Ebay betrug

hallo,
ich hatte weiter unten schonmal einen artikel eröffnet in dem es darum ging dass ich im februar eine spielküche etc ersteigert hatte.ein paar tage später kam ein kleines paket an mit diversen kleinkram.kein euro wert.bis dahin hatte ich auch noch nicht bezahlt.
ich wusste nicht von wem das paket war und so habe ich in meinen auktionen geschaut und den absender halt von der frau gefunden von der ich die spielküche bekommen hätte sollen.
sie hat sich damit rausgeredet dass sie einen grossen karton zur post gebracht hat.habe mich dann auf den weg zur post gemacht und alles so geschildetr und die meinten die gute frau hat mich übers ohr gehauen.
am we habe ich den artikel (35 euro) überwiesen,damit sie mir nichts mehr kann.heute lag ein brief vom anwalt im briefkasten.wenn ich den hier schreiben soll bescheid sagen.
ich hatte mehrere sachen bei ebay ersteigert und an dem tag wo ich die sachen überweisen wollte,wurde mir ne grosse summe von meinem konto abgebucht wegen einer nachzahlung.
habe dann allen verkäufern eine endschuldigung geschrieben und dass ich erst in 9 tagen überweisen könnte.
haben sich auch alle bedankt und waren ganz nett.
in dem brief vom anwalt steht jetzt:
zuletzt hatten sie sich damit verteidigt,derzeit nicht zur zahlung in der lage zu sein.
unsere mandantschaft muss hier aufgrund der objektiven umstände vermuten,dass sie nie zahlungswillig oder -fähig waren.
dies würde den strafrechtlichen vorwurf des betruges erfüllen.

jetzt zeigt sie mich noch wegen betrug an.wer hat den wen betrogen?
wie kann ich mein recht anfechten?
ich bin stinkesauer und weiss echt nicht was ich machen soll.

ich hoffe ich habe nicht so durcheinander geschrieben und dass ihr es versteht.

vielleicht kann mir jemand helfen.danke

viele grüsse

  1. Wenn so was passiert, das Paket umgehend von einer dritten
    Person wieder einpacken lassen und von der Person
    nachvollziehar zurück senden.
    Gegen ein kleines Trinkgeld macht das bei mir der Postbote.

Begleitschreiben darein, warum das Paket zurück kommt

  • mit dem Müll.

Mein Postler liest die Kopie des Schreiben und heftet nachher
die Belege zusammen, damits ein „Ordner“ wird.

Müll zu senden ist schon eine Dreistigkeit, aber bei e-bay
sind komische Sachen an der Tagesordnung.
Nach meiner Auffassung versteht e-bay sich als Steigbügelhalter
für Kleinkriminlle und Abschaum…von daher ist immer
vorsicht geboten.

  1. Der Gegenanwalt hat beide Optionen offen. Weil der Müll nicht
    nachvollziehbar umgehend zurück kam unterstellt er Dir nun den
    Betrug. Das ergibt den Strafantrag.
    Zivilrechtlch wird er ähnlich vorgehen und ausführen, dass
    sein Mandant den Vertrag durch Lieferung erfüllt habe, nun also
    Deine Zahlung dran sei.

  2. In beiden Verfahren hat er gegen Dich gute Karten…

Müll oder nicht Müll
Hallo,

deine Meinung ist auch Müll, jedenfalls diese hier:

Müll zu senden ist schon eine Dreistigkeit, aber bei e-bay
sind komische Sachen an der Tagesordnung.
Nach meiner Auffassung versteht e-bay sich als
Steigbügelhalter
für Kleinkriminlle und Abschaum…von daher ist immer
vorsicht geboten.

Ich kaufe schon länger bei Ebay und habe seit keine großen Probleme. Aufpassen muss man natürlich überall und auch ich hatte schon einen
schwierigen Fall - aber diesen einen, bei dem wirklich einmal eine größere Summe verloren ging, kann ich problemlos mit dem verrechnen, was ich bisher durch Ebay gespart habe. Jedenfalls ist deine Aussage oben völlig haltlos, emotional gefärbt und überhaupt nicht hilfreich.

Thomas Miller

Hallo steffi,

ich kann nicht ganz nachvollziehen, warum du überhaupt bezahlt hast. Wie auch immer, was das anwaltliche Schreiben angeht: Hunde die bellen, beißen nicht. Mit solchen Sätzen soll bei Panik ausgelöst werden, und das funktioniert ja offensichtlich auch ganz gut. Ein Betrugsvorwurf ist schon weit hergeholt, zumal du, wenn ich das richtig sehe, letztlich bezahlt hast, bevor das Schreiben kam. Allerallerallerspätestens damit ist bewiesen, dass der Tatbestand des Betruges nicht erfüllt ist. Don’t panic!

Im Übrigen ist es meines Erachtens für dich an der Zeit, nun selbst einen Anwalt zu nehmen. Es wird dir nicht viel helfen, hier nun Rat einzuholen, denn das wird wohl recht kompliziert. Nimm dir einfach einen Anwalt, dann wird auch die Gegenseite dich ernst nehmen.

Levay

Das ist nicht richtig.

