Tür aufgebrochen

Hallo Wissende,

eine etwas merkwürdig anmutende Situation:
Ein junges Mädchen, 20, Schülerin, wohnt als Single in einem Haus mit
4 Etagen und 12 Wohnungen pro Etage.
Sie ist sehr häufig anwesend, besucht allerdings auch Freunde und
schläft dann schon mal auswärts.
Zum Zeitverlauf :
Heute sei Montag. Am Freitag war sie noch in der Wohnung. Samstag und
Sonntag Nacht war sie bei Freunden. Kommt am Montag von der Schule in
ihre Wohnung und wird vom Hausmeister-Ehepaar abgefangen. Die teilen
ihr mit, sie hätten den Verdacht gehabt, sie würde tot in der Wohnung
liegen.
Weil es angeblich im Bereich der Wohnungstür etwas süß-sauer roch und
sie das Mädchen schon länger nicht mehr gesehehen haben.
(Das Hausmeister Ehepaar hat im Treppenhaus-Eingangsbereich eine
Videokamera installiert, die das Bild auf ihren ständig laufenden
Fernseher überträgt)
Deshalb riefen sie die Polizei. Die öffnete die Tür gewaltsam, mit
starken Beschädigungen an der Zarge. Das Schloss wurde auch
aufgebohrt und deshalb ein neues eingesetzt.
Das Hausmeister-Ehepaar teilte ihr jetzt mit, am Dienstag kommt der
Tischler für die Reparatur und sie müsste diese Reparatur bezahlen.
Sie weigert sich aber.
Wie ist denn hier die Rechtslage?
Wenn die Hausverwaltung die Kosten der Tür, des Schlosses und der
Reparatur von ihr verlangt?
Könnte sie gegebenenfalls Prozesskostenhilfe erhalten?
Darf ein Hausmeister den Eingangsbereich ständig per Videokamera life
überwachen?

Für eine nette Auskunft ist sie schon sehr dankbar,

mit freundlichen Grüßen
TeeBird

Zusatz

Das Mädchen hat nur zwei Schlüssel bei der Wohnungsübergabe erhalten.
Ein Sicherheitsschloss hat aber standardmäßig drei Schlüssel.
Einen Haustürschlüssel hat die Mutter. Einen das Mädchen selber.
Das von der Polizei aufgebohrte Schloss hat merkwürdigerweise auf der
nicht aufgebohrten Innenseite einen steckenden Schlüssel.

Hallo TeeBird,

Zusatz

Das Mädchen hat nur zwei Schlüssel bei der Wohnungsübergabe
erhalten.
Ein Sicherheitsschloss hat aber standardmäßig drei Schlüssel.
Einen Haustürschlüssel hat die Mutter. Einen das Mädchen
selber.
Das von der Polizei aufgebohrte Schloss hat merkwürdigerweise
auf der
nicht aufgebohrten Innenseite einen steckenden Schlüssel.

zu diesen Zusatz:
Ich würde direkt zur zuständigen Polizeistelle gehen und die Kollegen dort auf diese Merkwürdigkeit ansprechen. Am besten auch mit denen reden, die direkt vor Ort waren. Sollten die den steckenden Schlüssel so bestätigen können bleibt nur ein Schluß: es war jemand mit einen weiteren Schlüssel in der Wohnung des Mädchen und hat diesen beim Verlassen stecken lassen. Alles darauf folgende ist wohl nur ein Versuch das zu Vertuschen.
Vielleicht lassen sich noch Spuren sichern. Fehlt irgendwas?

Ansonsten: zahlen würd ich das erstmal auch nicht - Versicherung? (welche?)
Eine Kamera im Eingangsbereich? Dann sollten die das Bild auch noch aufzeichnen, dann könnten die doch nachschauen, ob das Mädchen noch in der Wohnung ist. Sind ja sehr neugierige Hausverwalter. Ob das rechtlich Einwandfrei ist, kann ich nicht sagen.

