Zwei Krankenversicherungen?

Nehmen wir mal an, dass eine Tochter seit März 2004, aufgrund eines Todesfall des Versicherungsnehmers, z.b. Vater, aus der Privaten Krankenversicherung ausscheidet und sich daher freiwillig bei einer gestzlichen z.b. AOK kranken versichert. Nun beginnt diese Person im Dezember 2004 ein Studium. Da sich diese person jetzt in einer Ausbildung befindet wird ein Antrag an die damalige private Krankenversicherung gestellt, um zu klären ob man dank der Ausbildung wieder dort versichert ist.
Dann kommt ein paar Monate später, z.b. März 2005 ein Schreiben der privaten Krankenversicherung in dem drin steht, dass man seit Beginn der Ausbildung, also seit Dezember 2004, wieder krankenversichert ist.
Natürlich möchte diese Person jetzt die gesetzliche kündigen, da man ja seit Dezember 2004 „doppelt“ versichert war/ist. Dazu kommt noch, dass man seit Dezember 2004 keine Kosten für gesetzliche krankenkasse, z.b. Aok, verursacht hat.

Kann diese Person jetzt die einbezahlten Beträge seit der doppelt Versicherung wiedereinfordern? Und müsste man jetzt die 6 Wochen kündigungsfrist einhalten?

Hallo,
der Sachverhalt ist zunächst unklar !!!
Wieso scheidet die Person wegen des Todes des Vaters aus der#
privaten Krankenkasse aus, dazu bestand kein Anlass -
eine freiwillige Versicherung im direkten Anschluss bei der
gesetzlichen Kasse (AOK) ist so nicht möglich.
Wenn aber jemand schon freiwillig in einer gesetztlichen Kasse
versichert ist und eine Ausbildung beginnt wird er in der Regel
krankenversicherungspflichtig und muss in der gesetzlichen Kasse versichert bleiben - er kann nicht in die Privatkasse wechseln.

Also, der geschilderte Sachverhalt passt so nicht.

Gruss

Günter Czauderna

Es tut mir leid, mir ist da ein kleiner Fehler unterlaufen. Also nehmen wir an, diese Person wird 23 Jahre alt und war vorher mit der Mutter z.b. bei der AOK (Familienversicherung) versichert. Jetzt endet diese Familienversicherung aber ab dem 23. Lebensjahr. Nun muss man sich privat versichern. Nun seitdem Todesfall z.b. Vaters (März2004) ist die Mutter wieder über die private Krankenversicherung des Vaters versichert.
Jetzt beginnt z.b. Tochter, wie geschrieben ein Studium, und kann sich somit wieder über die Mutter privat versichern. Was eben wie geschrieben aber erst im nachhinein festgestellt wurde.
So jetzt müsste meine fiktive Geschichte stimmen.

Hallo,
ja, jetzt passt es.
Also, mit Beginn de Studiums tritt grundsätzlich Krankenversicherungs-
pflicht als Studentin ein. Bei einer gewünchten Privatversicherung
kann man sich inerhalb von drei Monaten nach Eintritt der versicherungs-
pflicht von dieser bei der zuständigen GKV befreien lassen.
Wenn diese Frist versäumt wird, verbleibt es für die Dauer des Studiums,
längstens 30,. Lebensjahr oder 14 Fachsemester bei der Versicherungspflicht und der Mitgliedschaft in einer gesetzlichen
Krankenkasse.
Gegenüber der Privatkasse besteht bei Vorliegen einer gesetzlichen
Krankenversicherungsplicht ein ausserordentliches Kündigungsrecht -
damit wird dann auch die Doppelversicherung verhindert - wenn man
dies denn auch wirklich will.

Gruss

Günter Czauderna

Das Problem ist ja, dass diese besagte Person seit Dezember2004 bei der Privaten Krankenversicherung versichert ist und das auch so beibehalten will. Sie möchte ja aus der freiwilligen gesetzlichen austreten und dass

  1. so schnell wie möglich
  2. wenn möglich mit Beitragsrückerstattung, da sie keine Kosten seit dezember verursacht hat.

Hallo,
sie kann nicht aus der GKV raus - das geht nicht.
Sie kann lediglich aus der PKLV raus.

Gruss

Günter Czauderna

In unserem Beispiel ist es aber so, dass die gesetzliche Krankenversicherung die Person mit einer normalen Kündigungsfrist von 6 Wochen entlässt. Dies wurde in unserem Beispiel schriftlich von der gesetzlichen bestätigt. Warum kann man aufgrund der doppeltversicherung jetzt nicht auch die Beitragszahlungen zurückfordern?