Vertrag ungültig?

Hallo Experten!

Soviel ich weiß sind in D die „Leihmütter“ verboten.

Jetzt angenommen eine Schwangere entscheidet sich dafür das Kind unmittelbar nach der Entbindung zur Adoption freizugeben. Doch irgendwann, noch bevor sie das Kind entbindet, lernt sie ein kinderloses Ehepaar kennen, mit dem sie sich anfreundet. Diese bieten dann der Schwangere an, das Kind zu sich zu nehmen und großzuziehen. Doch dafür soll sie einen Vertrag unterzeichnen, indem sie auf rechtlich Ansprüchen dem Kind gegenüber, verzichtet.

In wie fern ist dieses Vertrag gültig?
Wie könnte man dieses anfechten???
Ist so ein Abkommen überhaupt zulässig und wenn ja, als was???

BITTE: Dieser Fall ist erfunden. Vermutlich gibt es mehrere solche (oder ähnliche) Fälle aber ich persönlich kenne keinen. Ich habe nur von einem solchen in einem Zeitschrift gelesen.

Vielen Dank für Eure Antworten!

Schöne Grüße aus Nürnberg!
Helena

Hallo Helena,

als juristisch Interessierter, aber trotzdem Laie, vermute! ich mal folgendes.
Das Jugendamt wird so was nicht zulassen.
Gibt eine Mutter ein Kind zur Adoption frei, tritt das Jugendamt in Aktion und wird es vermutlich auch in diesem Fall tun.

Selbst wenn die Mutter das Kind ‚überlassen‘ würde, hätten die ‚Eltern‘ nichts gewonnen, da sie keinerlei Rechte geltend machen könnten. Sie könnten das Kind z.B. nicht einschulen etc.

Gandalf

Hallo Gandalf!

Vielen Dank für Dein Beitrag, erstmal! :o))

Es gibt ein Mißverständnis:

Gibt eine Mutter ein Kind zur Adoption frei, tritt das
Jugendamt in Aktion und wird es vermutlich auch in diesem Fall
tun.

So wie du das sagst, ist ja logisch.

Nur: Die Schwangere entscheidet sich VOR der Entbindung, das Kind dem Paar zu überlassen bzw übergeben mit allen Rechten und Pflichten, die nun an dieses Ehepaar übergehen.

Also das Kind ist NICHT zur Adoption freigegeben!

Trotzdem Danke!

Schöne Grüße aus Nürnberg!
Helena

Hallo Helena,

Nur: Die Schwangere entscheidet sich VOR der
Entbindung, das Kind dem Paar zu überlassen bzw übergeben mit
allen Rechten und Pflichten, die nun an dieses Ehepaar
übergehen.

Also das Kind ist NICHT zur Adoption freigegeben!

wie will denn das andere Paar das Kind anmelden?
Als das ihre?
Wenn das rauskommt, gibt es übelsten Streß, für alle beteiligten Personen.
Alles was mit Rechteübergang bzgl. Kind zu tun hat, ist eine Sache des Jugendamtes und die reagieren seeehr ungehalten, wenn man sie umgehen will.

Schließlich gilt in D:
Jeder Doof darf ein Kind zeugen und austragen, aber wenn Du ein Kind adoptieren willst, hast Du ein echtes Problem.

Gandalf

Hallo,

ein Vertrag über das Kind wäre sittenwidrig und nicht durchsetzbar. D.h. aber nicht, dass eine solche Situation nicht im Einvernehmen mit allen Beteiligten machbar wäre. Die Beteiligten sollten einfach sofort zum Jugendamt gehen und den Sachverhalt dort vortragen. Das Jugendamt wird sich dann die Adptionseltern ansehen und wenn es keine Gefahr für das Wohl des Kindes gibt, sollte einer Adoption in Form einer offenen Adoption nichts im Wege stehen.

Nur wenn die Mutter es sich dann nach der Geburt vor Unterzeichnung der Adoptionspapiere anders überlegen sollte, wäre für die potentiellen Eltern keinerlei Rechtsweg gegeben, ihren „Anspruch“ auf das Kind durchzusetzen.

Gruß vom Wiz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo helena,

ist ja schön, dass Du so etwas aus Interesse erfragst.

BITTE: Dieser Fall ist erfunden. Vermutlich gibt es mehrere
solche (oder ähnliche) Fälle aber ich persönlich kenne keinen.
Ich habe nur von einem solchen in einem Zeitschrift gelesen.

Vielen Dank für Eure Antworten!

Aber ich finde Überschriften mit mehr als einem Satzzeichen wie z.B. die vier Fragezeichen oben völlig unnötig. Eine Frage ist mit einem Fragezeichen durchaus schon ausreichend gekennzeichnet.

Und Emotionen lassen sich besser durch andere Dinge (Smileys und ihr Gegenteil) erkennbar machen als durch „klemmende“ Frage- oder in anderen Fällen auch Ausrufezeichen

Schöne Grüße nach Nürnberg,

Karin

Hallo Karin!

Vorab: Vielen Dank für Dein Beitrag! Nur ich kann nicht mit dem Konform gehen.

Du sagst:

Und Emotionen lassen sich besser durch andere Dinge (Smileys
und ihr Gegenteil) erkennbar machen"

Das ist evtl für Dich so, aber gewiß nicht für jeder. Und für mich (und offenbar andere auch, wie man zB. u. u.a. im Posting vom Jürgena vom 15.3.2005 um 16:26 Uhr sieht) ist es nicht so. Ich denke, vielmehr, daß jeder drückt sich aus und bringt seine Gefühlen oder Emotionen so zum Ausdruck wie es am besten kann. Und bei mir ist es ganz bestimmt nicht mit Emoticons/Smileys sondern eben mit (bei Bedarf mehrere) Aufrufezeichen (vielleicht deshalb weil ich in meiner Schulzeit keine Emoticons gab und meine Gefühle ohne diesen Smileys auf dem Papier bringen und andere so verstehen mußten?)

Jedenfalls finde ich Deine Aussage nicht passend/richtig.

Ich hoffe ich habe Dich nicht zu nahe getreten!

Schöne Grüße nach (sehr vermißten) München!
Helena
Nur noch 5 Tage bis zum kurzen Tagesausflug zu meiner deutschen Lieblingsstadt!!! :o))))))

VIELEN DANK AN ALLE…
Hallo Experten!

…die mir eine Antwort gegeben haben.
Genau das, was ich wissen wollte, habe ich durch Euren Antworten erfahren.
Dafür vielen Dank und einen schönen Gruß aus Nürnberg!
Helena