Bezahltes Paket von Post verschlampt - Teil 2

Hallo Leute,

wie bereits in meinem Posting vom 12.03. geschrieben, mehren sich die Anzeichen, dass ein verschicktes Paket den Empfänger nicht erreicht -aus welchen Gründen auch immer.

Da die Ware als Paket aufgegeben wurde, gibt es einen Einlieferungsbeleg mit einer Tracking-Nummer. Ebenfalls gibt es mittlerweile einen Nachforschungsantrag.

Der Empfänger wurde stets über alle Schritte auf dem laufenden gehalten, doch zeigt sich dieser (verständlich) ungehalten und droht jetzt damit, einen Anwalt einzuschalten (unverständlich). Obwohl ich diesen Schritt für einen „Sturm im Wasserglas“ halte, besteht diese Möglichkeit ja trotzdem.

Wie sollte man sich in diesem Fall verhalten ? Sollte man ebenfalls einen Anwalt konsultieren ? Ich gehe bis jetzt noch davon aus, dass mir nichts passieren wird, denn ich kann ja belegen, dass das Paket aufgegeben wurde.
Wäre ich dann gezwungen, ebenfalls einen Anwalt mit der Wahrung meiner Interessen zu beauftragen, wer trägt dann diese Kosten ?

Vielen Dank für Eure Antworten,

Gruß, Jürgen

Hallo Jürgen,

meiner Kenntnis nach sind Pakete bei der Post gegen Verlust, Beschädigung u.ä. bis zu einem Wert von 500,00 EUR automatisch versichert.

Die Drohung, einen Anwalt einzuschalten, gehört bei Ebay glaube ich schon zu den Umgangsformen dort - steht auch in jeder 5 Artikelbeschreibung mit drin.

Ob das dann auch immer so passiert. Solange kein Schreiben von einem Anwalt kommt, musst Du auch noch keinen behelligen. Wenn ein Schreiben da sein sollte, erst mal schauen, ob man da noch alleine mit zurecht kommt.

Lieben Gruß
Patrick