Nächste Woche, ist meine Ausbildung zu Ende… Mein Chef hat mir nun auch eine Festanstellung angeboten. Allerdings muß ich noch Zivildienst ableisten. Nun meine Frage : Muß mein Chef mich für die Zivildienstzeit freistellen und viel wichtiger : Muß er mich danach wieder einstellen ?? Hat man da einen Rechtsanspruch ??
meines Wissens - ich bin kein Jurist, sondern arbeite lediglich viel mit ZDL´lern - sieht die Lage leider etwas schlecht aus für dich.
Wenn Du aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus einberufen wirst, so hat dein Arbeitgeber dir die Stelle quasi freizuhalten, d.h. er muss dich anschließend wieder einstellen. So wie ich dich aber verstanden habe, hat dir dein Chef lediglich das Angebot unterbreitet, dass du im Lehrbetrieb bleiben kannst. Sollte es dir gelingen, einen Arbeitsvertrag dort zu bekommen, bevor du einberufen wirst, hast du Glück (am besten ist dieser zum Zeitpunkt der Einberufung auch schon gültig, Probezeiten vorbei etc.). Da du ja schon die Ausbildung da gemacht hast und dein Chef deinen Lebenslauf kennt, kann er auch schlecht sagen, du hättest ihm verschwiegen, dass du noch die Wehrpflicht ableisten musst. In diesem Falle würde ich die Sache mit Zivildienst einfach schlüren lassen, bis die sich melden (dauert i.d.R. einige Zeit).
Die zweite Möglichkeit wäre, mit deinem Chef die Sache in Ruhe durchzusprechen und versuchen, eine Regelung mit ihm zu finden. Selbst wenn dir das BAZ schon an den Fersen hängt, i.a. lassen die mit sich reden, wenn es um die Verschiebung des ZD-Beginn um einige Monate geht.
Guck doch mal im Netz unter http://www.zivildienst.de (offizielle BAZ-Seite)
Gruss, Claus
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Wichtig ist, nach dem Ende der Ausbildung erst einmal eine Festanstellung zu bekommen. Wirst Du aus dieser heraus dann „eingezogen“, hast Du nach Beendigung des Zivildienstes einen Rechtsanspruch auf Wiederaufnahme des Beschäftigungsverhältnisses; dieses ruht lediglich für die Dauer des Zivildienstes. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür - und auch für den Kündigungsschutz aus Anlass oder für die Zeit des Zivildienstes - findest Du im Arbeitsplatzschutzgesetz.