Viel Erfolg dem Mädchen, vielleicht gibts ja in Zukunft weniger „neugierige“ Hausverwalter.

Gruß Michael
(bin kein Jurist oder Polizist)

Hallo Wissende,

hallo auch,

Zum Zeitverlauf :
Heute sei Montag. Am Freitag war sie noch in der Wohnung.
Samstag und
Sonntag Nacht war sie bei Freunden. Kommt am Montag von der
Schule in
ihre Wohnung und wird vom Hausmeister-Ehepaar abgefangen. Die
teilen
ihr mit, sie hätten den Verdacht gehabt, sie würde tot in der
Wohnung
liegen.
Weil es angeblich im Bereich der Wohnungstür etwas süß-sauer
roch

chinesisch gekocht ?

und

sie das Mädchen schon länger nicht mehr gesehehen haben.

hierzu u.a. aber das hilft wohl nicht wirklich weiter:
http://www.wohntippdresden.de/echo_pages/echo_2002_2…

(Das Hausmeister Ehepaar hat im Treppenhaus-Eingangsbereich
eine
Videokamera installiert, die das Bild auf ihren ständig
laufenden
Fernseher überträgt)

das hierzu:
http://www.ratgeberrecht.de/urteile/druck/rld02076.html

Deshalb riefen sie die Polizei. Die öffnete die Tür gewaltsam,
mit
starken Beschädigungen an der Zarge. Das Schloss wurde auch
aufgebohrt und deshalb ein neues eingesetzt.
Das Hausmeister-Ehepaar teilte ihr jetzt mit, am Dienstag
kommt der
Tischler für die Reparatur und sie müsste diese Reparatur
bezahlen.

m.w. ist es folgendermassen, wenn der hausmeister denauftrag erteilt muss er auch die kosten übernehmen (wer bestellt bezahlt) da die mieterin nicht ie möglichkeit bekommt ein ggfs. günstigeres Angebot einzuholen und die arbeiten preiswerter durchführen zu lassen.

Sie weigert sich aber.
Wie ist denn hier die Rechtslage?
Wenn die Hausverwaltung die Kosten der Tür, des Schlosses und
der
Reparatur von ihr verlangt?

klar ist die rechtslage hier nicht denke ich, da gibts immer wieder streitigkeiten, von wegen gefahr im verzug, etc.

Könnte sie gegebenenfalls Prozesskostenhilfe erhalten?

kann sie sicherlich beantragen, da könnte aber ein rechtsanwalt eher helfen…

Darf ein Hausmeister den Eingangsbereich ständig per
Videokamera life
überwachen?

s.o. er darf nicht wenn nicht alle mieter zustimmen…

Für eine nette Auskunft ist sie schon sehr dankbar,

mit freundlichen Grüßen
TeeBird

Zusatz

jetzt wirds interessant…

Das Mädchen hat nur zwei Schlüssel bei der Wohnungsübergabe
erhalten.
Ein Sicherheitsschloss hat aber standardmäßig drei Schlüssel.
Einen Haustürschlüssel hat die Mutter. Einen das Mädchen
selber.

das wurde sicherlich bei wohnungsübergabe festgehalten, wie viele schlüssel übergeben wurden.

Das von der Polizei aufgebohrte Schloss hat merkwürdigerweise
auf der
nicht aufgebohrten Innenseite einen steckenden Schlüssel.

das werden die herren on der polizei sicherlichh dann auch festgehalten haben.

dann bleibt zu klären wo der dritte schlüssel herkommt, was wäre denn wenn z.b. der hausmeister einen dritten schlüssel hätte, diesen bei einem „kurzen überprüfungsbesuch“ im schloss innen stecke lassen hat und mit dem vorwand - lange nicht gesehen vieleicht tot… versucht den dritten schlüssel wieder zurückzubekommen.

sollte dies der fall sein wären die kosten für die reparatur der türe sicherlich nicht auf die mieterin umzulegen, abgesehen von anderen vergehen (hausfriedensbruch o.ä.)

