Ach du Schande!
Angenommen, JEMAND hätte sein Auto verliehen 
Und nun hätte die Fahrerin damit einen Unfall verursacht.
Da gibt es doch auch so eine Fahrzeughalterhaftung oder so, oder?
Kann mir dazu jemand was Genaueres sagen?
Bin ich pleite… äh… dieser JEMAND?
Levay
Hallo Levay,
Ach du Schande!
Das habe ich mal so übernommen, das passt in so einem Fall eigentlich
immer…
Da gibt es doch auch so eine Fahrzeughalterhaftung oder so,
oder?
Kann mir dazu jemand was Genaueres sagen?
Die Halterhaftung ergibt sich aus § 7 StVG bzw. § 17 iVm §§ 8-15
StVG.
Reicht das erstmal?
Gruß - Jaschiii