Erben, Schenkung und Stiftung

Wenn man zu Lebzeiten seinen Kindern eine Schenkung machen will, muß diese beim Notar hinterlegt werden ?

Nach meinem Informationsstand reicht eine schriftliche Abfassung und die Annahmeerklärung des Beschenkten aus.

Kann man auch als Stifter sich als Verwalter der Stiftung einsetzen ?

Hallo Dieter,

Wenn man zu Lebzeiten seinen Kindern eine Schenkung machen
will, muß diese beim Notar hinterlegt werden ?

Nein, muss nicht, kann aber uU.

Nach meinem Informationsstand reicht eine schriftliche
Abfassung und die Annahmeerklärung des Beschenkten aus.

Wofür soll das reichen?
Jedenfalls nicht für einen Schenkungsvertrag.
Die sog. Handschenkung kann ohne schriftliche Fixierung vollzogen
werden, bei einem Schenkungsvertrag (also wenn die Sachen nicht
gleich den Besitzer und damit dann auch den Eigentümer wechseln,
bedarf es eines notariellen Schenkungsvertrags, § 518 BGB.

Kann man auch als Stifter sich als Verwalter der Stiftung
einsetzen ?

Ich weiss es nicht genau, bin mir aber ziemlich sicher dass ja.

Gruß - Jaschiii