Verjährung nach Beleidigung bzw. Bedrohung

Von: , Frage gestellt am Mi, 16. Mär 2005

Hallo zusammen,

ich möchte mal folgende Frage in den Raum werfen:

Nehmen wir mal an, es wurde jemand beleidigt und bedroht. Wie lange bzw. innerhalb welcher Zeit kann dieser jemand wegen diesem Vorfall Anzeige erstatten?

Gruß
Jörg

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
    Re: Verjährung nach Beleidigung bzw. Bedrohung

    Wie
    lange bzw. innerhalb welcher Zeit kann dieser jemand wegen
    diesem Vorfall Anzeige erstatten?
    Beleidigung ist Antragsdelikt (§ 185, 194 StGB), deshalb muß innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis von Tat und Person des Täters Srafantrag gestellt werden (§ 77 b StGB), ansonsten isses verfristet.
    Bedrohung gem. § 241 StGB ist kein Antragsdelikt und unterliegt daher der normalen Verfolgungsverjährung nach § 78 StGB, wegen Höchtfreieheitsstrafe 1 Jahr daher gem § 78 III Nr. 5 in drei Jahren.

    Ciao, Wotan

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