Hallo,
wenn sich eine Person im eröffneten Regelinsolvenzverfahren befindet und in einer Wohngemeinschaft lebt, inwieweit hat das Konsequenzen für die Mitbewohner? Wie ist das mit „Wertgegenständen“ wie Computer, TV, Möbel, etc, die von allen Bewohnern genutzt werden aber keine Rechnungen mehr vorliegen? Natürlich hat jeder sein Zimmer, doch Küche, Bad, Wohn- und Eßzimmer wird gemeinsam genutzt. Es liegen auch getrennte Mietverträge vor.
Wie verhält sich der Fall, wenn es sich um eine eheänliche Gemeinschaft handelt? Hat der nicht-insolvente Partner irgendwelche Konsequenzen zu tragen?
Danke für die Antworten
elisa
Hallo Elsa,
wenn sich eine Person im eröffneten Regelinsolvenzverfahren
befindet und in einer Wohngemeinschaft lebt, inwieweit hat das
Konsequenzen für die Mitbewohner?
i.d.R. keine
Wie ist das mit „Wertgegenständen“ wie Computer, TV, Möbel, etc,
die „“ hast du richtigerweise gesetzt, denn alles wakeine Luxuswaren sind (Biedermeiermöbel, PlasmaTV für 1500 EUR etc.) fällt unter lebensnotwendiger Bedarf, der nicht gepfändet wird. Bei Luxusgütern gehe ich mal davon aus, dass passende Kontobewegungen nachvollziehbar sind. Gegen ein Paar EUR liefert DIr deine Bank antigue Kontoauszüge.
Wie verhält sich der Fall, wenn es sich um eine eheänliche
Gemeinschaft handelt? Hat der nicht-insolvente Partner
irgendwelche Konsequenzen zu tragen?
m. W. nicht
Ciao maxet.