An alle Wissenden!
Im Rahmen einer Vorsorge-Vollmacht, die ich für meinen Vater übernommen habe, habe ich mit "i.A. (gem. Vollmacht) seinen Heimvertrag für´s Pflegeheim unterschrieben, da er zu dieser Zeit im Krankenhaus war.
Ich haben meinem Vater die Vollmacht heute zurückgegeben, da er sich nicht an finanzielle Vereinbarungen hält und sich darauf verläßt, daß ich für alle seine Kosten aufkomme. Da mein Vater wahrscheinlich die Heimrechnung nicht seber überweisen wird, nun meine Frage: Wer ist Vertragspartner für das Heim und kann ich gezwungen werden, dise Rechnungen zu bezahlen?
Für schnellen Rat wäre ich dankbar!
Sabine
Wird der Abschluss eines „Heimvertrages“ vom Inhalt der Vollmacht erfasst und hatte der Vertragspartner von der Vertretung Kenntnis (kann bei Unterschrift i.A./i.V. angenommen werden), ist gegenüber dem Heim nur der Vollmachtgeber verpflichtet.
Eine andere Frage ist u.U. die Frage eines evtl. Regressanspruchs des Vollmachtgebers gegen den Vertreter.
Kann ich denn ggf. aufgrund von „Gewohnheitsrecht“ (die Heimrechnung wurde bisher an mich geschickt und von mir über das Konto meines Vaters überweisen)verpflichtet sein, die Rechnung weiterhin zu bezahlen oder kann ich dem Heim die Rechnung einfach mit Hinweis auf die geänderten Verhältnisse (über die das Heim bereits unterrichtet ist) zurückschicken?
Sabine
Ein „Gewohnheitsrecht“ gibt es da nicht. Darüber hinaus war für das Heim AUCH durch die Begleichung der Rechnungen über das Konto des Vaters dessen Verpflichtung erkennbar. Es wurde also nie der Anschein erweckt, der Vertreter habe sich selbst verpflichten wollen.
Die angesprochene Rücksendung der Rechnungen ist sinnvoll.