Verjährung nach Beleidigung bzw. Bedrohung
Von: , Frage gestellt am Mi, 16. Mär 2005
Hallo zusammen,
ich möchte mal folgende Frage in den Raum werfen:
Nehmen wir mal an, es wurde jemand beleidigt und bedroht. Wie lange bzw. innerhalb welcher Zeit kann dieser jemand wegen diesem Vorfall Anzeige erstatten?
Gruß
Jörg
