TV-Hersteller verschweigt Mängel !?

Hallo,

nehmen wir einmal an, Herr A. kauft sich einen neuen Fernseher.
Nach einer Weile (ca. 1 Monat) stellt er fest, dass sich das Bild des TV bei Betriebstemperatur stellenweise verfärbt.

Herr A. kontaktiert den Hersteller über eine Hotline des Herstellers.
Dieser verweist an den Händler.
Der Händler entmagnetisiert kostenlos die Röhre.
Jedoch ohne Besserung.

Herr A. ruft wieder bei der Hotline des TV-Herstellers an.
Die Hotline redet von „Erdmagnetfeldern“, „zu hoher Kontrasteinstellung“ und evtl. „anderen störenden Einflüssen wie Lautsprecher usw.“.
Und die Techniker der Hotline verneinen, dass dieses Problem bekannt sei.
Herr A. baut seine Schrankwand, in der der TV steht um, so dass nichts mehr Störendes in der Nähe des TV steht.
Er befolgt auch die Kontrastwerte, die ihm vorgeschlagen werden.
Ohne Erfolg.

Herr A. kontaktiert wieder den TV-Hersteller über die Hotline.
Diese verweist wieder an den Händler.
Der Händler holt den TV ab und baut eine neue Röhre ein.
Dies wieder ohne Erfolg.
Mittlwerweile sind 8 Monate ins Land gegangen.

Herr A. kontaktiert wieder die Hotline des Herstellers
und bekommt immer wieder das Gleiche zu hören.
Auch wiederum sei dieses Problem so nicht bekannt.
Jedoch gäbe es bei bestimmten Röhrengrößen eben solche Probleme
mit denen man lebne müssen.
Herr A. will damit nicht leben und macht sich im Internet schlau.
Dabei findet Herr A. dank eines Forums heraus, dass dieses Problem dem Hersteller schon länger bekannt sei (mehrere Forumsmitglieder haben Ihre TVs schon an den Hersteller geschickt und teilweise schon repariert zurück erhalten).

Hätte die Hotline schon Monate vorher den Fehler zugegeben,
so wäre Herrn A. viel Zeit und Arbeit erstpart geblieben.

Nun meine Frage:
Kann Herr A. den Hersteller rechtlich belangen?

Vorab Danke

Schönen Gruß

Chris

Hallo,

Kann Herr A. den Hersteller rechtlich belangen?

dein Ansprechpartner für Sachmangelhaftung ist der Händler und nicht der Hersteller. Wenn der Händler von dem Mangel nichts wußte, hat er damit auch nichts zu tun. Also bleibt die übliche Vorgehensweise: Zwei mal erfolglos nachbessern bedeutet Nachbesserung gilt als gescheitert: Neues Gerät, Minderung, Rücktritt. Anschließend kann sich der Händler mit dem Hersteller auseinandersetzen, damit hast Du dann aber nichts mehr zu tun.

Gruß,
Christian

Hi,

dein Ansprechpartner für Sachmangelhaftung ist der Händler und
nicht der Hersteller.

Im Falle der gesetzlichen Gewährleistung ja.

Was ist jedoch im Falle eines Garantiefalles?
Was ist, wenn mit Falschaussagen vom Hersteller versucht wird,
sich um die Erfüllung der Garantieleistung zu drücken?

Besteht hier denn nicht ein Rechtsanspruch gegenüber dem
Hersteller aufgrund der schriftlich fixierten 3 jährigen Garantieleistung?

Gruß

Chris

Hallo,

dein Ansprechpartner für Sachmangelhaftung ist der Händler und
nicht der Hersteller.

Im Falle der gesetzlichen GewährleistungSachmangelhaftung ja.

Was ist jedoch im Falle eines Garantiefalles?
Was ist, wenn mit Falschaussagen vom Hersteller versucht wird,
sich um die Erfüllung der Garantieleistung zu drücken?

Hm, bis eben war noch keine Rede von Garantie. Naja, wie auch immer: Ich kenne den Text der Garantieerklärung nicht, so daß sich dazu eh nicht viel sagen läßt, aber ich sehe keinen Grund, warum Du einen zusätzlichen , d.h. über Garantie bzw. Sachmangelhaftung hinausgehenden Anspruch haben solltest. Ob die Ansprüche aus der Garantie erfüllt sind oder nicht, kann ich nicht beurteilen.

Besteht hier denn nicht ein Rechtsanspruch gegenüber dem
Hersteller aufgrund der schriftlich fixierten 3 jährigen
Garantieleistung?

Da mir nicht bekannt ist, welche Leistungen durch die Garantie garantiert werden, kann ich dazu nichts sagen.

Gruß,
Christian

Hi,

danke für Deine Antwort.

Gruß

Chris