also ich würde erst mal sicherstellen, das die polizei diesen dritten schlüssel „registriert“ hat, glaubhaft nachweisen (z.B. per wohnungsübergabeprotokoll oder mietvertrag), dass die mieterin nur 2 schlüssel hatte, keine nachschlüssel angefertigt wurden und dann den hausmeister bzw. vermieter die existenz des dritten schlüssels erklären lassen, und vor allen dingen klären lassen, wie der denn auf die innenseite der tür einer leeren wohnung kommt .
gruß
der jörg *derjetznichtweissobshilfreichwar*

Hallo,

eine etwas merkwürdig anmutende Situation:
Ein junges Mädchen, 20, Schülerin, wohnt als Single in einem
Haus mit
4 Etagen und 12 Wohnungen pro Etage.
Sie ist sehr häufig anwesend, besucht allerdings auch Freunde
und
schläft dann schon mal auswärts.
Zum Zeitverlauf :
Heute sei Montag. Am Freitag war sie noch in der Wohnung.
Samstag und
Sonntag Nacht war sie bei Freunden. Kommt am Montag von der
Schule in
ihre Wohnung und wird vom Hausmeister-Ehepaar abgefangen. Die
teilen
ihr mit, sie hätten den Verdacht gehabt, sie würde tot in der
Wohnung
liegen.
Weil es angeblich im Bereich der Wohnungstür etwas süß-sauer
roch und
sie das Mädchen schon länger nicht mehr gesehehen haben.
(Das Hausmeister Ehepaar hat im Treppenhaus-Eingangsbereich
eine
Videokamera installiert, die das Bild auf ihren ständig
laufenden
Fernseher überträgt)

Ein derartiges Vorgehen des Hausmeisterehepaaares ist nicht erlaubt. Den VM auffordern, dem Hausmeisterehepaar die weitere Observierung von Besuchern und Hausbewohner zu untersagen.

Deshalb riefen sie die Polizei. Die öffnete die Tür gewaltsam,
mit
starken Beschädigungen an der Zarge. Das Schloss wurde auch
aufgebohrt und deshalb ein neues eingesetzt.
Das Hausmeister-Ehepaar teilte ihr jetzt mit, am Dienstag
kommt der
Tischler für die Reparatur und sie müsste diese Reparatur
bezahlen.
Sie weigert sich aber.
Wie ist denn hier die Rechtslage?
Wenn die Hausverwaltung die Kosten der Tür, des Schlosses und
der
Reparatur von ihr verlangt?
Könnte sie gegebenenfalls Prozesskostenhilfe erhalten?
Darf ein Hausmeister den Eingangsbereich ständig per
Videokamera life
überwachen?

Für eine nette Auskunft ist sie schon sehr dankbar,

mit freundlichen Grüßen
TeeBird

Zusatz

Das Mädchen hat nur zwei Schlüssel bei der Wohnungsübergabe
erhalten.
Ein Sicherheitsschloss hat aber standardmäßig drei Schlüssel.
Einen Haustürschlüssel hat die Mutter. Einen das Mädchen
selber.
Das von der Polizei aufgebohrte Schloss hat merkwürdigerweise
auf der
nicht aufgebohrten Innenseite einen steckenden Schlüssel.

Was wohl bedeutet, dass jemand in der Wohnung war, versehentlich das Schloss zufallen liess und - hat das Hausmeisterehepaar den Ersatzschlüssel noch ?

Aus meiner Sicht hat die Mieterin keine Kosten zu tragen. Trotzdem schient mir der gesamte Fall etwas dubios. Deshalb sollte die Polizei aufgesucht werden und geklärt werden, was wirklich geschehen ist.

