Strafrecht - vorsätzliche körperverletzung, morddr

ohung!

hallo,

mit was muss jemand rechnen, der jemanden vor zeugen vorsätzlich geschlagen hat und gesagt hat, dass er ihn umbringt?

kommt es drauf an, wie die verletzung aussieht?

zivilrechtlich kann man ihn auf schmerzensgeld verklagen!?

strafrechtlich kümmert sich die staatsanwaltschaft um ihn!?

inwieweit ist die äußerung, dass er ihn umbringt, relevant?

zeuge hat alles gesehn und der polizei vorort ausgesagt!

bitte um eure antworten.

vielen dank im voraus.

gruß

hallo.

mit was muss jemand rechnen, der jemanden vor zeugen
vorsätzlich geschlagen hat und gesagt hat, dass er ihn
umbringt?

§241 StGB sagt dazu:
(1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

kommt es drauf an, wie die verletzung aussieht?

die bedrohung ist eine sache, die körperverletzung eine andere.

zivilrechtlich kann man ihn auf schmerzensgeld verklagen!?

prinzipiell ja. wenn aber die verletzungen nicht belegt werden können (atteste, fotos), dürfte finanziell nicht viel dabei rausspringen.

strafrechtlich kümmert sich die staatsanwaltschaft um ihn!?

wenn eine anzeige vorliegt, ja.

der erfolg des ganzen hängt natürlich auch von der glaubwürdigkeit des zeugen ab. und die zurechnungsfähigkeit des „angeklagten“ zur tatzeit muß evtl. auch in betracht gezogen werden.

gruß

michael

Hallo!

ohung!

Was für ein origineller Gruß! Ist das germanisch?

mit was muss jemand rechnen, der jemanden vor zeugen
vorsätzlich geschlagen hat und gesagt hat, dass er ihn
umbringt?

Das lässt sich seriös gar nicht sagen. Die Spanne reicht von Straffreiheit (Notwehr, Irrtum usw) bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe, wenn das Opfer beispielsweise blind oder gelähmt wird.

Und dann kommen natürlich noch weitere Faktoren hinzu:

Was ist mit Vorstrafen? Wurde der Täter provoziert? In welchem Milieu spielt die Story? Wie ernst sind die Drohungen zu nehmen? Ganz wichtig: Ist der Täter anwaltlich vertreten :wink: ?

Der Rest ist schon sehr gut beantwortet worden.