Hallo,
ein Zahnarzt erstellt ein Heil- und Kostenplan für einen Zahnersatz mit Implantat. Gesamtsumme 1265 Eu. Darunter geschätzte Mat. und Laborkosten 500 Eu. Fast alle Leistungen werden mit Faktor 2,3 berechnet, zwei davon mit 1,8. Im Schlußsatz steht: Bei Leistungen, die den 2,3 fachen Satz überschreiten, werden entsprechende medizinische Begründungen in der Liquidation ausgewiesen.
Nun kommt als erstes das Einsetzen des Implantates mit Rechnungsbetrag 840 Eu. Zu einem späteren Zeitpunkt wird die Krone aufgesetzt und gleichzeitig ohne zu fragen der danebenstehende Zahn überkront. Rechnungsbetrag 1831 Eu. Darunter Mat. und Laborkosten 960 Eu. Macht zusammen mit der ersten Rechnung 2671 Eu, also 1406 über dem Plan. In beiden Rechnungen wurden einige Leistungen mit Faktor 3,5 berechnet ohne entsprechende medizinisch zu Begründung.
Es gibt also zwei wesentliche Abweichungen vom Heil- und Kostenplan:
- Überkronen eines Zahnes
- Überschreiten des Erhöhungsfaktors ohne Begründung
Könnte gar das unbegründete Überkronen Körperverletzung sein?
Bevor man mit dem Zahnarzt spricht sollte man wissen, mit welchem Recht man die Bezahlung dieser beiden Rechnungsfaktoren verweigern kann.
Viele Grüße
Otto