Abmahnung wegen Duldung v. Trunkenheit bei Koll.?

Hallo,
für meinen Nachbarn folgende Frage:
Es arbeitet als Müllfahrer und wurde während der Urlaubszeit gemeinsam mit einem Kollegen auf einem Fahrzeug eingesetzt, mit dem er sonst nicht zusammen fährt. Nach 3 Wochen mußte er zum Personalchef und soll eine Abmahnung bekommen, weil er „geduldet habe, daß der Kollege angetrunken Auto fährt“. Der Nachbar hat geantwortet, dass er es nicht bemerkt habe. Trotzdem soll er abgemahnt werden. Was haltet ihr davon? Was wäre, WENN er es gemerkt hätte und (z.B. aus Angst vor Mobbing) es für sich behalten hätte?
Danke
Heike

Wenn er es gemerkt hätte, so hätte er sicherlich etwas sagen müssen. Trunkenheit am Steuer kann schließlich sehr gefährlich sein. Da ist nicht mit zu scherzen.

In deinem Fall stellt sich die Frage, wie die Perso mitbekommen hat, dass der Fahrer getrunken hat. War da eine Verkehrtskontrolle, hatte er die offene Flasche im Auto, hatte er eine Fahne…
Wenn es für deinen Kollegen beim normalen miteinanderarbeiten nicht erkennbar war, dass der Kollege getrunken hat, kann ihn auch keine Strafe (Abmahnung) treffen. Den Beweis darüber hat m.E. der Arbeitgeber zu führen.
Anders ist es, wenn dein Nachbar immer „angestrengt weggeschaut“ hat, um nichts mitzubekommen. Dann wäre die Abmahnung wohl rechtens.

Börni

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Hallo Heike,

auf jeden Fall soll er sich direkt an seinen Personalrat oder Betriebsrat wenden, damit der sich für ihn einsetzt und auch die Formalien für eine Abmahnung überwacht. Der Nachbar sollte auch immer ein Mitglied von Betriebs/Personalrat mitnehmen, wenn es Gespräche mit der Personalabteilung gibt. Gruß, Norbert

Ergänzung

Wenn er es gemerkt hätte, so hätte er sicherlich etwas sagen
müssen. Trunkenheit am Steuer kann schließlich sehr gefährlich
sein. Da ist nicht mit zu scherzen.

Der Betrunkene ist nicht gefahren (sondern war Beifahrer), der Nachbar ist gefahren.
Heike

Abmahnungsunwesen
Hallo Heike,

wenn er tatsächlich nicht gemerkt hat (oder womöglich gar nicht merken konnte), dass der Mitarbeiter/Kollege was (alkoholisches) trinkt, kann er dafür auch nicht „bestraft“ (sprich: abgemahnt) werden. In dubio pro reo (Im Zweifel für den Angeklagten) heißt in der Konsquenz, die Personalleitung muss glaubhaft machen, dass der Alkoholkonsum (oder sein Auswirkungen) gar nicht zu übersehen waren.

Wenn tatsächlich die Abmahnung kommt, auf jeden Fall zum Betriebs-/ Personalrat, noch besser zur Gewerkschaft und reagieren!

Hi!

Noch ne kleine Anmerkung! Er muß eigentlich überhaupt nicht reagieren!

Sollte es zu einer zweiten Abmahnung in gleicher Sache kommen wird vor Gericht die erste Abmahnung automatisch auf Korrektheit überprüft!

Laut Aussage meines Anwaltes im Arbeitsrecht ist es schlichtweg Zeitverschwendung dafür größeren Aufwand zu betreiben (war bei meiner Frau so)!

Wir haben damals kurz Einspruch gegen die Abmahnung eingelegt, die wirklich unberechtigt war! Als diese dann nicht zurückgezogen wurde gingen wir zum Anwalt und der hat halt obiges gesagt!

Bernd