hallo,
jemand hat gegen ein verwarngeld widerspruch eingelegt.
diese person bekam jetzt einen bußgeldbescheid mit dem wortlaut
„Ihre Einwendungen halte ich nicht für geeignet, Sie von dem Vorwurf zu entlasten.“
Muss das nicht von der Behörde auch begründet werden oder genügt ein so lapidarer Satz?
was kann man dagegen tun?
gibts zu so einer begründung evtl. ein „hilfsmittel“?
bitte um eure meinungen.
vielen dank im voraus.
gruß
Muss das nicht von der Behörde auch begründet werden oder
genügt ein so lapidarer Satz?
Genügt.
was kann man dagegen tun?
Einspruch einlegen, dann geht´s vor den Strafrichter.
Die Frage, ob mam es in Deinem Fall auch tun sollte, kann man natürlich nur beantworten, wenn man mer Einzelheiten weiß.
Verkehrsrechtsschutzversichert?
Ciao, Wotan
nein!
§ 73 III VwGO
Das da ist gar keine Begründung!
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Das da ist gar keine Begründung!
Doch. „Warum wird meinem Widerspruch nicht abgeholfen?“ - „Weil“
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nein!
§ 73 III VwGO
Das da ist gar keine Begründung!
Hi
was hat die VwGO im Ordnungswidrigkeitenverfahren zu tun??
NIX
Gruß
Hawethie
Ja, ich habe nicht ordentlich gelesen, sondern mich von dem Begriff „Widerspruch“ im Titel leiten lassen.
Levay