Vermarktung eines Betruges

Nehmen wir mal an es gibt eine Schiri der absichtlich falsch pfeift um damit Wetten zu gewinnen. Nehmen wir auch an diese Geschichte kommt an die Öffentlichkeit, der Schiri bekommt es mit Staatsanwalt und Co zu tun.
Nun wird dieser Schiri in eine TV-Talkshow eingeladen, und erhält hierfür 500 Euro. Diese 500 Euro darf er meines Wissens aber nicht behalten sondern muß sie direkt wieder abgeben, da er aus seinem Verbrechen ansonsten Profit schlagen würde. Richtig?
Kann mir dazu bitte einer die dazugehörigen §§ nennen? Danke :smile:

hallo,

DEN Beitrag hättest du dir sparen können.

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Hi,

und weiter angenommen du willst im archiv suchen,
dann wirst du die frage finden, da die schon auf-
grund der aktualítät bereits gestellt wurde.

Unter welcher Überschrift bitte?

Gruß
Nelly

Wo wir gerade off-topic sind…

hallo,

Um auch mal inhaltlich zu antworten: Nein, es gibt keine Vorschriften, die es untersagen, Honorare für die Informationspreisgabe hinsichtlich begangener Straftaten zu erhalten.
Gruß,
Dea

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

hallo ihr beiden,

da die anderen auch nur hacken können
und ebenso wie ich kein sinnvollen
kommentar ablassen konnten hier noch mal
der link, zu der eher langweiligen
diskussion:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/f

cu
alex

da kommt bei mir nur „404 not found“…

Gruß
Nelly