Verjährung nach Beleidigung bzw. Bedrohung

Hallo zusammen,

ich möchte mal folgende Frage in den Raum werfen:

Nehmen wir mal an, es wurde jemand beleidigt und bedroht. Wie lange bzw. innerhalb welcher Zeit kann dieser jemand wegen diesem Vorfall Anzeige erstatten?

Gruß
Jörg

Wie
lange bzw. innerhalb welcher Zeit kann dieser jemand wegen
diesem Vorfall Anzeige erstatten?

Beleidigung ist Antragsdelikt (§ 185, 194 StGB), deshalb muß innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis von Tat und Person des Täters Srafantrag gestellt werden (§ 77 b StGB), ansonsten isses verfristet.
Bedrohung gem. § 241 StGB ist kein Antragsdelikt und unterliegt daher der normalen Verfolgungsverjährung nach § 78 StGB, wegen Höchtfreieheitsstrafe 1 Jahr daher gem § 78 III Nr. 5 in drei Jahren.

Ciao, Wotan