Wenn man ein Betrüger sein soll

Hi,

angenommen Ihr habt in den AGB’s Eures Online-Shops stehen, zumeist binnen 7 Werktagen zu liefern, doch Ihr könnt’ eine Weile aus diversen Gründen dies nicht tun, z.B. starker grippaler Infekt, defekter Laptop, kein Internetzugang aufgrund von angeblich falsch angeschlossener neuer Hardware bzw. defekter Leitung. Weiter angenommen, Ihr seid seit dem 14.2. nicht mehr online gewesen und am 14.2. wurde von einer Neukundin ein vom am 11.2. überwiesener Betrag gutgeschrieben, den Ihr aber nicht mehr wahrgenommen habt. Denn selbst die Anmeldung habt Ihr aufgrund von Serverproblemen erst nach dem erneuten Onlinegehen wieder erhalten. Ergo, es gab in Eurem Leben schon einiges was falsch lief. Ferner angenommen, am 25.2. erhaltet Ihr einen Einschreibebrief mit dem Betrugsvorwurf und der Mahnung das Geld binnen einer gesetzten Frist zurück zu überweisen, sonst gäbe es eine Strafanzeige bzw. eine Meldung beim Gewerbeaufsichtsamt. Es gehen ein paar E-Mails hin und her. Die „Kundin“ ist von Deiner kriminellen Energie überzeugt, gleich was Du schreibst. :smile: Wie dem auch sei, es ist die Frage, ob nicht auch ein Anrecht bestünde, den Auftrag noch auszuführen, doch die Kundin möchte nur ihr Geld zurück. Da tatsächlich die „zumeist 7 Tage Lieferzeit“ überschritten sind, seid Ihr bereit das Geld zurück zu überweisen. Doch dann müßt Ihr feststellen, daß die Frau gar keine Bankverbindung angegeben hat, weder in den E-Mails noch in dem Einschreibebrief. Da der Laptop immer noch nicht geht bzw. der Ersatz auch öfter sich aufhängt, und Ihr keinen Ärger bekommen wollt, es wie verhext ist, und ausgerechnet am letzten Tag der Frist die Bank einen Systemausfall hat, schreibt Ihr die Bank an mit der Bitte, das Geld wegen Widerspruch rückzuüberweisen. Über eine Woche später erhaltet Ihr dann eine Antwort von der Bank, sie entschuldigen die Unannehmlichkeiten, doch sie würden das Geld wegen Widerspruch nicht zurück überweisen, Ihr solltet das selbst tun. Gut, es war ja auch kein wirklicher Widerspruch, denn ich kenne ja die Kundin bzw. ansich ging das Geld ja rechtens ein.

Bei Nachfrage bei der Kundin erhaltet Ihr dann „…Bei meiner Übereisung sind Ihnen Daten zugegangen, nämlich der Betrag von 16 Euro, der Absender und die kontonummer. Sie hätten nur rücküberweisen müssen.
Gebe keine Daten über Mail heraus.
Sie wissen ja, wegen dem Misstrauen.
Die Frist 5.03. ist morgen abgelaufen. Wenn bis zum 6.03./ 7. 03 kein Eingang zu verzeichnen ist, gehe ich den angekündigten Weg .“

Was würdet Ihr nun tun, denn auf dem Kontoauszug ist zwar die Adresse der Person bzw. auch auf dem Einschreibebrief, doch es ist beim Onlinebanking keine Bankverbindung zu erkennen. Möglicherweise ist die Bankverbindung auf dem Kontoauszug?

Angenommen Ihr seid gewillt der Kundin das Geld zurück zu überweisen, doch denke ich, es ist doch eine gewisse Mitwirkungspflicht der Kundin gegeben, in der Form daß sie ihre Bankverbindung nennt. Es geht doch nicht an, daß man auf eigene Kosten, ca. 21 EUR, bei der Postbank, die Bankdaten heraussuchen läßt?

