Man stelle sich vor:
die kreditierende Bank lehnt einen aussergerichtlichen Zahlungsvorschlag ab. Der Schuldner läßt in der Folge über den Anwalt die private Insolvenz beantragen. Was geschieht mit dem überzogenen Girokonto, was mit einem 2. Darlehen , bei dem die Frau Bürge war ?
Wichtigste Frage:
wie läuft das Procedere ab bzw. was hat der Schuldner zu erwarten ?
LG
goldfinger
Hallo Goldfinger,
sieh hier nach:
http://www.insosoft.de/inso.htm
MbG
shiny
Hallo shiny,
der Link hat auch mich neugierig gemacht. Also habe ich mir die Seite einmal angesehen. Folgendes fiel mir sofort auf:
- kein ordentliches Impressum, wie es den gesetzlichen Vorschriften entspricht.
- nichts was in angemessener Zeit als AGB erkennbar wäre
- die dabei entstehenden Kosten sind zumindest für mich nicht schnell genug ersichtlich.
Relevante Infos, die keine Versteckte oder offensichtliche Werbung sind, sind ansonsten im Netz kaum zu finden. Am interessantesten fand ich da noch:
http://64.233.183.104/search?q=cache:stuck_out_tongue:cFDtVHcMRYJ:ww…
und
http://www.f-sb.de/inso/insodiv/id037.htm
Somit lautet mein persönliches Fazit: Um sich Infos zu der Thematik zu holen, ist diese Website sicherlich nicht übel. Wenn ich jemals persönlich in dieser Situation wäre, würde ich jedoch darauf verzichten, meine Insolvenz über diese Seite abzuwickeln…
mit besten Grüßen Steffen B.
Hallo Goldfinger,
sieh hier nach:
http://www.insosoft.de/inso.htm
MbG
shiny