Hallo Leute,
wie bereits in meinem Posting vom 12.03. geschrieben, mehren sich die Anzeichen, dass ein verschicktes Paket den Empfänger nicht erreicht -aus welchen Gründen auch immer.
Da die Ware als Paket aufgegeben wurde, gibt es einen Einlieferungsbeleg mit einer Tracking-Nummer. Ebenfalls gibt es mittlerweile einen Nachforschungsantrag.
Der Empfänger wurde stets über alle Schritte auf dem laufenden gehalten, doch zeigt sich dieser (verständlich) ungehalten und droht jetzt damit, einen Anwalt einzuschalten (unverständlich). Obwohl ich diesen Schritt für einen „Sturm im Wasserglas“ halte, besteht diese Möglichkeit ja trotzdem.
Wie sollte man sich in diesem Fall verhalten ? Sollte man ebenfalls einen Anwalt konsultieren ? Ich gehe bis jetzt noch davon aus, dass mir nichts passieren wird, denn ich kann ja belegen, dass das Paket aufgegeben wurde.
Wäre ich dann gezwungen, ebenfalls einen Anwalt mit der Wahrung meiner Interessen zu beauftragen, wer trägt dann diese Kosten ?
Vielen Dank für Eure Antworten,
Gruß, Jürgen