Auto-Leasing
Von: , Frage gestellt am Di, 4. Jul 2000
Hi, Leute !
Folgender Sachverhalt:
Mein Vater hat bei Fiat einen Punto auf Kilometerbasis geleast. Der Vertrag läuft bis 8/00 mit monatlichen Raten von ca. 160,- DM.
Da der Vertrag in zwei Monaten ausläuft hat er sich jetzt mit den Leuten von FIAT hingesetzt und über einen Anschlußleasing-Vertrag/Kauf/Neu-Leasing u. ä. verhandelt.
Er hat sich dann dafür entschieden, einen anderen Neuwagen (FIAT Seicento) zu leasen - und zwar ab sofort.
Der Fahrzeugwechsel erfolgte dann auch innerhalb weniger Tage.
Da er mit dem FIAT Punto aber weit weniger Kilometer gefahren ist als möglich, hat er hier einen Erstattungsanspruch in Höhe von ca. 320,00 DM.
Nun hat FIAT aber mitgeteilt, daß sie diesen Erstattungsanspruch mit den noch ausstehenden zwei Raten für das alte Leasing-Fahrzeug (Punto) verrechnen würden.
Ist das richtig ?
Schließlich ist der alte Leasing-Vertrag doch aufgelöst worden, oder nicht ?
Wieso kann FIAT diese zwei Raten noch einfordern, wenn das Fahrzeug längst zurückgegeben worden ist ?
Vielen Dank für Eure Hilfe !
JON