Gruss Günter

Hallo Wissende,

eine etwas merkwürdig anmutende Situation:

etwas merkwürdig ist gut?

bezüglich der Finanzen hat die Hausmeisterei der Mieterin absolut gar nichts zu sagen. Die Hausverwaltung bzw den Wohnungseigentümer informieren. Immerhin wurde ja dessen Eigentum beschädigt. Am besten gleich mit einem freundlichen Schreiben über den Hergang.
Den innen steckenden Schlüssel nicht vergessen!

Gruß
Mike

Hallo,

danke für die Anteilnahme bisher.
Habe mit dem Mädchen telefoniert. Sie war inzwischen bei der Polizei
und wurde sehr unwirsch abgewimmelt. Es wurden ihr weder die Namen
der beteiligten Polizisten genannt noch irgendwelche Einzelheiten.
Angeblich Datenschutz. Frage mich nur, weshalb sie vor ihren eigenen
Daten geschütz werden soll… Sind wir schon soweit?
Aber wir werden am Ball bleiben.

Danke & mit freundlichen Grüßen
TeeBird

Hallo,

Habe mit dem Mädchen telefoniert. Sie war inzwischen bei der
Polizei
und wurde sehr unwirsch abgewimmelt. Es wurden ihr weder die
Namen
der beteiligten Polizisten genannt noch irgendwelche
Einzelheiten.
Angeblich Datenschutz. Frage mich nur, weshalb sie vor ihren
eigenen
Daten geschütz werden soll… Sind wir schon soweit?
Aber wir werden am Ball bleiben.

Offensichtlich nervt es die Polizei von solchen selbsternannten Blockwärtern behelligt zu werden, wenn doch nichts ist.

Anzeige erstatten, und ab zum Rechtsanwalt dann müssen die Polizisten aktiv werden.

Zahlen würde ich das NIE.

gruß

dennis

Es war einmal ein Hausmeisterehepaar…
Hi,

stellen wir uns mal vor,
Herr A. und Frau A. sind ein Hausmeisterehepaar und wohnen in einem Mehrfamilienhaus.
Von Natur aus neugierig und von den Wohnungseigentümern mit den 3. Schlüsseln der Mietwohnungen ausgestattet,
installieren sie eine Kamera im Treppenhaus, mit der sie
jederzeit sehen können, wann die Mieter das Haus verlassen und wann sie wieder zurückkommen.

Nun sucht sich das Hausmeisterehepaar A. einen geeigneten Zeitpunkt heraus, wenn z.B. eine Mieterin aus Erfahrung eine Weile außer Haus sein wird.
Mit dem dritten Schlüssel verschafft sich nun das Hausmeisterehepaar Zugang zu der Wohnung und schnüffelt hier und da herum und treiben das in der Wohnung, was ihre kranken Gehirne so hergeben.
Aus Gewohnheit, Schussligkeit oder damit während deren Anwesenheit niemand in die Wohnung kann, um die beiden zu überraschen, stecken die beiden den 3. Wohungsschlüssel von Innen in das Schloss.

Nach einer Weile verlassen die beiden wieder die Wohnung - doch „oh Graus!“ - sie haben den Schlüssel innen stecken lassen.

Da das ja die Mieterin merken würde, wenn sie wieder heim kommt,
und dann den Vermieter fragt, wer im Besitz des 3. Wohnungsschlüssels ist und so zumindest herausfände, dass während ihrer Abwesenheit sich das Ehepaar A. unerlaubten Zutritt zu der Wohnung verschafft hat, schmieden sie einen Plan.

Sie rufen die Polizei und behaupten, dass irgendwas Schlimmes in der Wohnung passiert sein müsse.
Denn ein Schlüsseldienst würde die Wohnung ja nicht ohne Weiteres einem Fremden öffnen.
Die Polizei bricht die Wohnung auf und entdeckt den von Innen gesteckten Schlüssel, bevor das Ehepaar A. diesen heimlich wieder abziehen kann.

Und was lernen wir daraus?
Bekommen wir nicht alle Schlüssel bei der Wohnungsübergabe,
tauschen wir als Mieter einfach selber das Schloss aus.

Schönen Gruß

Chris