Ungefragt fremden Personalausweis kopieren?

XY hat sein Monatsbusticket nicht dabei.
XY wir aufgeschrieben und soll innerhalb von 2 Wochen
sein Ticket vorzeigen.

XY zeigt am nächsten Tag sein Ticket vor.
Ungefragt werden Ticket und PERSONALAUSWEIS kopiert.
XY verlangt die Kopien und will das Ganze an anderer Stelle klären.
Die Kopien werden nicht herausgegeben,
der Sachbearbeiter handelt „nach Vorschrift“.

  1. Darf jemand ungefragt einen P.ausweis kopieren?
  2. Wenn nein, kann ich ihn (und die ÖPNV) anzeigen?
  3. Wie nennt sich dieser Verstoss?

Danke.

In dem Moment, in dem du ohne gültigen Fahrausweis ein öffentliches Verkehrsmittel nutzt besteht zumindest der Verdacht einer Straftat!
Im Sinne des §127 StPO ist eine Kopie vom BPA sicherlich vertretbar.
Würde also dazu raten die Sache auf sich beruhen zu lassen, denn ob sich der ÖPNV alle Daten abschreibt und ein Foto von dir macht oder sich den BPA kopiert kommt wohl aufs selbe raus.

Gruß Andreas

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Prinzip - fremden Personalausweis kopieren?

XY hat sein Monatsbusticket nicht dabei.
XY wir aufgeschrieben und soll innerhalb von 2 Wochen
sein Ticket vorzeigen.

XY zeigt am nächsten Tag sein Ticket vor.
Ungefragt werden Ticket und PERSONALAUSWEIS kopiert.
XY verlangt die Kopien und will das Ganze an anderer Stelle
klären.
Die Kopien werden nicht herausgegeben,
der Sachbearbeiter handelt „nach Vorschrift“.

  1. Darf jemand ungefragt einen P.ausweis kopieren?
  2. Wenn nein, kann ich ihn (und die ÖPNV) anzeigen?
  3. Wie nennt sich dieser Verstoss?

Danke.

In dem Moment, in dem du ohne gültigen Fahrausweis ein
öffentliches Verkehrsmittel nutzt besteht zumindest der
Verdacht einer Straftat!
Im Sinne des §127 StPO ist eine Kopie vom BPA sicherlich
vertretbar.
Würde also dazu raten die Sache auf sich beruhen zu lassen,
denn ob sich der ÖPNV alle Daten abschreibt und ein Foto von
dir macht oder sich den BPA kopiert kommt wohl aufs selbe
raus.

Ich denke, dass es gerchtfertigt ist, wenn der ÖPNV sich alles anguckt, aufschreibt, was XY für ein Ticket hat, wie er sich ausgeweisen hat udn Ende.

Seit wann darf der ÖPNV (auhc bei Verdacht einer Straftat!) wie die Polizei handeln?

Prinzipiell, wenn XY sihc irgendwo ausweisen soll, darf man ungefragt seinen Ausweis kopieren?

Im Sinne des §127 StPO ist eine Kopie vom BPA sicherlich
vertretbar.

Nach einem Blick in Deine ViKa fände ich es sehr schön, wenn Du Dich über den 127 StPO mal informieren würdest. Dann könntest Du auch feststellen, warum der hier sicherlich nicht paßt.

Wie der Name Ausweis schon sagt ist er dazu da, um dich anderen, berechtigten Personen, gegenüber auszuweisen. Nebenbei gesagt ist dein Ausweis Eigentum der Bundesrepublik Deutschland und gehört nicht dir!
Wenn du dich also einer berechtigten Person gegenüber ausweist (in diesem Falle ist von einer Berechtigung der Angestellten des ÖPNV auszugehen, da ein ausweisen im Zweifelsfall auch von der Polizei erzwungen werden kann) kann diese berechtigte Person ALLE Daten deines Ausweises festhalten, deswegen hast du ihn ja. Ob deine Daten abgeschrieben, abfotografiert oder kopiert werden spielt dabei nach meiner rechtsauffassung absolut keine Rolle.

Gruß Andreas

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Der §127 StPO ist sicherlich auschließlich auf das Antreffen beim Verüben einer Straftat bezogen, allerdings muss hier davon ausgegangen werden, dass der §127 StPO zumindest als rechtliche Argumantationsgrundlage dienen kann, um auch später die Daten einer früher auf frischer Tat betroffenen Person festzuhalten zu können.

Letztlich geht es in diesem Fall aber auch nicht darum, dass die Daten vermeintlich widerrechtlich erhoben wurden, sondern darum, WIE sie erhoben wurden und wohl auch WELCHE Daten erhoben wurde.
Zum Verdeutlichen des komplexeren juristischen Sachverhaltes ist eine Vereinfachung, durch den Bezug zum §127 StPO, denke ich durchaus legitim.

