folgender Fall: Auto (alt) in Werkstatt gebracht, wegen defekter Wasserpumpe. Während der Reparatur platzt der Kühler bei der Endkontrolle. Die Werkstatt baut einen neuen Kühler ein (ohne zu Fragen) und stellt 240 DM extra in Rechnung. Ist das so ok ?
Bisher habe ich nur die Reparatur der Pumpe bezahlt, den Kühler noch nicht.
Ich bin zwar kein Jurist, aber meines Wissens haftet dir Werkstatt für Schäden nur, wenn sie durch Fahrlässigkeit entstanden sind. Der Kühler wird aber wohl schon so ‚altersschwach‘ gewesen sein, das er dir ansonsten wohl bei der nächst besten Gelegenheit geplatzt wäre.
Was hätte die Werkstatt eigentlich deiner Meinung nach tun sollen… dir bei der Abholung des Autos mitteilen, das die Wasserpumpe nun wieder läuft, aber du den Wagen aufgrund eines geplatzten Kühlers abholen oder dort reparieren lassen darfst?
Was hätte die Werkstatt eigentlich deiner Meinung nach tun
sollen… dir bei der Abholung des Autos mitteilen, das die
Wasserpumpe nun wieder läuft, aber du den Wagen aufgrund eines
geplatzten Kühlers abholen oder dort reparieren lassen darfst?
optimalerweise hätte die Werkstatt bei mir angerufen, und ich hätte angesichts des sehr fortgeschrittenen Alters des Wagens einen gebraucheten Kühler besorgt.
ich würde versuchen, mit der Werkstatt zu handeln. Auftrag hatten sie keinen dafür, also sag ihnen, Du hättest lieber einen gebrauchten Kühler besorgt und biete die Alternative Ausbau des Kühlers oder Preisnachlass an. Wenn Die Werkstatt im Händlerverband (wie das Ding genau heisst, weiss ich jetzt nicht, erkennbar an einem blauen Schild) organisiert ist, kannst Du einen Schlichter dieses Verbandes anfordern, an dessen Spruch ist die Werkstatt gebnden, Du nicht.
folgender Fall: Auto (alt) in Werkstatt gebracht, wegen
defekter Wasserpumpe. Während der Reparatur platzt der Kühler
bei der Endkontrolle. Die Werkstatt baut einen neuen Kühler
ein (ohne zu Fragen) und stellt 240 DM extra in Rechnung. Ist
das so ok ?
Kommt auf den Reparaturauftrag an. Wenn da beispielsweise stünde, daß der Kühlkreislauf instandgesetzt werden sollte, kannst Du Dich nicht beklagen. Stand jedoch lediglich der Austausch der Wasserpumpe im Auftrag, hätte sie mit Dir vor Austausch des Kühlers Rücksprache halten müssen. Weiterhin sind die meisten Werkstätten wohl gegen sowas versichert - natürlich kenne ich die Haftungsklauseln der Versicherung nicht.
Dennoch denke ich, daß Du Schwein gehabt hast. Es hätte ja auch ein paar Wochen später passieren können, während Du gerade unterwegs bist.