Moin,
nachdem ich eben mal wieder von einem für eine große Hilfsorganisation tätigen Drücker belästigt wurde, stellt sich mir nun die Frage, wie man solchen Leuten von vorneherein das Handwerk legen kann. Zum Hintergrund: 6-Parteienhaus an einer größeren Straße; unter den Mietern herrscht ein abgesprochener Konsens, dass wir uns einig sind solche Leute nicht im Haus haben zu wollen.
Am Briefkasten (in der Tür, ca. 20 cm über dem Boden) klebt seit Ewigkeiten ein Aufkleber, der das Einwerfen von Werbung sowie betteln und hausieren untersagt.
-
Reicht ein Schild am Briefkasten oder muss auch eins in den Bereich der Klingeln (ca. 1,50 m Höhe seitlich der Tür)?
-
Reicht die Formulierung „hausieren verboten“ für unerwünschte Vertreter, Umfrageerheber [GEZ?] aus oder wie sollte ein solche Formulierung aussehen?
-
Ist ein einzelner Mieter nach Rücksprache mit dem Vermieter und nach voriger Klärung in einer Mieterversammlung (es besteht diesbezüglich Konsens) befugt, einem solchen Vertreter Hausverbot zu erteilen und ihn des Hauses zu verweisen? Es gab schon den Fall, wo jemand bereits ins Haus gekommen war (Problem: fehlende Gegensprechanlage) und dann meinte im Haus munter von Tür zu Tür gehen zu können.
Danke für eure Tipps,
Claus