Hallo!
nehmen wir an, X fährt aus einem Kreisverkehr raus und gleich die nächste Abzweigung wieder links rein.
Es staut sich aber der Gegenverkahr in den Kreisverkehr zurück, weshalb Y so nett ist und X durchläßt (die Vorfahrt abgibt).
Nun flitzt aber Z an Y rechts vorbei auch in die Abzweigung die X nehmen will (biegt also rechts ab).
Hinter dem stehenden/wartenden Y trifft also der durchgelassene und linksabbiegende X auf den rechts überholenden und rechts abbiegenden Z.
Wer hat jetzt Vorfahrt? (Muss sich Z auch an die von Y an X abgegebene Vorfahrt halten?, darf Z überhaupt rechts überholen?)
Auch wenn in solchen Situationen ja nicht gleich schlimmes passieren muss, würde mich interessieren, wer eigentlich Vorfahrt hat.
oder bin ich da im falschen Brett?
danke
cu
kai
Hallo Kai (geiler Name!),
nehmen wir an, X fährt aus einem Kreisverkehr raus und gleich
die nächste Abzweigung wieder links rein.
Es staut sich aber der Gegenverkahr in den Kreisverkehr
zurück, weshalb Y so nett ist und X durchläßt (die Vorfahrt
abgibt).
Nun flitzt aber Z an Y rechts vorbei auch in die Abzweigung
die X nehmen will (biegt also rechts ab).
Hinter dem stehenden/wartenden Y trifft also der
durchgelassene und linksabbiegende X auf den rechts
überholenden und rechts abbiegenden Z.
Wer hat jetzt Vorfahrt? (Muss sich Z auch an die von Y an X
abgegebene Vorfahrt halten?, darf Z überhaupt rechts
überholen?)
Auch wenn in solchen Situationen ja nicht gleich schlimmes
passieren muss, würde mich interessieren, wer eigentlich
Vorfahrt hat.
Erstmal werden die Beiden (‚X‘ & ‚Z‘), wenn ich alles richtig verstanden habe, vor dem wartenden ‚Y‘ aufeinandertreffen! - Nicht dahinter!
Der ‚Z‘ darf gar nicht fahren, da er im Auto* (*Denke ich zumindest) unterwegs ist und nicht an ‚Y‘ vorbei fahren darf (vorrausgesetzt es existiert keine Abbiegespur für ‚Z‘! - Das geht (ohne Abbiegespur) nur mit Zweirädern und auch auch diese Regelung finde ich persönlich ziemlich gefährlich! - Sollte verboten werden!
Wenn es eine Abbiegespur für ‚Z‘ gibt, darf ‚Y‘ den ‚X‘ gar nicht vorlassen! - Denke, es wäre ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr!
Und das Recht von ‚X‘ auf Abbiegen, daß ihm von ‚Y‘ „verliehen“ wurde, gibt es nicht! - wenn dann was passiert, kommen sowieso nur Gesetze zur Anwendung! - Keine Absprachen, das wäre ja ziemlich unlogisch! - Oder?
Gruß vom Kai!
Hallo!
Y „wartet“, da er wegen des Rückstaus nicht weiter kann (= er gehört noch zum fließenden Verkehr = ungewollte Fahrtunterbrechung) und nutzt die Gelegenheit X durchzulassen.
Z überholt daher verbotenerweise rechts, da Y noch zum fließenden Verkehr gehört.
Was anderes: wer rechts hält umn jemanden rauszulassen, der unterbricht seine Fahrt und „hält“, d.h. wer jetzt an ihm links vorbeifährt, der „überholt“ nicht, sondern „fährt vorbei“, wo andere Vorsichtsprinzipien und Gesetze gelten.
gruß
dennis
Hallo Dennis
Z überholt daher verbotenerweise rechts, da Y noch zum
fließenden Verkehr gehört.
schliesse daraus, dass sich X nicht allzuviel denken muss, wenn Z boese guckt
) (Z sollte sich an das eigene Nas’ fass’
)
cu
kai