Den Worten der Kundin Glauben schenkend läuft nun eine Strafanzeige wegen Betruges und eine Meldung beim Gewerbeaufsichtsamt…

Ciao,
Romana

Hallo,

angenommen Ihr habt in den AGB’s Eures Online-Shops stehen,
zumeist binnen 7 Werktagen zu liefern, doch Ihr könnt’ eine
Weile aus diversen Gründen dies nicht tun

Warum dann dieser Passus? „Umgehende Lieferung“ reicht völlig. Private Gründe, um die eigenen AGB zu umgehen zählen nicht, ist eben nicht das Problem des Kunden. Stehen da 7 Tage, so sind es maximal 7 Tage, Punkt.

Ferner angenommen, am
25.2. erhaltet Ihr einen Einschreibebrief mit dem
Betrugsvorwurf und der Mahnung das Geld binnen einer gesetzten
Frist zurück zu überweisen, sonst gäbe es eine Strafanzeige
bzw. eine Meldung beim Gewerbeaufsichtsamt. Es gehen ein paar
E-Mails hin und her.

Soweit erst mal ganz gut.

Die „Kundin“ ist von Deiner kriminellen
Energie überzeugt, gleich was Du schreibst. :smile:

Die berühmten 2% unwillige Stör-Kunden :wink:

Wie dem auch
sei, es ist die Frage, ob nicht auch ein Anrecht bestünde, den
Auftrag noch auszuführen, doch die Kundin möchte nur ihr Geld
zurück.

Um Ärger zu vermeiden - rückzahlen und Kunden vergessen.

Doch dann müßt Ihr feststellen, daß die Frau gar
keine Bankverbindung angegeben hat, weder in den E-Mails noch
in dem Einschreibebrief.

Die Adresse hast du, eventuell die Telefonnummer des Kunden, wo ist da ein Problem? Zur Not machts auch ein handschriftlicher kurzer Text im Brief.

Da der Laptop immer noch nicht geht…

Dein Problem…

Bei Nachfrage bei der Kundin…
Gebe keine Daten über Mail heraus.
Sie wissen ja, wegen dem Misstrauen.

Brief schreiben.

Die Frist 5.03. ist morgen abgelaufen. Wenn bis zum 6.03./ 7.
03 kein Eingang zu verzeichnen ist, gehe ich den angekündigten
Weg ."

Brief schreiben. Reaktion ist alles, dann ist auch ein Mahnverfahren (?) hinfällig. Problem des Kunden. Hauptsache du reagierst und das möglichst nachweisbar.

Angenommen Ihr seid gewillt der Kundin das Geld zurück zu
überweisen, doch denke ich, es ist doch eine gewisse
Mitwirkungspflicht der Kundin gegeben

Problem des Kunden, wenn er die Kontodaten nicht rausrückt - Brief machts auch, ich wiederhole mich…

Den Worten der Kundin Glauben schenkend läuft nun eine
Strafanzeige wegen Betruges und eine Meldung beim
Gewerbeaufsichtsamt…

Lächelnd abwarten. Hauptsache, du kannst deine Aktivitäten nachweisen. Viel Wind um Nichts, wenn du mich fragst.

Gruß
André

Hallo,

schick ihr doch einfach einen Scheck. Den hat sie morgen, und die Bestätigung über den Empfang siehst Du ja dann auf Deinem Kontoauszug.

Und wegen der Betrugsanzeige würde ich mir an Deiner Stelle keine weiteren Gedanken machen. Das läuft sowieso ins Leere. Eine Betrugsabsich war bei Dir ja nie vorhanden und kann Dir somit ja auch nie nachgewiesen werden.

Gruß Ebi

Also,

ohne Bankverbindung keine Rücküberweisung, das ist doch wohl klar. Wenn die Kundin nicht weiß oder glauben will, dass bei Gutschriften nicht unbedingt auch die Bankverbindung des Zahlers dabei steht (ich sehe die auf meinen Kontoauszügen nicht), ist das wahrlich ihr Problem. Darauf würde ich sie noch einmal ausdrücklich hinweisen.

