Hallo Claus,

ich habe vor etwa 2 Monaten dieselbe Frage in diesem Brett gestellt.

Hier der Artikelbaum:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Freundliche Grüße

Jerry