Was hat das Grundgesetz mit Verträgen zwischen Privaten zu
tun??
Hallo HaWethie,
das Grundgesetz hat auf jeden Fall etwas mit Verträgen zwischen Privatpersonen zu tun.
Du hast Recht, dass Grundrechte nicht unmittelbar auf Privatpersonen anwendbar sind.
Es gibt jedoch noch die sogenannte mittelbare Drittwirkung der Grundrechte.
Diese lässt sich auch gut nachvollziehen:
Wenn sich zwei Privatpersonen streiten, landet der Rechtsstreit unter Umständen irgendwann einmal vor Gericht.
Das Gericht entscheidet auf Grundlage der Gesetze, beispielsweise dem Bürgerlichen Gesetzbuch.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch gibt es sogenannte Einfallsnormen, also Regelungen, die bewirken, dass bei der Auslegung und Anwendung aller anderen Normen die Grundrechte als objektive Wertordnung beachtet werden müssen.
Beispiel:
In § 242 II BGB heisst es: Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.
Hier bildet die Formulierung "Treu und Glauben" die Grundlage dafür, dass die Grundrechte der beteiligten Personen gegenübergestellt werden.
Eine sehr berühmte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu diesem Thema ist das "Lüth-Urteil", eine gut lesbare Zusammenfassung findet sich hier:
http://www.lexexakt.de/glossar/lueth-urteil.php
In wie weit das mit dem vorliegenden Fall zu tun kann ich auf die schnelle nicht beurteilen, es ging mir vielmehr darum, den Aspekt der Wirkung der Grundrechte nochmal einzubringen.
Grüsse,
midnightfever