Wann darf man fremde Sachen wegwerfen?

Liebe WWWler,

Nehmen wir mal an, jemand kauft eine riesige Schrankwand zum Zusammenbauen in einem Möbelhaus und lässt sie sich anliefern. Das Möbelhaus liefert auch, blöderweise genau eineinhalbmal, also ein vollständiges Exemplar und ein zur Hälfte vollständiges. Die zuviel gelieferten Pakete fallen allerdings erst auf, als die Lieferanten schon wieder weg sind. Jemand ruft nun sofort im Möbelhaus an und bittet um Abholung der überzähligen Kartons. Die stören nämlich auch, weil sie die kleine Zweiraumwohnung ziemlich unbegehbar machen und ein Keller nicht verfügbar ist. Die Dame am Servicetelefon sagt eine umgehende Abholung zu, was aber nach drei Tagen immer noch nicht geschehen ist. Auf einen freundlichen Brief kommt ein Anruf, dass man bemüht ist, die Kartons so schnell wie möglich abzuholen, aber nach weiteren vier Tagen ist immer noch nichts geschehen, und die Wohnung sieht noch immer aus wie ein Möbellager. So, und morgen ist nun Sperrmüll. Darf unser jemand die Sachen dazu stellen oder macht er sich dann schadensersatzpflichtig?

Danke für einen Tipp!

Grüße,

Matt

Noch nicht!

Darf
unser jemand die Sachen dazu stellen oder macht er sich dann
schadensersatzpflichtig?

Letzteres. Anders sähe dies aus, wenn unser jemand an das Möbelhaus schreibt (wie üblich natürlich am besten per Einschreiben), daß, wenn nicht bis zum Tag X eine Abholung erfolgt ist, unser jemand davon ausgeht, daß das Möbelhaus kein Interesse mehr an den Sachen hat und die Sachen dann entsorgen wird.
Erst wenn daraufhin bis zum Tag X keine Abholung erfolgt, kann unser jemand die Sachen entsorgen, ohne sich dann Ansprüchen des Möbelhauses ausgesetzt zu sehen.

Ciao, Wotan

Hallo Wotan,

danke schon mal für die Antwort. Ich habe noch eine Zusatzfrage: Wie lange muss die Frist mindestens sein, die gesetzt wird? Reichen drei Tage, oder muss man hier eher in Wochen kalkulieren?

Danke und Gruß,

Matt

Hallo,
durch den Postweg etc sind 3 Tage recht knapp bemessen.
Ich denke mit den obligatorischen 14 Tagefristen bis Du immer
auf der sicheren Seite.

Grüße
Christian

Hallo,
durch den Postweg etc sind 3 Tage recht knapp bemessen.
Ich denke mit den obligatorischen 14 Tagefristen bis Du immer
auf der sicheren Seite.

Oh Gott! 14 Tage ohne Wohnzimmer :frowning:

Trotzdem Danke und Gruß,

Matt

Zusatzfrage
Hallo Wotan,

anscheinend müssen die falsch gelieferten Möbel ja bis zu 14 Tage gelagert werden, bevor sie entsorgt werden können.

Wie sieht es in diesem Falle mit Mietbeteiligung, Lagerkosten, Schmerzensgeld für ungemütliche Abende etc aus?
Können diese Kosten dann von der (hoffentlich noch nicht gezahlten) Rechnung für die anderen Möbel abgezogen werden?

Könnte man durch Mitteilung dieser Kosten/Tag dem Möbelhaus nicht zusätzlich „in die Gänge“ helfen?

Grüße
Gordie

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