Gruß Andreas

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Der §127 StPO ist sicherlich auschließlich auf das Antreffen
beim Verüben einer Straftat bezogen, allerdings muss hier
davon ausgegangen werden, dass der §127 StPO zumindest als
rechtliche Argumantationsgrundlage dienen kann, um auch später
die Daten einer früher auf frischer Tat betroffenen Person
festzuhalten zu können.

Für mich überhaupt nicht nachvollziehbar. Der 127 StPO greift hier nicht. Eine zeitliche Ausweitung ist ein kapitaler Fehler, zudem sind die Daten bereits erhoben und mit Abgabe des Tickets ein Tatverdacht bereits ausgeräumt.
Hier eine Analogie zu bilden, ist einfach nur abenteuerlich.

Letztlich geht es in diesem Fall aber auch nicht darum, dass
die Daten vermeintlich widerrechtlich erhoben wurden, sondern
darum, WIE sie erhoben wurden und wohl auch WELCHE Daten
erhoben wurde.

Wo ändert das etwas? Notwendig ist es nur, abzugleichen, ob die Person, die ohne Fahrschein angetroffen wurde, einen hat. Dazu benötigt man nicht alle Daten des Ausweises, auch kein Lichtbild, wie von Dir unten erläutert. Die Erhebung nicht benötigter Daten könnte durchaus bedenklich sein.

Zum Verdeutlichen des komplexeren juristischen Sachverhaltes
ist eine Vereinfachung, durch den Bezug zum §127 StPO, denke
ich durchaus legitim.

Nein, unter dem Strich ist es eine total unzulässige Analogie, die in der Praxis kein müdes Lächeln erzeugen würde.

Nein, unter dem Strich ist es eine total unzulässige Analogie,
die in der Praxis kein müdes Lächeln erzeugen würde.

Dann hoffe ich für dich, dass dich die Realität des Rechtsstaates nicht irgendwann einholt.

Die Gültikgeit des §127 StPO wurde nicht verlängert. Er dient lediglich einer simplen Veranschaulichung, dass es anderen überhaupt rechtlich möglich sein kann Daten anderer zu erheben.

Das Vorzeigen einer Monatskarte ist in den meißten Vebänden des ÖPNV mitnichten ein Beweis der Unschuld, da sie für erwachsene Personen (nicht ermäßigungsberechtigt) in der Regel nicht personengebunden verkauft werden. Von daher kann man sich da auch „mal kurz“ die Karte von Onkel/Tante/Nachbar leihen.

Um eine Person möglichst sicher und möglichst einfach zu identifizieren ist die Erhebung ALLER Daten im BPA das geeignetste Mittel (übrigens, genau deswegen muss jeder Deutsche ab 16. Jahren einen BPA besitzen). Welche Daten bei einer Identifikation aus dem BPA erhoben werden ist ausschließlich Sache des Erhebenden! Wenn ihm der Name reicht, ok, wenn nicht, dann nicht. Im Zweifelsfall kann er alle Daten des BPA erheben.

Andreas

Dann hoffe ich für dich, dass dich die Realität des
Rechtsstaates nicht irgendwann einholt.

Was weißt Du davon?

Die Gültikgeit des §127 StPO wurde nicht verlängert. Er dient
lediglich einer simplen Veranschaulichung, dass es anderen
überhaupt rechtlich möglich sein kann Daten anderer zu
erheben.

Und, was bringt dieses unpassende Beispiel? Nix, außer Verwirrung beim Fragesteller.

Das Vorzeigen einer Monatskarte ist in den meißten Vebänden
des ÖPNV mitnichten ein Beweis der Unschuld, da sie für
erwachsene Personen (nicht ermäßigungsberechtigt) in der Regel
nicht personengebunden verkauft werden. Von daher kann man
sich da auch „mal kurz“ die Karte von Onkel/Tante/Nachbar
leihen.

In solchen Fällen fällt in der Regel auch das nachträgliche Vorzeigen aus.
Ist aber irrelevant. Hier steht fest, daß die Personalien bereits bekannt sind. Was ist so schwer daran?

Um eine Person möglichst sicher und möglichst einfach zu
identifizieren ist die Erhebung ALLER Daten im BPA das
geeignetste Mittel (übrigens, genau deswegen muss jeder
Deutsche ab 16. Jahren einen BPA besitzen). Welche Daten bei
einer Identifikation aus dem BPA erhoben werden ist
ausschließlich Sache des Erhebenden! Wenn ihm der Name reicht,
ok, wenn nicht, dann nicht. Im Zweifelsfall kann er alle Daten
des BPA erheben.

Das sehe ich anders. Es sind nur die zur Identifizierung erforderlichen zu erheben. Dazu gehört im Normalfall auf zumindest das Photo nicht.