Als Zeuge vor Gericht geladen

Hallo,
mal angenommen, man wird als Zeugin vor Gericht geladen. Es handelt sich um ein Steuerstrafverahren. Genaueres ist leider nicht bekannt. Man denkt sich aber, daß es sich bei der Angelegenheit (auch) um lahrelang nicht abgeführte Lohnnebenkosten aus einem Angestelltenverhältnis handelt. Der Angeklagte war der Arbeitgeber der Zeugin. Die Zeugin hat sich damals einen Kontoauszug der BFA (im Zuge ihrer Scheidung) schicken lassen, in dem ersichtlich war, daß über den gesamten Beschäftigungszeitraum (18 Monate) keine Lohnnebenkosten abgeführt wurden. Die benannte Zeugin hat den AG dann bei der KK verpfiffen und eine Riesenmaschinerie wurde losgetreten.
In der Ladung vom Gericht steht, daß die Zeugin bitte sämtliche Unterlagen mitbringen soll. Was genau ist damit gemeint? Anstellungsvertrag? Abrechnungen? …?
Wird der Angeklagte bei der Verhandlung dabei sein?
Die Zeugin hat damals, als das Arbeitsverhältnis endete, einen Rechtsanwalt zur Durchsetztung ihrer Interessen beauftragt. Es standen mehrere Gehälter aus (das tun sie bis heute). Die Zeugin hat zwar 2 vollstreckbare Titel erwirkt, doch aufgrund Zahlungsunfähigkeit keinen müden Cent gesehen. Der Angeklagte drohte damals des öfteren der Zeugin, sie „fertig zu machen“, „ihrem Kind aufzulauern“ und „dafür zu sorgen, daß sie nur noch in Angst leben kann“. Das ist jetzt 3 Jahre her und die Zeugin hatte zum Glück keinen Kontakt mehr mit dem Angeklagten. Nun soll sie vor Gericht aussagen und hat große Angst, dem Angeklagten in die Augen zu sehen.
Darf sie zu der Gerichtsverhandlung eine Freudin mitnehmen?
Wie läuft so eine Verhandlung ab?

Danke
elisa

Wie läuft so eine Verhandlung ab?

Danke
elisa

Hi, siehe unter:

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…
ich hoffe, der link funktioniert
wenn es keine geschlossene Verhandlung ist, kann deine Freundin als Zuschauer dabei sein

Jule

Hallo Elisa,

mal angenommen, man wird als Zeugin vor Gericht geladen. Es
handelt sich um ein Steuerstrafverahren. Genaueres ist leider
nicht bekannt. Man denkt sich aber, daß es sich bei der
Angelegenheit (auch) um lahrelang nicht abgeführte
Lohnnebenkosten aus einem Angestelltenverhältnis handelt. Der
Angeklagte war der Arbeitgeber der Zeugin. Die Zeugin hat sich
damals einen Kontoauszug der BFA (im Zuge ihrer Scheidung)
schicken lassen, in dem ersichtlich war, daß über den gesamten
Beschäftigungszeitraum (18 Monate) keine Lohnnebenkosten
abgeführt wurden. Die benannte Zeugin hat den AG dann bei der
KK verpfiffen und eine Riesenmaschinerie wurde losgetreten.
In der Ladung vom Gericht steht, daß die Zeugin bitte
sämtliche Unterlagen mitbringen soll. Was genau ist damit
gemeint? Anstellungsvertrag? Abrechnungen? …?

Ich würde daneben noch das Urteil/die Titel, letzter Stand + Aktenzeichen)

Wird der Angeklagte bei der Verhandlung dabei sein?

ja

doch aufgrund Zahlungsunfähigkeit keinen müden Cent gesehen.

erwähnen

Der Angeklagte drohte damals des öfteren der Zeugin, sie „fertig zu
machen“, …

erwähnen, Zeugen ?, indirekte zeugen (Menschen denen du es danach erzählt hast)

Nun soll sie vor Gericht aussagen und hat große
Angst, dem Angeklagten in die Augen zu sehen.

  1. Solange der Angeklagte nicht wirklich Kontakte zu den entsprechenden kreisen hat, dürfte ein offenes Benennen der Problemlage (Titel und Drohungen) hilfreich sein. Die Schulden bei der Sozialversicherung wird dieser Mensch nicht in der Privatinsolvenz los. GGf. gibt es für ihn für diesen berufsbereich einen EIntrag ins Gewerbezentralregister ggf. inkl. Betätigungsverbot.

Darf sie zu der Gerichtsverhandlung eine Freudin mitnehmen?

ja

Wie läuft so eine Verhandlung ab?

s. diesen Thread
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Ciao maxet.

vielen dank :smile: owT.
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