Weitergabe personenbezogener Daten

Hallo Rechtsgelehrte,

zu folgender Frage wüsste ich gerne Eure Meinung.

Angenommen

-jemand bestellt bei der imaginären Ladenkette „Minus“ per Onlinebestellung zwei Artikel aus deren Sortiment

  • die Artikel werden geliefert
  • der Kunde erhät eine Mail mit der Nachricht, dass die Artikel versandt wurden (was er ja gemerkt, da sie schon längst geliefert waren)
  • und stellt fest, dass in dieser Mail als Infoadressat ein Herr XY bei bertelsmann.de eingetragen wurde

Handelt es sich hierbei um einen Verstoß gegen bestehende Vorschriften/Gesetze und wenn ja, wie sollte der o.a. Jemand vorgehen?

Übermittelt wurden folgende pbD:

Vorname
Name
Straße Hausnummer
PLZ Wohnort
sowie die Informationen zu bestellten Artikeln

Danke vorab und schönes WE

Gruß
R.

Hallo Rainer,

vermutlich handelt es sich hier um kein Rechtsproblem, sonder Bertelsmann ist einfach Fulfillmentpartner deines Händlers. Bertelsmann ist unter dem Markennamen Arvato sehr stark in diesem Geschäftsbereich aktiv.

Praktisch läuft die Sache so ab, dass dein Händler u.U. die gesamte Logistik an Arvato ausgelagert hat, also die Waren dort im Hochregallager liegt und über deren vollautomatisches Kommissionierungssystem dann bei Eingang eines Kundenauftrags zusammengestellt, verpackt und verschickt wird. D.h. Du bekommst dann ein Paket von Bertesmann auf dem ggf. nicht mal der Name deines Händlers drauf steht (so läuft/lief es zumindest früher z.B. auch bei Microsoft-Press, die auch über Bertelsmann auslieferten).

D.h. es handelt sich hier um ein ganz normales und gerade im Online-Handel übliches Verfahren. Rechtlich ist es selbstverständlich auch abgesichert, da die Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung übermittelt und auch nur hierfür verwendet werden dürfen. D.h. Bertelsmann darf diese Daten nicht anderweitig verwenden (und wird auch sehr darauf achten es nicht zu tun, weil sie sonst das Fulfillmentgeschäft sofort vergessen könnten).

Gruß vom Wiz, der neulich übrigens etwas mehr zu Fulfillment im Handelsbrett geschrieben hat.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Das ist nicht richtig.

Man muss der Weitergabe / Speicherung seiner Daten explizit zustimmen. Ich denke eine Aufforderung zur Löschung der Daten, verbunden mit der Aufforderung Zweck, Umfang etc. aller gesammelten Daten und deren Weitergabe schriftlich zu fixieren und zu übermitteln verursacht ein paar Kosten und ist angebracht.

MfG Zink

Na dann lass mich doch mal wetten, was in den AGB und sonstigen Bestimmungen zu Bestellungen beim in Frage stehenden Händler so drinsteht? Vermutlich die absolute Standardklausel, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehung personenbezogene Daten erfasst und gespeichert werden und - soweit im Rahmen der Vertragserfüllung notwendig - an Dritte übermittelt werden dürfen.

Gruß vom Wiz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Na dann lass mich doch mal wetten, was in den AGB und
sonstigen Bestimmungen zu Bestellungen beim in Frage stehenden
Händler so drinsteht? Vermutlich die absolute Standardklausel,
dass im Rahmen der Geschäftsbeziehung personenbezogene Daten
erfasst und gespeichert werden und - soweit im Rahmen der
Vertragserfüllung notwendig - an Dritte übermittelt werden
dürfen.

Gruß vom Wiz

Auszug aus den AGB des Unternehmens:

Für die Geschäftsabwicklung speichern wir die personenbezogenen Daten. Ihre Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze genutzt und verarbeitet. Eine Weitergabe der Daten an andere Dritte außerhalb einer Bestellung und Abwicklung ist ausgeschlossen. Ebenso ist die Weitergabe an Dritte zu allgemeinen Werbezwecken oder der Markt- und Meinungsforschung ausgeschlossen.

Ergibt sich hieraus schon etwas, dass die Weitergabe rechtfertigt?

Gruß
R.

Hallo,

Für die Geschäftsabwicklung speichern wir die
personenbezogenen Daten. Ihre Daten werden ausschließlich im
Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze genutzt und
verarbeitet. Eine Weitergabe der Daten an andere Dritte
außerhalb einer Bestellung und Abwicklung ist ausgeschlossen.

Also genau wie ich es beschrieben hatte. Und der letzte Satz sagt es doch noch einmal ganz deutlich, wenn auch in verneinender Form „Keine Weitergabe der Daten an Dritte außer im Rahmen der Bestellabwicklung“, die Weitergabe zur Bestellabwicklung ist also zulässig.

D.h. der Händler hat einen Fulfillmentpartner eingeschaltet (was ein vollkommen normales und übliches Verfahren ist) und darf diesem daher die Bestelldaten mitteilen. Das muss er ja auch, sonst wäre der wohl kaum in der Lage Dir dein Paket mit dem passenden Inhalt zusammen zu stellen und auf den Weg zu bringen. Oder wie soll er sonst erfahren, dass Rainer bei Firma X das „Beste Buch der Welt“ bestellt hat, und Arvato es jetzt aus dem Regal nehmen und in einen Umschlag mit Rainers Adresse stecken und zur Post bringen soll.

