Hallo Wissende,
eine etwas merkwürdig anmutende Situation:
Ein junges Mädchen, 20, Schülerin, wohnt als Single in einem Haus mit
4 Etagen und 12 Wohnungen pro Etage.
Sie ist sehr häufig anwesend, besucht allerdings auch Freunde und
schläft dann schon mal auswärts.
Zum Zeitverlauf :
Heute sei Montag. Am Freitag war sie noch in der Wohnung. Samstag und
Sonntag Nacht war sie bei Freunden. Kommt am Montag von der Schule in
ihre Wohnung und wird vom Hausmeister-Ehepaar abgefangen. Die teilen
ihr mit, sie hätten den Verdacht gehabt, sie würde tot in der Wohnung
liegen.
Weil es angeblich im Bereich der Wohnungstür etwas süß-sauer roch und
sie das Mädchen schon länger nicht mehr gesehehen haben.
(Das Hausmeister Ehepaar hat im Treppenhaus-Eingangsbereich eine
Videokamera installiert, die das Bild auf ihren ständig laufenden
Fernseher überträgt)
Deshalb riefen sie die Polizei. Die öffnete die Tür gewaltsam, mit
starken Beschädigungen an der Zarge. Das Schloss wurde auch
aufgebohrt und deshalb ein neues eingesetzt.
Das Hausmeister-Ehepaar teilte ihr jetzt mit, am Dienstag kommt der
Tischler für die Reparatur und sie müsste diese Reparatur bezahlen.
Sie weigert sich aber.
Wie ist denn hier die Rechtslage?
Wenn die Hausverwaltung die Kosten der Tür, des Schlosses und der
Reparatur von ihr verlangt?
Könnte sie gegebenenfalls Prozesskostenhilfe erhalten?
Darf ein Hausmeister den Eingangsbereich ständig per Videokamera life
überwachen?
Für eine nette Auskunft ist sie schon sehr dankbar,
mit freundlichen Grüßen
TeeBird
Zusatz
Das Mädchen hat nur zwei Schlüssel bei der Wohnungsübergabe erhalten.
Ein Sicherheitsschloss hat aber standardmäßig drei Schlüssel.
Einen Haustürschlüssel hat die Mutter. Einen das Mädchen selber.
Das von der Polizei aufgebohrte Schloss hat merkwürdigerweise auf der
nicht aufgebohrten Innenseite einen steckenden Schlüssel.