Hallo,
ich habe eine rechtliche Frage, die uns fast alle betrifft:
Was muß ein deutscher Bürger sich führen um sich bei einer Polizeikontrolle ausweisen zu können ?
Da keine Ausweispflicht besteht, sollte es ja noch andere Mittel geben. Reicht ein Führerschein ? Was ist mit nichtstaatlichen Ausweismittel wie einer Bahncard (mit Bild natürlich) oder ein Schülerausweis etc. ?
Jemand hat mir einmal erzählt, daß er wegen des Nichtmitführen seines Personalausweises ein Ordnungsgeld hat zahlen müssen. Kann das sein ?
Wie ist PersAuswG § 5 (1) Absatz 2 diesbezüglich zu verstehen ? Muß der Polizei jederzeit oder nur mittelbar der Personalausweis gezeigt werden ?
Gruß
Max
Hi,
ich habe eine rechtliche Frage, die uns fast alle betrifft:
Was muß ein deutscher Bürger sich führen um sich bei einer
Polizeikontrolle ausweisen zu können ?
Nix. Es besteht keine Pflicht, sich bei einer Polizeikontrolle unmittelbar ausweisen zu können.
Da keine Ausweispflicht besteht, sollte es ja noch andere
Mittel geben. Reicht ein Führerschein ?
Jeder amtliche Lichtbildausweis.
Was ist mit
nichtstaatlichen Ausweismittel wie einer Bahncard (mit Bild
natürlich) oder ein Schülerausweis etc. ?
Ein Schülerausweis ist idR ein amtlicher Lichtbildausweis, zumindest, wenn er von einer staatlichen Schule ausgestellt ist. Er kann den Perso natürlich nicht ersetzen, aber er kann ausreichen, um bei einer Polizeikontrolle zu bestehen. Je nach Anlaß der Kontrolle können die Beamten auch nicht-staatlich ausgestellte Dokumente akzeptieren.
Jemand hat mir einmal erzählt, daß er wegen des Nichtmitführen
seines Personalausweises ein Ordnungsgeld hat zahlen müssen.
Kann das sein ?
Eigentlich nicht. Das Schlimmste, was einem ohne amtlichen Lichtbildausweis passieren kann, ist daß man zur Feststellung der Identität mit auf die Wache genommen wird.
Wie ist PersAuswG § 5 (1) Absatz 2 diesbezüglich zu verstehen
? Muß der Polizei jederzeit oder nur mittelbar der
Personalausweis gezeigt werden ?
Mittelbar reicht, um dem Gesetz zu genügen.
Gruß,
Malte.
PS: Ich bin kein Jurist. Antwort daher unter Vorbehalt.
Hi,
ich habe eine rechtliche Frage, die uns fast alle betrifft:
Was muß ein deutscher Bürger sich führen um sich bei einer
Polizeikontrolle ausweisen zu können ?
Nix. Es besteht keine Pflicht, sich bei einer Polizeikontrolle
unmittelbar ausweisen zu können.
na, wieso darf man dann keinen abgelaufenen ausweis bei sich führen?
Mir hat man aufm amt mal gesagt, daß dann auch ein ordnungsgeld fällig wird…
LG Alex:smile:
Hi,
ich habe eine rechtliche Frage, die uns fast alle betrifft:
Was muß ein deutscher Bürger sich führen um sich bei einer
Polizeikontrolle ausweisen zu können ?
Nix. Es besteht keine Pflicht, sich bei einer Polizeikontrolle
unmittelbar ausweisen zu können.
na, wieso darf man dann keinen abgelaufenen ausweis bei sich
führen?
Mir hat man aufm amt mal gesagt, daß dann auch ein
ordnungsgeld fällig wird…
Das ist was anderes - in diesem Fall hast Du ja nachgewiesen, daß Du keinen gültigen Personalausweis besitzt, und DAS verstösst gegen das Gesetz.
Gruß,
Malte.
na, wieso darf man dann keinen abgelaufenen ausweis bei sich
führen?
Meinst du jetzt nicht ernst, oder? Da hätte ich mich ja strafbar gemacht, als ich bei der letzten Neuausstellung meinen entwerteten alten Ausweis mir habe mitgeben lassen.
Im PersAuswG ist die Verpflichtung genannt, einen Personalausweis zu besitzen oder einen gültigen Pass oder einen vorläufigen Personalausweis. Dass der Personalausweis gültig sein müsse, kann ich dem Gesetz nicht entnehmen, lediglich dass er bestimmten Anforderungen bezüglich der Personendaten und der IDD genügen müsse. Aber IANAL.
Mir hat man aufm amt mal gesagt, daß dann auch ein
ordnungsgeld fällig wird…
Ich denke, dass es hier um die Meldepflicht gegangen ist. Ein Verstoss gegen diese kann tatsächlich teuer werden. Ich habe einige Jahre lang keinen Ausweis ohne abgelaufenes Gültigkeitsdatum besessen, ohne bei Kontrollen oder an innereuropäischen Grenzen jemals Ärger zu bekommen.
Erst nachdem ich nach einigen Jahren ungemeldeten Wohnens keine Steuerkarte vom irgendwann früher mal zuständigen FA mehr bekommen habe, die Sache langsam teuer zu werden drohte, habe ich mich beim örtlichen Einwohnermeldeamt um Meldung und gültige Ausweispapiere bemüht. Hat mich, wenn ich mich recht erinnere, insg. ca. 300,- DM gekostet.
Gruss
Schorsch
Hallo,
na, wieso darf man dann keinen abgelaufenen ausweis bei sich
führen?
