Hallo Experten,
angenommen, eine Person hat eine Software konzipiert, eine zweite Person hat die Software programmiert. Wer hat dann welche Rechte?
Danke im Voraus
Andy
Auch hallo.
angenommen, eine Person hat eine Software konzipiert, eine
zweite Person hat die Software programmiert. Wer hat dann
welche Rechte?
Kommt drauf an: wenn die Software unter Verwendung der Resourcen des Konzipierers erstellt wurde, gehört diesem das alleinige Recht. Ansonsten treten beide gleichberechtigt auf.
Beispiel: M$ Windows -> ein (wenn auch abgekupfertes) Konzept und ein Konzern, der als Rechteinhaber auftritt. Der einzelne MA tritt hier nicht in Erscheinung.
Vorausgesetzt, dass es sich um ‚Closed Software‘ handelt 
HTH
mfg M.L.
wenn die Software unter Verwendung der
Resourcen des Konzipierers erstellt wurde
Was genau bedeutet das?
Wer ist Urheber, der Konzepter der die Idee hatte, oder der Programmierer? Sind beide Miturheber? Sind beide dann zu gleichen Teilen am Gewinn beteiligt?
Kann der Konzeptor nachweisen, daß in der Software eindeutig seine Konzepte umgesetzt wurden?
Gruß,
Malte.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Kann der Konzeptor nachweisen, daß in der Software eindeutig
seine Konzepte umgesetzt wurden?
Wie ist es, wenn er es kann (z.B. durch E-Mail-Korrespondenz), und wie wäre es, wenn er es nicht kann (z.B. kein schiftlicher Vertrag vorliegt)?
Gruß Andy
Kann der Konzeptor nachweisen, daß in der Software eindeutig
seine Konzepte umgesetzt wurden?Wie ist es, wenn er es kann (z.B. durch E-Mail-Korrespondenz),
Dann wird es schwierig. Zunächst mal ist nämlich fraglich, inwiefern eMails als Beweismittel überhaupt anerkannt werden, da sie ja leicht gefälscht werden können, insbesondere von einem Programmierer.
Desweiteren unterliegt ein bloßes Konzept nicht dem Urheberrecht - urheberrechtlich geschützt ist nur das konkrete Werk, also die Software, die ja der Programmierer erstellt hat.
Der Schutz von Konzepten ist eigentlich die Sache von Patenten, und Softwarepatente gibt’s bei uns (zum Glück!) ja noch nicht.
Einzige Ausnahme: Das Konzept ist so bahnbrechend, daß es als „technische Neuerung“ angesehen werden muß, bspw. also eine völlig neue Art, Computer überhaupt zu bedienen - dann könnte der Konzeptor ein Patent anmelden und die Kohle wieder reinholen.
und wie wäre es, wenn er es nicht kann (z.B. kein schiftlicher
Vertrag vorliegt)?
Dann ist es einfach: „Keine Arme - keine Kekse“, wie Sebastian so nett zitierte, kein Beweis - kein Geld.
Insgesamt hat also der, der das Konzept entwickelt hat, verdammt schlechte Karten.
Gruß,
Malte.
PS: Ich bin kein Jurist.
Korrektur
wenn die Software unter Verwendung der
Resourcen des Konzipierers erstellt wurde, gehört diesem das
alleinige Recht.
Wie kommst Du denn darauf? Und was meinst Du mit „unter Verwendung von Ressourcen…“?
Beispiel: M$ Windows -> ein (wenn auch abgekupfertes)
Konzept und ein Konzern, der als Rechteinhaber auftritt. Der
einzelne MA tritt hier nicht in Erscheinung.
Das ist etwas ganz anderes, nämlich Arbeitsleistung im Auftrage, dabei gehen automatisch alle Rechte an den Arbeitgeber über. Das gilt btw. für alle Leistungen, die ein AN im Rahmen seiner Arbeit liefert. Solange der Programmierer jedoch nicht Arbeitnehmer des Konzeptionierers ist oder in dessen Auftrag (mit entsprechendem Vertrag!) handelt, ist das ne ganz andere Kiste.
Ansonsten treten beide gleichberechtigt auf.
Auch hier wieder: Wie kommst Du darauf? Wo steht das?
Vorausgesetzt, dass es sich um ‚Closed Software‘ handelt
DAS ist für diese Thematik vollkommen unerheblich.
Gruß,
Malte.
N’Abend.
Erstmal ein Link: http://www.softwarerecht.de/
Man merkt schon, dass das Thema ziemlich umfangreich ist und jede Menge Facetten beachtet sein wollen.
wenn die Software unter Verwendung der
Resourcen des Konzipierers erstellt wurde, gehört diesem das
alleinige Recht.Wie kommst Du denn darauf? Und was meinst Du mit „unter
Verwendung von Ressourcen…“?
Wenn ich als Praktikant z.B. für das IGD in DA ein GIS auf Basis von Java3D entwickeln soll, gehört das Copyright dem Fraunhofer Institut für Graphische Datenverarbeitung (oT: vorausgesetzt, der Möchtegern Projektleiter gibt einem dazu überhaupt die erforderlichen Resourcen…)
Das ist etwas ganz anderes, nämlich Arbeitsleistung im
Auftrage, dabei gehen automatisch alle Rechte an den
Arbeitgeber über. Das gilt btw. für alle Leistungen, die ein
AN im Rahmen seiner Arbeit liefert. Solange der Programmierer
jedoch nicht Arbeitnehmer des Konzeptionierers ist oder in
dessen Auftrag (mit entsprechendem Vertrag!) handelt, ist das
ne ganz andere Kiste.Ansonsten treten beide gleichberechtigt auf.
Auch hier wieder: Wie kommst Du darauf? Wo steht das?
Wenn sich zwei zusammentun um eine Software zu realisieren hat der Entwickler eine entsprechende Menge an erforderlichen Resourcen bei der Hand. Bei Auftragsarbeit sollte der Fall klar sein. Natürlich mit schriftlicher Fixierung.
mfg M.L.