Im Übrigen ist das wirklich schlampig organisiert ohne Ende, und ich kann den Frust der Kundin sehr gut verstehen. Gleichwohl würde ich eine Anzeige wegen Betruges mehr als gelassen sehen, denn das war ja nun mal nicht deine Absicht, und wie sollte so was zu beweisen sein, wenn es gar nicht so ist?

Levay

Auch hi,

ich meine, dass sich da zwei gesucht und gefunden haben.

Der fiktive Jemand stellt sich irgendwie absichtlich ungeschickt an. Mindestens seit 25.2. (Einschreibebrief) weiß dieser Jemand, dass die Kundin ihr Geld zurückmöchte.

Ich lese im Ursprungsposting mehrmals von „…letzter Tag der Frist…“ und „…Frist gestern abgelaufen…“ usw.

Fristen sind zwar „Zeitpunkte“, bis dahin liegt aber ein „Zeitraum“. Man MUSS nicht erst am letzten Tag reagieren. Einfach mal ein bisschen schneller reagieren wäre vielleicht eine Lösung.

Also, die Kundin hat recht mit der Bankverbindung: Diese steht auf dem Kontoauszug drauf. Ich selbst habe zumindest Konten bei verschiedenen Banken, alle handhaben das so, auch wenn die Umsatzanzeige im Onlinebanking diese Daten nicht anzeigt. Insofern hätte unser Jemand seit 25.2. mehr als eine realistische Chance gehabt, der Kundin das Geld wieder zu geben.

Soweit meine Meinung zum Jemand. Nun zur Kundin: Ganz schön panisch, wegen 16 Euro und einzelner Tage Verzug so einen Zinober zu veranstalten.

An Stelle von Jemand würde ich auf so eine Kundin pfeiffen. Ich würde einen letzten Versuch unternehmen, nämlich - ebenfalls per eingeschriebenem Brief - nochmals entschuldigen, die Überweisung „…wie schon mehrmals angekündigt…“ nochmal in Aussicht stellen, diese auch SOFORT durchführen und gut ists.

Den Schmarrn mit der Betrugsanzeige und der Gewerbeaufsicht kann Jemand dann aber getrost vergessen. Deutschland und die Deutschen sind zwar gerade dabei, völlig auszuticken, aber soweit wird es ja dann doch nicht kommen.

Und…noch ein Hinweis zum Schluss: Wenn schon Geschäfte machen mit umfangreicher elektronischer Unterstützung durch seinen heimischen PC, dann bitte:

  1. Daten sichern
  2. Daten sichern
    und
  3. Daten sichern

Den PC nicht für irgendwelche Spielereien nutzen und beim Surfen immer schön aufpassen, dass man sich nicht ansteckt, gell?

Der selbständige Automechaniker zieht auch nicht mit einem abgelutschten Taschenmesser los, weil der Schraubenschlüssel gerade in die Werkstatt mußte.

Gruß
Bonsai

Hi Levay,

wegen „schlampig organisiert“. Die Kundin hat sich exakt an die 7
Tage gehalten. Und als One-Woman-Show gibt es halt keine Vertreter, die Arbeiten übernehmen. Ich bot ihr ja an, mit ca. 3 Tagen über der Zeit (von 7 Tagen, und es heißt auch in „zumeist von 7 Tagen…“ die bestellten Horoskope noch zu erstellen. Doch sie wollte nicht.

Eben bot ich ihr nochmal per E-Mail an, mir ihre Bankverbindung in einem neuerlichen Brief zukommen zu lassen oder sie mir unter meiner Mobilrufnummer zu geben.