Mir hat man aufm amt mal gesagt, daß dann auch ein
ordnungsgeld fällig wird…
Das ist was anderes - in diesem Fall hast Du ja nachgewiesen,
daß Du keinen gültigen Personalausweis besitzt, und DAS
verstösst gegen das Gesetz.
m. W. nur, wenn kein gültiger Pass existiert.
Ciao maxet.
Hallo,
ich habe eine rechtliche Frage, die uns fast alle betrifft:
Was muß ein deutscher Bürger sich führen um sich bei einer
Polizeikontrolle ausweisen zu können ?
Da keine Ausweispflicht besteht…
Gruß
Max
Hallo Max,
mein Personalausweis wiegt etwa 3-4 Gramm,stört mich also nicht wenn ich ihn
i m m e r bei mir habe,egal,wo ich hingehe.Daher stellt sich für mich diese Frage nach einer Pflicht nicht.
Es gab schon mehrere Situationen,bei denen ich diesen dann auch brauchte.
Nach einer Plicht fragt z.B. ein erwischter Schwarzfahrer oder ein Autofahrer,
der in eine Kontrolle kommt u.a…
Jedenfals,es schadet nicht,ihn immer bei sich zu haben.
Gruss Gerhard
Führerschein??
Hallo,
Da keine Ausweispflicht besteht, sollte es ja noch andere
Mittel geben. Reicht ein Führerschein ?
Jeder amtliche Lichtbildausweis.
Führerschein???
Da steht noch mein Geburtsname drin und die Adresse meiner Eltern (bin seit dem 4x umgezogen).
Grüße von
Tinchen
Wo?
Die Frage nach der Auslegung eines Gesetzes durch den Gesetzestext zu beantworten ist natürlich total hilfreich…
Die Pflicht, einen Ausweis mit sich zu führen, ist wohl eines der hartnäckigsten und weit verbreitesten Gerüchte, die es gibt. Auf die Frage, wo das denn wohl geschrieben sei, höre ich immer nur:„Weiß ich doch nicht, das ist so!“ Und wahrscheinlich jeder dritte Polizist würde es so behaupten.
Auch erheiternd finde ich die „allgemeine Personenkontrolle“, die bei der Polizei recht beliebt ist.
Schlimm finde ich an solchen Sachen, daß viele Leute all diese Gerüchte akzeptieren, weil ein rechtschaffender Bürger ja nichts dagegen einzuwenden hat. Und natürlich ist das in Zeiten, in denen in jeder deutschen Mülltonne ein Terrorist hockt, besonders wichtig. Also mir ist meine Zeit dazu zu schade.
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Schlimm finde ich an solchen Sachen, daß viele Leute all diese
Gerüchte akzeptieren, weil ein rechtschaffender Bürger ja
nichts dagegen einzuwenden hat.
Yep. Wobei „Recht schaffend“ eigentlich die Legislative ist - Dein Bürger ist wohl eher rechtschaffen. 
LESEN!!!
Hi,
na, wieso darf man dann keinen abgelaufenen ausweis bei sich
führen?
Meinst du jetzt nicht ernst, oder? Da hätte ich mich ja
strafbar gemacht, als ich bei der letzten Neuausstellung
meinen entwerteten alten Ausweis mir habe mitgeben lassen.
Ich habe meinen alten auch mitgenommen. Ich dachte nur die leser hier wüssten um den unterschied zwischen „abgelaufen“ und „ungültig gemacht“. Sorry, mein fehler…
LG Alex
Hi,
Das ist was anderes - in diesem Fall hast Du ja nachgewiesen,
daß Du keinen gültigen Personalausweis besitzt, und DAS
verstösst gegen das Gesetz.
mal auf die ausgangsfrage bezogen; wo siehst du den unterschied zwischen nachweisen, daß man keinen gültigen ausweis besitzt und nichtnachweisbarkeit des besitzes eines gültigen (was ja das nichtmitführen bedeuten würde)???
LG Alex
Hi,
Das ist was anderes - in diesem Fall hast Du ja nachgewiesen,
daß Du keinen gültigen Personalausweis besitzt, und DAS
verstösst gegen das Gesetz.
mal auf die ausgangsfrage bezogen; wo siehst du den
unterschied zwischen nachweisen, daß man keinen gültigen
ausweis besitzt und nichtnachweisbarkeit des besitzes eines
gültigen (was ja das nichtmitführen bedeuten würde)???
Der Unterschied ist der, daß ein abgelaufener Perso IIRC eine Ordnungswidrigkeit darstellt (Meldegesetz?), die Du mit dem Mitführen bei einer Kontrolle offensichtlich machst.
Die Nichtnachweisbarkeit eines gültigen ist ja nicht gegeben, denn Du kannst ihn ja auf Verlangen vorweisen. Wenn die Polizei das verlangt, kannst Du am nächsten Tag zur Wache kommen und ihn vorweisen.
Gruß,
Malte.
Ich habe meinen alten auch mitgenommen. Ich dachte nur die
leser hier wüssten um den unterschied zwischen „abgelaufen“
und „ungültig gemacht“. Sorry, mein fehler…
Du hast schon recht, mir war auch durchaus klar, was du meintest. Hatte gestern nur mal wieder einen Anfall von Haarespalterei.
Gruss
Schorsch
Hallo Tinchen,
vielleicht hast du Maltes Antwort falsch verstanden.
Er sagte nur dass man mit einem Schülerausweis möglicherweise genug dabei hat um bei einem gut gelaunten Polizisten keinen weiteren Ärger zu bekommen.
Letztendlich benötigt es Personalausweis oder Reisepaß. Alles andere ist „good will“ vom Beamten.
Gruß Ivo
Wo ist das Problem?
§1 (1) sagt doch eindeutig, dass jeder Deutsche über 16 den BPA BESITZEN muss. Daraus geht hervor, dass er nicht ständig mitgeführt werden muss.
Gruß Andreas
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