ich wundere mich über die Krankenversicherungen, die im privaten Bereich über 50jährige nicht mehr versichern- sofern diese krank sind.
Ist jeder der über 50 ist Freiwild? Die privaten Krankenkassen erhöhen die Beiträge ins unermessliche und wenn man kündigt bekommt man keine neue Versicherung weil die Versicherungen es nicht versichern brauchen.
Gibt es da eine Regulierungsbehörde für Versicherungsnehmer die das so nicht mitmachen wollen? Der gesetzgeber hat die über 50jährigen sicher schon abgeschrieben-oder?
mal ne Frage: wenn du Versicherung wärest und jemand kommt zu dir uns will versichert werden, obwohl er alt und krank ist - würdest du das machen? Wärest du so sozial, Teile deines Vermögens zu opfern, nur damit der Geld sparen kann? ich glaube nicht.
Der Gesetzgeber hat die UFÜS nicht vergessen, es ist vielmehr geplant, die Gesetze so zu ändern, dass die Altesrückstellungen bei Versicherungswechsel mitgenommen werden können.
die Privaten Kassen arbeiten gewinnorientiert, und auch, wenn ich mich darüber auch schon geärgert habe - wenn du das mal sine ira et studio betrachtest, ist es doch wohl mehr als verständlich. Wenn du gewinnorientiert arbeitest und weißt, dass du mit einem bestimmten Geschäft Verlust machen würdest, gehst du dieses Geschäft auch nicht ein.
Und was hat der Gesetzgeber damit zu tun? Es gibt ja auch gesetzliche Krankenkassen, und die müssen (grundsätzlich) jeden aufnehmen, jedenfalls in sozialversicherungspflichtigen Tätigkeiten. Das wird sich aber eh alles ändern, es kommt entweder die Kopfpauschale oder die Bürgerversicherung.
Hallo Levay,
eine kleine Anmerkung zu deinen Ausführungen:
Wer älter als 55 Jahre ist und in den letzten fünf Jahren
ausschliesslich privat versichert war, kann auch bei Aufnahme
einer grundsätzlich krankenversicherungspflichtigen Tätigkeit
nicht in die gesetzliche Kasse.
Das hat der Gesetzgeber ganz bewusst so gemacht um denjenigen, die
in jungen Jahren die Solidargemeinschaft verlassen haben, es nicht
zu ermöglich im Alter davon zu partizipieren.
Da hast recht Günter - nur die wirklichen Taten der gesetzlichen ist anders - jedenfalls war das noch vor 1 Jahr so, sie haben trotzdem die privaten aufgenommen - ein Versuch wäre es wert…
also in NRW wüsst ich einen Ansprechpartner der das macht.
LG
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das bedeutet andererseits, daß die Privatversicherer ihren Beitrag in´s unermessliche erhöhen darf. Und wenn diese dann gekündigt wird hat man keine Möglichkeit mehr woanders eine Versicherung abzuschließen. Ist das eigentlich mit dem GG zu vereinbaren?
Danke
F.-M.
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Wer zwingt einem denn aus der gesetzlichen KV herauszuoptieren? -Niemand, also kann man auch niemanden anderen für seine eigene Entscheidung verantwortlich machen.
In sich ist das also durchaus logisch und konsequent. Ob das derzeitige deutsche System rechtspolitisch gesehen sinnvoll ist oder nicht, ist eine andere Frage.
Was hat das Grundgesetz mit Verträgen zwischen Privaten zu
tun??
Hallo HaWethie,
das Grundgesetz hat auf jeden Fall etwas mit Verträgen zwischen Privatpersonen zu tun.
Du hast Recht, dass Grundrechte nicht unmittelbar auf Privatpersonen anwendbar sind.
Es gibt jedoch noch die sogenannte mittelbare Drittwirkung der Grundrechte.
Diese lässt sich auch gut nachvollziehen:
Wenn sich zwei Privatpersonen streiten, landet der Rechtsstreit unter Umständen irgendwann einmal vor Gericht.
Das Gericht entscheidet auf Grundlage der Gesetze, beispielsweise dem Bürgerlichen Gesetzbuch.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch gibt es sogenannte Einfallsnormen, also Regelungen, die bewirken, dass bei der Auslegung und Anwendung aller anderen Normen die Grundrechte als objektive Wertordnung beachtet werden müssen.
Beispiel:
In § 242 II BGB heisst es: Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.
Hier bildet die Formulierung „Treu und Glauben“ die Grundlage dafür, dass die Grundrechte der beteiligten Personen gegenübergestellt werden.
Eine sehr berühmte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu diesem Thema ist das „Lüth-Urteil“, eine gut lesbare Zusammenfassung findet sich hier: http://www.lexexakt.de/glossar/lueth-urteil.php
In wie weit das mit dem vorliegenden Fall zu tun kann ich auf die schnelle nicht beurteilen, es ging mir vielmehr darum, den Aspekt der Wirkung der Grundrechte nochmal einzubringen.
das bedeutet andererseits, daß die Privatversicherer ihren
Beitrag in´s unermessliche erhöhen darf.
war da nicht mal im Gespräch, dass die privaten speziell für solche Fälle Versicherungen anbieten müssen, die in Preis und Leistung den gesetzlichen entsprechen?
aber hier hat jemand einen Vertrag abgeschlossen und will ihn nicht weiterführen. Da das GG zu bemühen ist IMHO etwas hergeholt.
Auch finde ich den Schrei nach dem Gesetzgeber nicht in Ordnung.
Schließlich soll unser Staat (eigentlich) subsidiär tätig werden und den Einzelnen nicht bevormunden - das hätte er in diesem Fall getan.
Jeder schreit doch nach weniger Einmischung des Staates und ist dann sauer, wenn der Staat sich wirklich nicht einmischt.
es ist kein Schrei nach dem Gesetz, sondern nur eine Ungerechtigkeit, wenn ein durch alter entstehendes Kartel von seiten der Versicherer ausgenutzt wird.
In der Jugend wird man durch geringe Beiträge gelockt (ca.190,–DM p.M. und im alter lagen sie zu mit ca.700,–EUR p.M.), und die freie Wahl der Versicherungen ist dahin, weil keine Versicherung einen alten Menschen aufnehmen wird. Und das ist nicht o.k.
Es gibt dadrüber auch ein ZDF Film, wo grade die Hilfsbedürftigen über 50 keinerlei möglichkeit haben, sich einer Krankenkasse zu versichern. Und wenn die Krankenkasse gekündigt wird, ist die Pflegeversicherung gleich mit gekündigt, oder? Es bleiben dann nur noch die RotKreuz Schwestern die von den Gemeinden bezahlt werden. Ich kann mir vorstellen, daß dieses auch nicht im Sinne der Gemeinden ist.
Danke
F.-M.
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dann ist das ja die Lösung des Problems. Man läßt sich auf die Leistung der gesetzlichen zurückstufen. Zahlt entsprechend weniger und bekommt nicht mehr den roten Teppich ausgerollt.