Hallo liebe Wissenden,
laut Gesetz (D) darf in unmittelbarer Nähe (30 Meter) eines Landschaftsschutzgebiets nicht gebaut werden. Stimmt das so?
Gibt es Möglichkeiten, dagegen erfolgreich zu klagen (Gesetzesänderung oder Ausnahme) oder ist das ein aussichtloses Unterfangen?
Vielen Dank und Grüße, Nina
laut Gesetz (D) darf in unmittelbarer Nähe (30 Meter) eines
Landschaftsschutzgebiets nicht gebaut werden. Stimmt das so?
Gibt es Möglichkeiten, dagegen erfolgreich zu klagen
(Gesetzesänderung oder Ausnahme) oder ist das ein
aussichtloses Unterfangen?
Hallo Nina,
eine Rechtsverordnung zu einem Landschaftsschutzgebiet sollte keine Reglung für benachbarte Grundstücke enthalten. Die von Dir benannten 30 m erinnern mich eher an § 41 Abs. 2,1d des Waldgesetzes von Baden-Württemberg. http://www.wald-online-bw.de/pdf/gesetze/LWaldG.pdf
Benenne bitte das Landschaftsschutzgebiet. Über Google findest Du eventuell die entsprechende Rechtsverordnung.
Mit freundlichen Grüßen
Ulf
Hallo Nina,
Hallo Ulf,
eine Rechtsverordnung zu einem Landschaftsschutzgebiet sollte
keine Reglung für benachbarte Grundstücke enthalten. Die von
Dir benannten 30 m erinnern mich eher an § 41 Abs. 2,1d des
Waldgesetzes von Baden-Württemberg.
http://www.wald-online-bw.de/pdf/gesetze/LWaldG.pdf
Der Link bezieht sich doch aber mehr aufs Feuer machen. Aber mit BW liegst Du richtig. Es handelt sich um einen Ort im Schwarzwald. Laut dortigem Bauamt muss aufgrund eines Gesetzes ein Mindestabstand zwischen Haus und Waldrand von 30 Metern eingehalten werden. Da ich bei diesem Gespräch nicht dabei war, weiß ich auch nicht, wie das Gesetz nun genau heißt. Mir wurde nämlich gesagt, dass dies wegen des Landschaftsschutzgesetzes so sei (?!?). Weißt Du da mehr darüber, da ich mit google nichts gefunden habe (oder ich hatte halt die falschen Scuhbegriffe)? Mir würde auch das richtige Stichwort genügen, dann geh ich damit nochmals googeln.
Vielen Dank und viele Grüße, Nina
Der Link bezieht sich doch aber mehr aufs Feuer machen. Aber
mit BW liegst Du richtig. Es handelt sich um einen Ort im
Schwarzwald. Laut dortigem Bauamt muss aufgrund eines Gesetzes
ein Mindestabstand zwischen Haus und Waldrand von 30 Metern
eingehalten werden. Da ich bei diesem Gespräch nicht dabei
war, weiß ich auch nicht, wie das Gesetz nun genau heißt. Mir
wurde nämlich gesagt, dass dies wegen des
Landschaftsschutzgesetzes so sei (?!?). Weißt Du da mehr
darüber, da ich mit google nichts gefunden habe (oder ich
hatte halt die falschen Scuhbegriffe)? Mir würde auch das
richtige Stichwort genügen, dann geh ich damit nochmals
googeln.
Hallo Nina,
im Gesetz zum Schutz der Natur, zur Pflege der Landschaft und über die Erholungsvorsorge in der freien Landschaft (Naturschutzgesetz - NatSchG) von BW gibt es keine 30-m-Regel.
http://www.naturschutzrecht.net/Gesetze/BW/f-LNatSch…
Du musst das Bauamt nach der Rechtsgrundlage fragen. Ein kurzer Anruf bringt oft mehr als Schriftverkehr.
Danach kann ich Dir eventuell weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulf