Abtretung der Forderung bei Post Diebstahl?

Hallo,

Allgemeine Frage zum Sachverhalt: Angenommen es ist ist auf dem Postweg zum Käufer,Ware verschwunden…Paket(versichert)ist beschädigt und zu leicht beim Käufer angekommen.
Das Paket wurde in die Service Stelle der Post zur Begutachtung
eingesendet.
Jetzt wirft die Post dem Verkäufer vor er hätte das Paket nicht richtig gepackt!
Mehrere Versuche der Gegendarstellung bei der Post wären gescheitert.
Jetzt möchte der Käufer selber aktiv werden,da es ja ein Privatverkauf war und möchte vom Verkäufer die Abtretung der Forderungen gegen die Post schriftlich haben.
Jetzt ist die Frage ob der Verkäufer ihm dies überhaupt schriftlich geben kann.
Oder ob der Verkäufer damit dann wieder für Gewährleistungen haftbar gemacht werden könnte?

Hallo proton,

Amateure werden hier ja regelmäßig zerfetzt, ich gebe trotzdem mal meine Meinung zum Besten :wink:

Allgemeine Frage zum Sachverhalt: Angenommen es ist ist auf
dem Postweg zum Käufer,Ware
verschwunden…Paket(versichert)ist beschädigt und zu leicht
beim Käufer angekommen.
Das Paket wurde in die Service Stelle der Post zur
Begutachtung
eingesendet.
Jetzt wirft die Post dem Verkäufer vor er hätte das Paket
nicht richtig gepackt!
Mehrere Versuche der Gegendarstellung bei der Post wären
gescheitert.
Jetzt möchte der Käufer selber aktiv werden,

Der Käufer kann keine Beweise haben, daß die Ware einwandfrei abgeschickt wurde. Der hat vermutlch keinerlei Chance gegen die Post.

da es ja ein
Privatverkauf war und möchte vom Verkäufer die Abtretung der
Forderungen gegen die Post schriftlich haben.
Jetzt ist die Frage ob der Verkäufer ihm dies überhaupt
schriftlich geben kann.

Ich vermute, bei entsprechendem Vertrag, ja. Weil der Kunde aber gegen die Post keine Chance hat, gibt das später sicher Ärger. Der Verkäufer ist dann zwar im Recht, weil der Kunde das Risiko übernommen hat, aber Rufschädigend kann das dann schon sein. Wäre ich in der Situation des Verkäufers, würde ich das nicht riskieren.

Oder ob der Verkäufer damit dann wieder für Gewährleistungen
haftbar gemacht werden könnte?

Bezüglich des Versands dann wohl nicht mehr. Bezüglich der Ware natürlich immer noch. Den Gefahrübergang müssen wir an der Stelle nicht diskutieren, das war nicht gefragt. …

Als Amateur würde ich abraten! Wenn der Kunde erkennt, daß er keine Chance hat, wo der Verkäufer noch eine gehabt hätte, wird er bestimmt sauer, weil er nicht gewarnt wurde.
Ich würde dem Kunden das so erklären und das Risiko weiter selbst tragen.
Wenn Das Gewicht des Paketes bei der Einlieferung von der Post registriert wurde und die Lieferung nachweislich nicht so angekommen ist, … würde ich den wert des Paketes entscheiden lassen, ob sich ein Richter darum kümmern soll.

Gruß, Rainer

Macht Sinn

Jetzt ist die Frage ob der Verkäufer ihm dies überhaupt
schriftlich geben kann.

Meiner Ansicht nach macht die Abtretung hier Sinn, da der Verkäufer dadurch in einem gerichtlichen Verfahren Käufer ./. Post als Zeuge für den Zustand des Pakets im Zeitpunkt der Absendung zur Verfügung stünde.

Oder ob der Verkäufer damit dann wieder für Gewährleistungen
haftbar gemacht werden könnte?

Nein, das hat damit nichts zu tun.

Ciao, Wotan

Hallo,

aber was hat das denn mit der Gewährleistung zu tun, wenn du die Forderung abtrittst? Verstehe mich nicht falsch, ich verstehe einfach nur den Zusammenhang nicht und wie man auf so eine Frage kommt.

Levay