Ich habe ein Abmahnschreiben bekommen. Ich meine, dass das Abmahn-schreiben nicht zulässig ist, denn:
Es erscheint nur der Name des „Klienten“ (nennt man den so: und zwar „Klient“?)
in der Form von
Müller, M. (muss der Vorname nicht vollständig genannt werden oder gelten da Da-tenrechtsschutz- Bestimmungen?)
Und das Ganze ohne Nennung der Adresse - oder gelten da wieder besondere Da-tenrechtsschutz- Bestimmungen?
Außerdem ist es eine Unverfrorenheit, innerhalb von 7 Tagen zu bezahlen.
Nun meine Fragen: sind diese Abmahngebühren in Höhe von 500,- €. Ok?
Welche Honorarkosten kann er überhaupt fordern?
Und könnte er noch Schadenersatzforderungen verlangen?
mal abgesehen davon, dass Du in diesem Brett keine professionelle Hilfe für Deinen konkreten Fall bekommen wirst: Es gibt tausende Gründe für eine Abmahnung. Wie soll man jetzt orakeln, ob Deine rechtmäßig ist? Leg das Ding einem Anwalt vor, und verlier nicht unnötig Zeit!
Ohne konkrtete Angaben tatsächlich schwer. Aber in vielen Fällen sind die Abmahngebühren nicht zu zahlen, da dem Azftraggeber das Rechtschutzbedürfnis oftmals fehlt, da die Abmahnung als solche nur mit dem Hintergrund der Erhebung von „Abmahnkosten“ getätigt wird.
vgl. § 13 (5) UWG
Der Anspruch auf Unterlassung kann nicht geltend gemacht werden, wenn die Geltendmachung unter Berücksichtigung der gesamten Umstände mißbräuchlich ist, insbesondere wenn sie vorwiegend dazu dient, gegen den Zuwiderhandelnden einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung entstehen zu lassen.
Im Zweifel bitte einen Anwalt konsultieren.
mfg
akkon
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