Frage Reparaturauftrag - zu teuer

Hallo,

mal eine Frage zu einem bekannten Thema.
Angenommen jemand hat Probleme mit seiner Spülmaschine (Knop funktioniert nicht einwandfrei). Man bestellt einen Handwerker (einer dieser Anbieter die ihre Werbung in die Briefkästen hinterlassen) der kommt… sagt die Leiterplatte ist kaputt… bestellen wir eine neue 220€ zusammen mit Stunden usw. so um die 500-600€.
Keine Frage, eindeutig ne miese Tour. Angenommen die Person die es betrifft merkt es später das sie da echt Sch*** gebaut hat. Hat 100€ angezahlt und der Handwerker hat das Geät mitgenommen. Nun ruft die Person am nächsten Tag früh um 8.00 Uhr die Firma an und fordert das das Gerät nicht repariert werden soll. Die Sekrtärin meint angenommenerweise das sie die Werkstatt kontaktieren muss… dauert aber 4 Stunden (bezahlte Stunden dann ja wohl).
Nun meine Frage… angenommen der Fall könnte so passiert sein. Kommt man aus diesem Reparaturvertrag irgendwie wieder raus? Zumal dann sicherlich ein Auftrag unterschrieben wurde.
Eine Reparatur für einen Geschirrspüler soll 600€ kosten. Keine Frage bekommt man dafür 2. Gibt es die Möglichkeit die 100€ abzuschreiben und das Gerät nicht zurückzunehmen?
Als Anmerkung: Ich weiss das solche Firmen dubios sind und würde diese nie kontaktieren. Es gibt aber sicherlich Leute die so blauäugig sind und dies dennoch tun.

Wäre wirklich dankbar für einige Denkanstösse.

Besten Dank

Robert

Hallo Robert,

also ich kenne die zZ üblichen Preise in dieser Branche nicht,
deshalb äußere ich mich mal ganz vorsichtig.
Das einzige, was mir als Möglichkeit erscheint, sich von dem Vertrag
zu lösen wäre, wenn hier ein Fall des Wuchers vorläge.
Das wäre wohl dann der Fall, wenn der Preis der zu erbringenden
Leistung um 100% oder mehr über dem üblichen Marktpreis liegt.
Ob dem uU so ist, lässt sich aber wohl erst mit der Rechnung in der
Hand anhand einer Recherche feststellen.
Ich bin aber skeptisch ob das sich hier nachweisen ließe, wird doch
wahrscheinlich der Arbeitslohn den Hauptteil ausmachen und der
wiederum wird IMHO nicht so schnell als objektiv überhöht zu belegen
sein…

Gruß - Jaschiii

Hallo Jaschii,

Das einzige, was mir als Möglichkeit erscheint, sich von dem
Vertrag zu lösen wäre, wenn hier ein Fall des Wuchers vorläge.

Die Thematik ‚Haustürgeschäft und Rücktritt‘ greift wohl nicht, weil Dienstleistung ?

Ciao maxet.

Hallo maxet,

Die Thematik ‚Haustürgeschäft und Rücktritt‘ greift wohl
nicht, weil Dienstleistung ?

Nein, prinzipiell gilt die von Dir angesprochene Regelung auch bei
Dienstleistungen. Hier greift sie aber nicht, weil eine Bestellung
vorlag, § 312 III Nr. 1 BGB.

Gruß - Jaschiii

Hallo,

tja hab ich mir schon gedacht das man da nicht herauskommen wird.
Was ist mir dem Fakt das man angenommenerweise die Firma kontaktiert hat die Reparatur nicht durchzuführen… und die sich aber 4 Stunden nicht meldeten, was genau die Zeit der Reparatur ausmachte?

Ausserdem ist es möglich das die Firma genau angibt was warum und wie kaputt war? Das man diese Angaben dann überprüft und sollte sich dann herausstellen, das der ursprüngliche Defekt nciht s mit der Reparatur zu tun hatte, es dann die Möglichkeit des Einspruches gibt?

Danke nochmals.

Grüsse Robert

Sofort

  • zum Anwalt

  • zuständige Handwerksinnung und HWK informieren.

HM

Hallo Robert,

Was ist mir dem Fakt das man angenommenerweise die Firma
kontaktiert hat die Reparatur nicht durchzuführen… und die
sich aber 4 Stunden nicht meldeten, was genau die Zeit der
Reparatur ausmachte?

Das ist völlig irrelevant. Der Vertrag war bereits vorher
abgeschlossen worden, das alleine zählt.

Ausserdem ist es möglich das die Firma genau angibt was warum
und wie kaputt war? Das man diese Angaben dann überprüft und
sollte sich dann herausstellen, das der ursprüngliche Defekt
nciht s mit der Reparatur zu tun hatte, es dann die
Möglichkeit des Einspruches gibt?

Selbstverständlich kann man die Zahlung auf ungerechtfertigte
Forderungen verweigern. Die Frage ist nur, wer kann beurteilen, was
ungerechtfertigt war? Insofern ist der Tip sich bei Bedarf an die
Handewerkskammer zu wenden nicht verkehrt.

Gruß - Jaschiii