Ich habe aus den diversen E-Mails den Eindruck gewonnen, daß diese Frau von meiner kriminellen Energie und wohl sicherlich nicht nur meiner, überzeugt ist. Sie gibt einer z.B. „schlechten Organisation“ oder daß einfach mal Diverses schief laufen kann, gar keine Chance. Sie weiß es besser. Mir scheint, sie konstruiert sich hier etwas zusammen um sich darin zu bestätigen, daß sie gleich betrogen wird, wenn etwas mal nicht sofort 100prozentig läuft. Andere Kunden hatten für meinen Ausfall Verständnis und sie haben dann einfach noch ein zusätzliches Horoskop als Geschenk bekommen, und gut war’s.

Ciao,
Romana

Hi,

Jemand hatte mal das Problem Dinge auf den letzten Drücker machen zu müssen, und es reißt je nach Streßsituation auch immer wieder mal ein. Die Fristsetzung von ca. 9 oder gar 10 Tagen wäre durchaus ausreichend gewesen früher zu reagieren, auch wenn dieser Jemand erst ein paar Tage vor Ablauf der Frist überhaupt wieder online kommen konnte. Weshalb dann doch auf den letzten Drücker? Jemand war knatschig über die unverschämten Unterstellungen und hatte überdies noch diverse andere Dinge aufzuarbeiten, da sich in der Offline-Zeit einiges angesammelt hatte. Gut, man könnte nun mit Prioritäten argumentieren. Wenn sie solche Unterstellungen tätigt, sollte sie in ihrer Meinung nicht zu schnell enttäuscht werden. :smile:) Gut, Trotzverhalten, eigene verärgerte Gefühle über sich selbst und die „Kundin“. Jemand hätte „reifer“ reagieren können.

Jemand spielt keine Spiele bzw. hat 5 Geräte die nach und nach sich verabschiedeten. Gut, Jemand hätte früher mit dem in Ordnung bringen anfangen können. Ärgerlich wurde es als sich zwei Geräte nahezu zeitlich verabschiedeten. Zwar kann Jemand neu installieren und Daten sichern, doch hier ist z.B. das Betriebssystem auf einem Gerät zerschossen bzw. ein anderes Gerät hängt sich beim Hochfahren ständig auf. Vermutlich muß die Festplatte zur Datensicherung ausgebaut werden, was Jemand nicht kann. Virenscanner ist drauf, Virus wurde erkannt. Und dann begannen die Probleme. Ein Bekannter sollte zwei der fünf Geräte wieder zum Laufen zu bringen, doch bei jedem Anruf hatte er noch keine Zeit gefunden. Die Geräte gingen wieder retour nach ca. drei Wochen. Jemand gibt keine Geräte mehr an Menschen die sie nicht kennt außer Haus, da mal ein sogenannter EDV-Spezialist einen PC mitnahm und ihn erst über ein Jahr später kaputt repariert nach diversen Androhungen polizeiicher Maßnahmen zurückbrachte. Neues CD-Rom war ausgebaut worden und ein defekter DVD-Player war eingebaut worden. Später meinte eine andere Person im PC wären manche Sachen offensichtlich mutwillig zerstört worden. Aber egal.

An der Kritik der Organisation ist leider was dran und ich kann nur daraus lernen. Sogesehen kann ich dieser Kundin in gewisser Weise für ihre Reaktion auch dankbar sein. :smile:

Ciao,
Romana

Auch hi,

Hallo,

Also, die Kundin hat recht mit der Bankverbindung: Diese steht auf dem Kontoauszug drauf.
Ich selbst habe zumindest Konten bei verschiedenen Banken, alle handhaben das so,

mit solchen absoluten Aussagen sollte man vorsichtig sein. Das Wort „alle“ stimmt hier jedenfalls definitiv nicht.

Gruß,
Christian

Bei mir stehts nicht drauf - konten bei Spardabank, Postbank, Sparkasse - nix ist da.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Christian,

mit solchen absoluten Aussagen sollte man vorsichtig sein. Das
Wort „alle“ stimmt hier jedenfalls definitiv nicht.

