Rechte der Väter

Welche Rechte haben Väter unehelicher Kinder wenn:
1.Die Väter keinen Unterhalt zahlen.
2.Die Kinder vor 1995 geboren wurden.
Können Väter mit ihren Kindern ins Ausland fliegen wenn die Mütter das nicht wollen?

Eure Antworten würden mich sehr interessieren.
Danke.

Eileen

Hallo Eileen

zu 1. Tut nichts zur Sache
Ob jemand seinen Verpflichtungen nachkommt oder nicht, hat im ersten Moment nichts mit seinen Rechten zu tun. Die Variante Kein Geld = Kein Umgang wird gerichtlich getrennt voneinander behandelt.
Aber: Zahlt ein Vater kein Unterhalt und kommt seiner Umgangspflicht dem Kind gegenüber nicht nach, kann das Kind später von der Unterhaltspflicht dem Vater gegenüber befreit werden, sofern es alles dokumentieren kann. Konkret bedeutet dies, falls der Vater zum Sozialhilfe- und/oder Pflegefall werden, kann sein erwachsenes Kind nicht zu Zahlungen herangezogen werden (wenn der Richter es ebenso sieht!).

zu 2. Vor der Familienrechtsreform wurde bei unehelichen Kindern normalerweise das alleinige Sorgerecht der Mutter übertragen. Das gemeinsame Sorgerecht war die große Ausnahme und meines Wissens nur mit Zustimmung der Mutter möglich. Damit verbleiben beim Vater nur sehr wenige Rechte. Dazu zählen das Recht, den Unterhalt zu bezahlen und Umgang mit dem Kind zu haben.

zu Auslandsaufenthalt: Abgesehen vom betreuten Umgang kann ansonsten das verantwortliche Elternteil die Umgangszeit gestalten, wie es möchte. Dazu zählt auch ein Auslandsaufenthalt wie z. B. Urlaub in beliebten Ferienländern. Aber wie immer keine Regel ohne Ausnahme: Einem Besuch in gefährdeten Gebieten wie z. B. momentan Irak usw. kann widersprochen werden. Beim Verdacht einer Kindesentführung muss dieser belegbar sein, dann kann auch eine Reise unterbunden werden.

Mehr Infos dürften die Spezialisten hier haben.

Viele Grüße
Jekyll

Welche Rechte haben Väter unehelicher Kinder wenn:
1.Die Väter keinen Unterhalt zahlen.
2.Die Kinder vor 1995 geboren wurden.
Können Väter mit ihren Kindern ins Ausland fliegen wenn die
Mütter das nicht wollen?

„Aufenthaltsbestimmungsrecht“ ist das Stichwort. Wenn nichts besonderes vereinbart wurde, dann liegt dies bei der Mutter und diese kann zu jeder Zeit darüber entscheiden, wo sich das Kind aufzuhalten hat und wo nicht.

Gibt es denn irgendeine Sorgerechtsregelung oder Besuchs- und Urlaubsregelung zwischen Vater und Mutter?

Gruß,

Malte.

Die Mutter hat das alleinige Sorgerecht.
Besuchsrecht hat SIE dem Vater alle 14 Tage übers Wochenende eingeräumt(von sich aus).
Urlaubsregelungen gibt es nicht.Die Mutter war bis jetzt immer sehr großzügig.

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Die Mutter hat das alleinige Sorgerecht.

Dann ist die Sache doch klar. Die Mutter bestimmt, wann das Kind sich wo aufhält, und wenn sie einem Auslandsaufenthalt nicht zustimmt, dann gibt’s auch keinen, zumindest nicht legal.

Besuchsrecht hat SIE dem Vater alle 14 Tage übers Wochenende
eingeräumt(von sich aus).
Urlaubsregelungen gibt es nicht.Die Mutter war bis jetzt immer
sehr großzügig.

Inwiefern alle 14 Tage besuchen „sehr großzügig“ ist, ist ne andere Sache, aber auch dieses Besuchsrecht ist damit kein Besuchsrecht, sondern nur ein Besuch, ohne „-recht“.

Gruß,

Malte.

Mit „sehr großzügig“ waren bisherige Urlaube und täglicher Kontakt gemeint.

Vielen Dank Euch beiden für die Antworten.

Eileen

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Hallo!

Welche Rechte haben Väter? Das war doch hier die Frage, nicht? Stellt sich auch die Frage, welche Pflichten haben Mütter?

Nehmen wir mal an, sowohl Vater und Mutter haben das Sorgerecht, haben sich aber getrennt und dem Vater wird der Umgang mit seiner Tochter ( trotz Zahlung von Unterhalt) wegen einer neuen Partnerin, bzw. solange er nicht wieder zu ihr zurückkommt, verweigert!

Rein rechtlich zur Urlaubsregelung weiß ich aus meinem privaten Fall, das der Vater die Grenze nur mit Vollmacht der Mutter verlassen darf.
Umgangsrecht natürlich in der Regel alle 14 Tage.

Und ob der Vater Unterhalt zahlt, spielt dabei keine Rolle, das sind 2 verschieden Schuh!

Hi,

Stellt sich auch die Frage, welche Pflichten haben Mütter?

Nein, die stellt sich in diesem Thread nicht, und Dein Beispiel hat hiermit auch nichts zu tun.

Gruß,

Malte.

Hallo Eileen,
wenn du das alleinige Sorgerecht hast, und davon gehe ich aus, da das Kind nicht in einer Ehe geboren wurde, hast du das alleinige Sorgerecht und kannst allein entscheiden, ob das Kind mit ins Ausland darf.Du kannst auch jeden anderen Umgang allein entscheiden. Solltest du befürchten, dass der Vater das Kind trotzdem mitnimmt, dem Vater natürlich den Kinderausweis nicht mitgeben. Sollte er es dennoch versuchen, ist das Kindesentführung und du solltest dann schleunigst zur Polizei gehen.
Ausserdem finde ich es etwas „sonderbar“ das Geld für einen Auslandsaufenthalt da ist, aber nix für den Unterhalt, vielleicht solltest du mal darüber mit dem Vater sprechen…
Unterhaltszahlungen könnten dich ja evtl. umstimmen :wink:
Grundsätzlich haben allerdings Unterhaltszahlungen und Umgang nix miteinander zu tun, auch wenn er zahlen würde, kann er das Kind nicht einfach so mitnehmen siehe oben!
Grüße
Jule

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