Die Datenschutz-Paranoia treibt hier schon seltsame Blüten. Demnächst wird noch verlangt, dass man keine Adressen mehr auf Briefe schreiben darf, weil es die Post schließlich nichts angeht, wem ich Briefe schreibe.

Ebenso ist die Weitergabe an Dritte zu allgemeinen
Werbezwecken oder der Markt- und Meinungsforschung
ausgeschlossen.

Das versteht sich ja wohl von selbst, und wenn es anders wäre, könnte jeder Fulfillmentpartner eben auch gleich die Türen zu machen. Zwar ist z.B. Arvato ein zu Bertelsmann gehörendes Unternehmen, seine Kunden stehen aber eben auch in Wettbewerb zu Bertelsmann und natürlich auch untereinander. Da muss absolute Trennung der Daten selbstverständlich sein und hierauf müssen die Kunden auch vertrauen können (und sie überprüfen dies vermutlich auch regelmäßig). Würde dieses Vertrauen enttäuscht werden, würde sich dies sofort unter den Kunden herumsprechen und dann wäre der Laden von heute auf morgen dicht.

Gruß vom Wiz

Eine Weitergabe der Daten an andere Dritte
außerhalb einer Bestellung und Abwicklung ist ausgeschlossen.

Das beinhaltet meiner Ansicht nach die Weitergabe an das Partnerunternehmen, welches das Onlinegeschäft abwickelt.

Gruß,

Myriam

Oder wie soll er sonst erfahren, dass Rainer bei
Firma X das „Beste Buch der Welt“ bestellt hat, und Arvato es
jetzt aus dem Regal nehmen und in einen Umschlag mit Rainers
Adresse stecken und zur Post bringen soll.

Wenn ich ein Buch bestellt hätte, wäre mir eine Verbindung zu Bertelsmann nicht suspekt vorgekommen, aber bei einem Vertikutierer (das ist ein Gartengerät) und einem Tankrucksack (das ist Motorradzubehör) in einem Paket, zudem geliefert von DHL, sah und sehe ich keinen Zusammenhang mit Bertelsmann. Sorry.
Mir als Normalbürger war nicht bekannt, dass Bertelsmann mittlerweile den Packdienst für die Ladenkette „Minus“ übernommen hat.

Die Datenschutz-Paranoia treibt hier schon seltsame Blüten.

Das hättest Du Dir sparen können.

R.

Wenn ich ein Buch bestellt hätte, wäre mir eine Verbindung zu
Bertelsmann nicht suspekt vorgekommen, aber bei einem
Vertikutierer (das ist ein Gartengerät) und einem
Tankrucksack (das ist Motorradzubehör) in einem Paket,
zudem geliefert von DHL, sah und sehe ich keinen Zusammenhang
mit Bertelsmann. Sorry.

Deshalb habe ich dich ja auch mehrfach auf Arvato hingewiesen!!! Und Arvato kommissioniert eben längst nicht nur Bücher, sondern alles was die Kunden eben hierüber so abgewickelt haben möchten. Das Arvato zufällig eine Bertelsmanntochter ist, habe ich dir ebenfalls mehrfach geschrieben, heißt aber doch noch lange nicht, dass die deshalb nur Bücher verschicken können. Wenn ich ein schön großes Hochregallager zur Verfügung habe und füllen und dessen Systeme ausnutzen muss, dann kann ich da doch reinstellen, was ich bzw. der Kunde will. Und wenn dann Firma X kommt und bei mir 5.000 Rasenmäher anliefern und von mir weiterverschicken lassen will, dann wäre ich wohl schön blöd, wenn ich diesen Auftrag ablehnen würde (solange sich die Sache unter dem Strich für mich rechnet). Und wenn Firma Y kommt und 10.000 Aufblaspuppen (natürlich neutral verpackt) über mich abwickeln möchte, warum nicht.

Und was jetzt daran merkwürdig sein soll, dass das Paket dann von DHL geliefert wurde, erschließt sich mir auch nicht. Bertelsmann/Arvato hat keine eigene Auslieferung, und muss daher ja wohl Paketdienste in Anspruch nehmen. Vermutlich ist es dir noch nicht aufgefallen, aber wir leben nun mal in einer extrem arbeitsteilig organisierten Welt und Outsourcing ist einer der Schlüsselbegriffe modernen Managements. Um mal ein Beispiel aus deinem Umfeld zu nennen: BW-Fuhrparkservice.

Mir als Normalbürger war nicht bekannt, dass Bertelsmann
mittlerweile den Packdienst für die Ladenkette „Minus“
übernommen hat.

Deshalb habe ich es dir ja auch erklären wollen.

Die Datenschutz-Paranoia treibt hier schon seltsame Blüten.

Das hättest Du Dir sparen können.

Nein, denn offenbar willst/kannst Du meine Erklärung nicht verstehen, dass es sich hier um einen ganz normalen geschäftlichen Vorgang handelt, sondern willst hier irgendwelche paranoiden Big-Brother Hirngespinste bestätigt haben. Damit kann ich aber angesichts leicht nachvollziehbarer Tatsachen (Arvato hat übrigens auch eine eigene Internetseite) und logischer Erklärungen nicht dienen.

Kopfschüttelnder Gruß vom Wiz