Du weißt ja nicht, WIE vorsichtig ich mit meiner Aussage war. Und von „absolut“ kann an der Stelle nicht wirklich die Rede sein. Ok, vielleicht im ersten Satz, aber im zweiten relativiert sich das. Und das „alle“ bezieht sich auf die Banken, bei denen ich Konten unterhalte. Ich habe VOR meinem Posting Auszüge überprüft und festgestellt, dass das bei mir zutrifft.

Den Satz

Also, die Kundin hat recht mit der Bankverbindung: Diese steht auf dem Kontoauszug drauf.

nehme ich hiermit zurück, da war ich aufgrund meiner empirisch ermittelten Daten zu mutig.

Dabei bleibe ich:

Ich selbst habe zumindest Konten bei verschiedenen Banken, alle handhaben das so,

Nette Grüße
Bonsai

Hallo Romana,

schön, dass Du mir die Kritik an Jemand nicht krumm genommen hast :smile:

Ich kann das nachvollziehen, deswegen war die Kritik auch so und nicht anders ausgefallen. Das Sprichwort „Spare in der Zeit, so hast Du in der Not“ hätte halt auch hier zur Rettung beigetragen.

Ich bin auch ein kleiner Schlamper, was die Datensicherungen angeht. Aber wenn ich etwas mit „Aussenwirkung“ tue, z.B. bei ebay kaufen oder verkaufen, dann drucke ich alles aus, was mit den Transaktionen zu tun hat. Dann kann ich von jedem anderen PC dieser Welt aus die Transaktionen zu Ende bringen.

Ciao
Bonsai

PS: Schick doch der guten auch ein Gratishoroskop. Entweder sie freut sich tierisch und wird ab sofort Deine liebste und beste Kundin. Oder sie ärgert sich zu Tode, weil ihre Anfeindungen an Dir abgeprallt sind. :smile:

Hi Bonsai,

Du bist zwar enterbt aber nachtragend bin ich nicht. :smile:

Die Kundin rief eben an und gab mir ihre Bankverbindung. Somit sollte das Problem nun gelöst sein.

Ciao,
Romana

Mutter!!!

Du bist zwar enterbt

NEIN! Tus nicht… :wink:

Wie wäre wenn jemand (der so sehr vom E-Commerce abhängt), bei ersten Problemen einen prof. IT-Dienstleister sich ins Haus geholt hätte - der solch ein Problem in wenigen Stunden löst?

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Hi,

hinterher ist man immer schlauer. :smile: Wie gesagt, es gibt fünf Geräte von denen sich die letzten beiden nahezu gleichzeitig verabschiedeten. Ja, ich hätte früher was machen können und offenbar auch sollen. Nichtsdestotrotz lag mehr im Argen, z.B. war ich aufgrund einer Grippe über zwei Wochen so geschwächt, daß ich nicht mal mehr eine Getränkeflasche ohne Hilfe öffnen konnte. Ich hatte keine Lust auf eine fremde Person in meiner Wohnung und hätte das auch energetisch nicht durchgestanden.

Ciao,
Romana

Hi,

Du bist zwar enterbt

NEIN! Tus nicht… :wink:

Ich habe aus meinem Trödeln gelernt und hier mal gleich angefangen schneller zu reagieren. Schon zu spät. Das wird nix mehr mit dem Millionenerbe. :smile:

So, will jetzt nicht ins Plauderbrett abrutschen.

Ciao,
Romana

Hallo,

mit solchen absoluten Aussagen sollte man vorsichtig sein. Das
Wort „alle“ stimmt hier jedenfalls definitiv nicht.

Du weißt ja nicht, WIE vorsichtig ich mit meiner Aussage war.
Und von „absolut“ kann an der Stelle nicht wirklich die Rede
sein.

„absolut“ hier im Sinne von „Gegenteil von relativ“ bzw. Ausnahmen ausschließend.

Gruß,
Christian