Verlosung = Glücksspiel?

Hi!
Noch eine Frage: Wenn ich in einem normalen Ladengeschäft eine Verlosung in Form von Losen mit Nieten usw. durchführen will, gilt das dann als Glücksspiel, und muß ich das irgendwo anmelden, oder darf ich das vielleicht sogar gar nicht machen?

Liebe Grüße
Snoef

Hallo Snoef,

hierzu gibt es genaue Vorschriften, die Du bei der GEwerbestelle in Deinem ORdnungsamt erfährst. Unter anderem werden VErlosungen auch überprüft auf die Anzahl der Nieten und GEwinne durch unangemeldete Prüfungen.

Richtig Glücksspiel !
Alle Arten von Lotterie fallen unter das Glücksspielgesetz.
Deine Verlosung muß beim Kreisverwaltungsreferat oder auf Deiner Gemeinde angemeldet werden. Meldepflichtig sind die Anzahl der Gesamtlose (Nieten und Treffer) und der Lospreis. Veränderst Du die Losanzahl (mehr Lose) oder Du erhöhst den Lospreis, so können Dir teils empfindliche Strafen drohen. Den Lospreis niedriger zu machen bedarf keiner Änderungsmeldung.