angenommen eine privatperson macht in brasilien urlaub und will auf dem rueckweg diverse gueter als souveniers mitbringen.
unter anderem zigaretten, alkohol, speisen und saatgut.
unter welchen bedingungen und innerhalb welcher mengen bewegt sich die person im legalen rahmen?
muss sie die zigaretten und den alkohol angeben, wenn er nicht innerhalb der dutyfree zone erstandn wurde?
vielen dank fuer eure hilfe.
sysk
Hallo sysk,
angeben must Du grundsätzlich alles. Ob etwas verzollt/versteuert
werden muss, entscheidet dann der zuständige Beamte.
ich habe es immer so gehandhabt :
Den Zoll am Ankunftsflughafen in Deutschland anrufen. Dein Problem
schildern, dann wirst Du mit dem entsprechenden Fachmann verbunden.
Der gibt Dir dann die einzig richtige und erschöpfende Auskunft.
Ausserdem notierst Du Dir Tag, Uhrzeit und Name des
Gesprächspartners. Dann hast Du mit Sicherheit keine Probleme bei
Deiner Rückkehr zu erwarten.
Vermutest Du aber schon im Vorfeld Probleme wegen der Mengen,
Artenschutz oder ähnlichem, solltest Du das ganze schriftlich machen.
Denn mit Zollvergehen ist nicht zu Spaßen!
In Deutschland beginnt die Reihenfolge der Schwerverbrechen mit
Steuerhinterziehung, Zollvergehen, Mord, und dann der ganze Rest.
Gruß
TeeBird
der auch schon mal Havannas in Rauhen Mengen mithatte, anmeldete und
dann nur aufgrund einer nachweisbaren Falschauskunft des gefragten
Zollbeamten mit Kleinabgabenmenge in zweistelligem Bereich anstatt im
vierstelligem Bereich zur Kasse gebeten wurde
danke fuer deine antwort teebird,
heisst das auch sachen, die ich nicht in brasilien erstandn habe? also Kleidung und so?
und was ist mit sachen, die ich geschenkt bekommen habe?
und am wichtigsten:
wo bekomme ich die richtige nummer zum anrufen her?
lieben gruss
sysk
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Hi,
also ich würde jetzt bei t-info.de nach Zoll und Stadt suchen oder
die Flughafen-Zentrale kann Dir da sicher weiterhelfen.
Anmelden muss man alles, was im Ausland gekauft wurde. Wenn es
supergünstig war, am besten Belege mitnehen. Allerdings ist der Zoll
nicht an Belege gebunden. Geschätzt wird der sogenannte
„Warenübergangswert“, der richtet sich nach deutschem Ladenpreis UND
incl. Fracht, in diesem Fall IATA-Luftfrachttarif !! Wenn sie ganz
pingelig sind
)
Die Zollhöhe richtet sich also auch schon nach dem
Freundlichkeitsgrad des Reisenden.
Geschenke zählen alle mit, uninteressant ob geschenkt, billig auf
Flohmarkt erstanden oder sonstwo gekauft. Der Zoll hat für alles
Unterlagen und fachleute, anschei… versuche lohnen nicht. Wird nur
stressig.
Und Elektronik, wie Kameras usw sind weltweit alle mit Seriennummern
festgehalten. Wenn Du vor 5 Jahren eine Kamera aus Dubai
reingeschmuggelt hast und fällst jetzt dumm auf, hängen sie Dir die
auch noch an. Der Zoll kann Dir sogar den Händler anhand der
Seriennummer nachweisen. Es gehen in jede Region an bestimmte
regionale Großhändler immer bestimmte Batch-Nummern. Lügen bringt da
nichts mehr, wenn man einmal dumm aufgefallen ist.
Also vorsichtig, ehrlich währt in diesem Fall auch noch am längsten.
Mit freundlichen Worten kann man mit jedem Zollbeamten noch am
weitesten kommen.
Übrigens, ich bin keiner, habe nur jahrzehntelange Erfahrung.
Gruß
TeeBird
Hallo
heisst das auch sachen, die ich nicht in brasilien erstandn
habe? also Kleidung und so?
Einfach gesagt kannst du die Waren, die du selbst mit nach Brasilien genommen hast, ohne Zoll auch wieder mit zurückbringen.
Solltest du Gegenstände haben, bei denen der Zoll daran zweifeln könnte (zB die Kamera, die du bei deiner letzten Reise nach Brasilien dort gekauft und verzollt hast, und nun zusammen mit der brasilianischen Bedienungsanleitung wieder mitnimmst oder die Pelzbadehose aus original brasilianischem Wolpertingerfell) ist es ratsam einen Beleg mitzuführen.
Auch hier sollte man sich wie T. schon geschrieben hat vorher mit dem Zoll in Verbindung setzen, evtl. beim Abflug vor Ort im Flughafen nachfragen. Ich glaube dort gibt es Formulare in denen du dein mitgeführtes Eigentum aufführen und bestätigen lassen kannst.
Ausserdem musst du bestimmt bei der Einreise in Brasilien den Wisch über mitgeführte Geldmengen und Gegenstände ausfüllen, wenn du das sorgfältig machst (Seriennummer) müsste das auch als Beweis gelten.
Gruß, DW.
vielen dank nochmal fuer die antworten.
ich werd bei t-info die nummer raussuchen.
immer noch interessant fuer mich is anzahl von zigaretten und alkohol, so wie saatgut. da gibt es keine einheitliche regelung?
werde ich in brasilien oder in deutschland mit dem zoll etc in beruehrung kommen?
btw. ich bin 20, und das erste mal in suedamerika. also GAR keine erfahrung mit zollbeamten.
(bis auf die, die mir vor dem rueckflug von californien meine nagelfeile abgenommen und in eine badewanne voll mit feilen und scheren sortiert haben.)
die links sind ueberaus hilfreich, vielen dank.
bisher hab ich nix mengenueberschreitendes gefaehrliches im gepaeck, soweit ich das lese. ich werd mal schauen, ob der zoll es wert ist, mehr zigaretten/alkohol dutyfree zu kaufen.