Vertragsabschluss mit Inhaber GmbH

Hallo,

da hat jemand auf einem Firmenvordruck einer GmbH mit dem Inhaber derselben einen Vertrag geschlossen. Wer ist im Streitfall haftbar? Der Inhaber oder die GmbH ?

Danke!

Gruß jetme

Hallo jetme,

sehe ich deine Frage richtig, dass der Vertrag eigentlich nichts mit der GmbH sondern Privat mit dem Inhaber geschlossen ist und außer mit dem Briefpapier nichts mit der GmbH zu tun hat?

Nun ja, ich kann einen Vertrag auf einem Bierdeckel abschließen und die Brauerei kommt deswegen nicht in die Haftung. Hier ist es wohl genauso.

Es haftet der Vertragspartner.

Gruß Ivo

Ja, wie soll ich denn das wissen? Wie müüste denn ein Vertrag aussehen, der mit einer GmbH geschlossen wurde?? Mit Firmenstempel oder Prokura oder wie??

Gruß jetme

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ja, wie soll ich denn das wissen? Wie müüste denn ein Vertrag
aussehen, der mit einer GmbH geschlossen wurde?? Mit
Firmenstempel oder Prokura oder wie??

Äh… du musst doch wohl wissen, mit wem du einen Vertrag geschlossen hast! Du tust ja so, als ob die Antwort, die du bekommen hast, total dämlich wäre, dabei ist sie korrekt. Schildere den Fall halt genauer, dann bekommst du auch eine genauere Antwort.

Levay

Äh… du musst doch wohl wissen, mit wem du einen Vertrag
geschlossen hast! Du tust ja so, als ob die Antwort, die du
bekommen hast, total dämlich wäre, dabei ist sie korrekt.
Schildere den Fall halt genauer, dann bekommst du auch eine
genauere Antwort.

Levay

Levay, entschuldige, wenn das so rübergekommen ist! Man hat ja nicht ständig mit solchen Dingen zu tun. Ich will doch damit nur sagen, dass man durchaus nicht erkennen kann, mit wem nun der Vertrag geschlossen wurde. Ob mit dem Imnhaber der GmbH als Privatperson oder mit dem Inhaber der GmbH als „GmbH“?! Entschuldige schon vorab die sicherlich unfachmännische Formulierung! Fakt ist, dass der Inhaber der GmbH auf einem Firmen-Vordruch (incl. AGB) im Feld „Unterschrift der Verkäufer-Firma“ unterschrieben hat.

Danke!

Gruß jetme

wenn es der Inhaber der GmbH war, dann ist der Vertrag mit ihm zustande gekommen, da er nicht berechtigt ist, die GmbH zu verpflichten. Anders wäre es, wenn er den Anschein erweckt hätte, für die GmbH zu handeln.
wenn es ein Geschäftsführer der GmbH war, ist die GmbH grundsätzlich verpflichtet worden.

Also, spontan würde ich sagen, du hast einen Vertrag mit der GmbH abgeschlossen. Aber du müsstest es vielleicht wirklich genauer schildern.

Levay

Hallo,

wie soll man das verstehen:… wenn er den Anschein erweckt hätte…?

Gruß jetme

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Also, spontan würde ich sagen, du hast einen Vertrag mit der
GmbH abgeschlossen. Aber du müsstest es vielleicht wirklich
genauer schildern.

Levay

Ich weiss jetzt nicht, was ich da genauer schildern soll? Es wurde ein Gegenstand zu einem bestimmten Preis „verbindlich“ bestellt und angezahlt. Der Verkäufer wollte aber nicht mehr zu dem vereinbarten Preis liefern und hat die Anzahlung zurücküberwiesen. Die Annahme der Bestellung wurde unter Hinweis auf die angefügten AGB bestätigt. In einem Punkt der AGB heisst es: … Der Verkäufer haftet nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen für Schäden - gleich aus welchem Rechtsgrund - wenn er, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe sie schuldhaft verursacht hat…

Gruß jetme

wer ist käufer? wer ist verkäufer? wessen agb sprichst du hier an?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Jetme,

da hat jemand auf einem Firmenvordruck einer GmbH mit dem
Inhaber derselben einen Vertrag geschlossen.

IST DER Kaufgegenstand auch Proidukt der GmbH oder ein typisches Produktionsmittel (Maschine, Halbzeug etc.) ?
Wenn ja, dann Vertrag mit GmbH wahrscheinlich
Wen der Kaufgegenstand allen Anschein nach der privaten Sphäre der GF zuzuordnen ist (GmbH: Metallbetrieb, Kaufgegenstand: Kaninchen), dann ist der Mensch dein Partner.

Wer ist im Streitfall haftbar?

Dein Partner (s.o.). Wenn die GmbH dein Vertragspartner ist gilt zusätzlich:Bei strafrechtl. relevanten Verstössen der GF persönlich, bei vertraglichen Problemen die Gmbh.

Ciao maxet.

IST DER Kaufgegenstand auch Proidukt der GmbH oder ein
typisches Produktionsmittel (Maschine, Halbzeug etc.) ?
Wenn ja, dann Vertrag mit GmbH wahrscheinlich
Wen der Kaufgegenstand allen Anschein nach der privaten Sphäre
der GF zuzuordnen ist (GmbH: Metallbetrieb, Kaufgegenstand:
Kaninchen), dann ist der Mensch dein Partner.

Hallo maxet,

es handelt sich um die Bestellung eines US-Fahrzeuges. Im Firmenlogo heisst es u.a. „Import von US-Fahrzeugen“.

Gruß jetme

Hallo jetme,

in diesem Fall würde auch ich sagen, dass ein Vertrag mit der GmbH geschlossen wurde.
Also der Normalfall der eigentlich nicht problembehaftet sein ‚dürfte‘. Ich schreibe nicht ‚darf‘, weil es immer zu Problemen kommen kann - berechtigt oder nicht sei dahingestellt.

In dem Fall ist der Vertragspartner auch derjenige der haften müsste. Also die GmbH als solche.

Gruß Ivo