nehmen wir an, auf dem Nachbargrundstück bellt häufig ein Hund, auch des Nachts. Wenn das jahrelang hingenommen wurde, man aber jetzt irgandwann doch die Nase voll hat: Wäre da was verjährt? Könnte man trotzdem dagegen angehen?
wenn der Hund immer wieder bellt, was soll dann verjährt sein? Das Bellen von vor Jahren mit Sicherheit, da der Hund aber doch ein Gewohnheitsbeller ist, ist von Verjährung sicher keine Rede.
Die Frage ist eher, ob der Hund offiziell als Wachhund tätig ist oder einfach ganz privat bellt.
Soweit ich unterrichtet bin, darf der privat bellende Hund durchaus zur Ruhe gezwungen werden (bin gespannt, wie die Besitzer einen Hund der es seit Jahren gewohnt ist seinem „Bellhobby“ zu frönen, ruhig kriegen).
Allerdings, diese meine ist eine reine Laienmeinung.
Gruss
Nita
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Ja, Du kannst dagegen vorgehen. Denn je nach Intensität der Belästigung wirst Du an der Nutzung Deines Eigentums, also des Grundstücks beeinträchtigt. Sollte dies der Fall sein, hast Du natürlich jederzeit ein Recht, dass diese unzumutbare und nicht hinzunehmende Beeinträchtigung in irgendeiner Form vom Verantwortlichen beseitigt wird. So etwas wie Gewohnheitsrecht oder Verjährung gibt´s da nicht.
nehmen wir an, auf dem Nachbargrundstück bellt häufig ein
Hund, auch des Nachts. Wenn das jahrelang hingenommen wurde,
man aber jetzt irgandwann doch die Nase voll hat: Wäre da was
verjährt? Könnte man trotzdem dagegen angehen?
Danke, Stucki
Hallo Stucki,
das Problem kenne ich. Haben wir auch. Und sogar genau die gleiche Situation, dass wir erst nichts gesagt haben, aber nun nervt es immer mehr.
Habe mich mal bei der Polizei erkundigt, die mir sagten, ein Hund darf nach 22 Uhr nicht mehr bellen. Aber wie soll man das einem Hund erklären… Danach kann man die Polizei (wegen Ruhestörung)rufen. Doch bis die da sind…
Außerdem gibt es „Bellzeiten“ für Hunde. Das heißt, ein Hund darf nicht länger als 10 Minuten und das auch nur einige Male am Tag machen.
Aber wenn ein Hund schon 10 Minuten am Stück bellt, nervt es ja allein schon.
Viel Glück,
Antje
nehmen wir an du wärst Mieter eines Objekts - in diesem Falle wäre es äußert unwahrscheinlich eine Mietminderung wegen des Mangels vornehmen zu können (um den Druck auf den Vermieter zu erhöhen).
Natürlich hat er nach wie vor ein Recht, dass die Belästigung aufhört.
Ja, Du kannst dagegen vorgehen. Denn je nach Intensität der
Belästigung wirst Du an der Nutzung Deines Eigentums, also des
Grundstücks beeinträchtigt. Sollte dies der Fall sein, hast Du
natürlich jederzeit ein Recht, dass diese unzumutbare und
nicht hinzunehmende Beeinträchtigung in irgendeiner Form vom
Verantwortlichen beseitigt wird. So etwas wie Gewohnheitsrecht
oder Verjährung gibt´s da nicht.
Hi,
und wie wäre gleicher Fall zu sehen, wenn die Nutzung des Grundstückes (des Gartens) dadurch eingeschränkt würde, weil die zwei Nachbarskinder und zwei weitere Kinder im Alter von ca. 8 Jahren täglich mehrere Stunden laut schreiend auf der zum Garten angrenzenden öffentlichen Straße (nicht verkerhberuhigt) Fussball spielen?
Unterschied zum Hund?
Kinder genießen einen etwas höheren Status als Hunde. Demzufolge ist auch die von Kindern ausgehende Beeinträchtigung sehr viel weitgehender zuzumuten als von Hunden, sprich Du musst Dir mehr gefallen lassen.
Hallo Stucki,
das Problem kenne ich. Haben wir auch. Und sogar genau die
gleiche Situation, dass wir erst nichts gesagt haben, aber nun
nervt es immer mehr.
Habe mich mal bei der Polizei erkundigt, die mir sagten, ein
Hund darf nach 22 Uhr nicht mehr bellen. Aber wie soll man das
einem Hund erklären…
Das nennt man Erziehung. Und jeder, der einen Hund hält, sollte sich damit auseinandersetzen. Geeignete Informationen gibt es in zahlreichen Hundeschulen und in noch zahlreicheren Hundebüchern. Darüberhinaus gibt es natürlich mehr oder weniger bellfreudige Rassen.
Gelegentliches und kurzes Bellen läßt sich nicht vermeiden, aber alles andere kann man durch entsprechende (natürlich hundgerechte) Maßnahmen in den Griff bekommen. Wenn ein Hundehalter das leugnet, dann ist er einfach nur zu faul, sich entsprechend zu kümmern.
zur Verjährung bleibt anzumerken, dass Du z.B. keine Möglichkeit mehr hättest, die Miete einer Mietwohnung bzw. Haus zur Miete aufgrund dieses „Mangels“ zu senken, wenn Du das Gebelle lange geduldet hast. Natürlich bleibt Dein Recht bestehen, auf Abhilfe dieser Belästigung zu bestehen. Dazu musst Du aber genau Buch führen, wann der Hund und dann wie lange bellt. Unterstützung von genervten Nachbarn wäre zu dem nicht schlecht.
Ich schätze auch mal, dass Du mit dem Hundebesitzer gesprochen hast. Was sagt der/die denn dazu?
Dann habe ich gehört, es soll eine Vorrichtung für das Halsband oder so geben, die eine kleine Dosis Pfeffer auspustet, sobald der Hund bellt. Angeblich ungefährlich, relativ schmerzlos und sehr wirksam. Wie gesagt, kenne ich nur vom Hörensagen.
Und falls jetzt irgendwelche „Tierfreunde“ über mich herfallen wollen: Spart Euch die Mühe, mir ist die Gesundheit und das Wohlbefinden der Menschen wichtiger.
Viele Grüße
Juranja
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bis zu welcher (Schmerz)Grenze?
Warum eigentlich erwartet man von einem Hund, der ja keine Einsicht in sein Handel haben kann, ein Unterlassen des Bellens (ist ja kaum möglich), dagegen von einem Menschen, der mit Einsicht und Denkvermögen ausgestattet, ist kein einsichtiges Handeln oder Unterlassen?
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ich falle nicht über Dich her…aber ich sage Dir, dass solche Bänder nichts bringen, jedenfalls nicht den gewünschten Effekt. Aber sie können Dir zu einem völlig verstörten Hund verhelfen, da der arme Kerl keinerlei Bezug hat zu der Pfefferdosis die er dauernd abbekommt.
In den Bändern ist üblicherweise auch kein Pfefferspray, das würde in der kurzen Entfernung ziemliche Schäden hervorrufen, sondern etwas für Hundenasen Übelriechendes wie zB Zitrone oder Zitronenmelisse.
Diese werden dann häufig von Leuten angewendet, die sich mit ihrem Vierbeiner entweder nicht auskennen, oder keine Lust haben ihn zu erziehen.
So eine Empfehlung kann dann nämlich schnell böse Folgen haben,deshalb…wenn Dus nicht genau weißt, gib bitte solche Tipps nicht…im Sinne der Tiere.