Kundmachung der Verordnung prüfen
Hallo!
Also die Kurzparkzone und den Fahrstreifen für Omnibusse (wie das so im Gesetz heißt, obwohl es das Wort "Omnibusse" lateinisch gar nicht geben kann) muss man schön trennen.
Die Kurzparkzone ist keine Straßenbegrenzung sondern eine Zonenbegrenzung wie der Name so sagt. Die Zone ist eine bestimmte Fläche eines Gebietes. Kurzparkzone Anfang und Ende muss an diesen Zonenaußengrenzen stehen, also an allen Ein- und Ausfahrtstraßen - fährst du in die Zone hinein, dann bist du drinnen. Es steht dann nicht bei jeder Straße ein Schild (es ist gesetzlich auch nicht erforderlich, dass eine blaue Bodenmarkierung besteht).
Eine Kurzparkzone ist eine Verordnung, die Verkehrszeichen sind die Kundmachung dieser Verordnung. In so einem Fall muss man bei der zuständigen Behörde (das ist meist der Bürgermeister) Einsicht nehmen in die Verordnung selbst - da ist dann ein Plan dabei, wo die Kurzparkzone eingezeichnet ist. Diesen kopiert man sich und geht dann die Zonengrenze laut Plan in der Realität ab und schaut, ob an allen Ein- und Ausfahrtstrecken zu dieser Zone irgendein Kurzparkzonenschild gesetzwidrig aufgestellt ist oder fehlt. Ist das der Fall, so ist die Verordnung nicht gesetzmäßig kundgemacht, was die Nichtigkeit zur Folge hat (es gibt dann keine Kurzparkzone).
Gruß
Tom