Betrug wäre nur gegeben, wenn die Käuferin von Anfang an geplant hätte, nicht zu bezahlen.

Levay

Hallo,

ich schließe mich meinem Vorgänger (Thomas Miller) an. Solch einen Müll (leider muss ich es so nennen) habe ich selten gelesen. Das ist eine „Verallgemeinerung“ der übelsten Art! Ich bin zwar nicht der Power-Seller bei eBay, aber so eine Gemeinde zu beleidigen, bei der es leider auch schwarze Schafe gibt, ist „unter aller Kanone“. Ein früherer Professor hat mal gesagt: Erst Hirn einschalten, dann antworten!

Gruß
Andreas

Müll zu senden ist schon eine Dreistigkeit, aber bei e-bay
sind komische Sachen an der Tagesordnung.
Nach meiner Auffassung versteht e-bay sich als
Steigbügelhalter
für Kleinkriminlle und Abschaum…von daher ist immer
vorsicht geboten.

Hallo,

Betrug wäre nur gegeben, wenn die Käuferin von Anfang an
geplant hätte, nicht zu bezahlen.

Hmmm, was ist eigentlich, wenn ich von Anfang an bezahlen will und es mir dann, bevor der andere Teil abgeschickt hat, anders überlege?
Muss schon wieder sinnlos rumtheoretisieren…:wink:
Gruß,
Dea

hallo
danke erstmal für eure antworten.
ich habe halt das geld überwiesen damit sie mir nichts mehr kann und ich weiss dass ich im recht bin.
habe auch zeugen die gesehen haben dass ich das paket aufgemacht habe.
nur es ist mein verlobter und freunde und weiss nicht wie die anwälte sowas sehen schliesslich halten freunde ja auch zusammen.
was in meinem fall jetzt aber nicht ist,ich bin ein erlicher mensch und erwarte dieses auch von anderen.
meine tochter fragt mich bis heute wo ihre spielküche bleibt…
ich finde es wirklich erschreckend was *manche* leute abziehen.
ich könnte mit sowas garnicht leben,hätte viel zuviel schuldgefühle.

mir bleibt wohl wirklich nichts anderes übrig als auch einen anwalt einzuschalten.
weiss zwar nicht was das noch bringen soll,die küche scheint weg zusein und die kosten des anwalts werden weitaus mehr sein als diese 35 euro der erstandenen ware.

gruss

Hallo Dea,

Hmmm, was ist eigentlich, wenn ich von Anfang an bezahlen will
und es mir dann, bevor der andere Teil abgeschickt hat, anders
überlege?

Wenn Du vorher das Angebot angenommen hast und eine wirksame Anfechtung nicht möglich ist, sehe ich das so, dass Du an Deine Willenserklärung gebunden bist. Dies hat nichts mit Theorie zu tun, sondern ist Praxis. Oder wolltest Du mit Deinem Hinweis auf etwas Besonderes hindeuten? Hab ich nicht ganz verstanden.

Gruß Andreas

Muss schon wieder sinnlos rumtheoretisieren…:wink:
Gruß,
Dea

Hmmm, was ist eigentlich, wenn ich von Anfang an bezahlen will
und es mir dann, bevor der andere Teil abgeschickt hat, anders
überlege?

Dann fehlt es schon an der Täuschungshandlung, die für Betrug nötig ist.

Muss schon wieder sinnlos rumtheoretisieren…:wink:

Finde ich im Rechte-Forum absolut legitim.

Levay

Hallo!

Der Berugsvorwurf ist absurd. Betrug setzt eine vorsätzliche Handlung vorraus. M.E. nach ist JEDER Mensch in Deutschland in der Lage, innerhalb eines Monats 35,00 EUR aufzutreiben. Niemand kann von seinem Standpunkt aus betrachtet also denken, er könne es nicht. Da niemand so zu denken vermag, kann er auch nicht in dieser Absicht handeln.

Betrug ist aber doch eher das Schlagwort, welches das Verhalten der Gegenseite betrifft. Ich bin zwar kein Rechtsexperte, aber wenn jemand etwas verkauft, muss er es vorher selber erworben haben. Man könnte doch den jenigen fragen (oder durch einen Anwalt fragen lassen), wo diese Ware wann erworben worden ist. Wie es bezahlt wurde (bar oder Plastik). Solche Sachen lassen sich überprüfen. Hat sie die Ware tatsächlich einmal besessen, aber anderweitig verkauft, dann wird es schwieriger, dann bleiben nur die Zeugenaussagen bezüglich der Paketannahme. Auch Deine Tochter käme als Zeugin in Frage.

Anzeige wegen Betruges kannst Du selber stellen - am besten bei der zuständigen Polizeibehörde (Kriminalkomissariat Dezernat Betrug) in schriftlicher Form. Die müssen dann ermitteln. Das kostet auch nichts, ich weiss nicht, ob es einen Ausschluss wegen geringfügigkeit gibt.

Vielleicht kannst Du ja auch anhand negativer Bewertungen bei ebay auch noch andere geprellte Käufer kontaktieren?

Lieben Gruß
Patrick

Parolendresche
Hallo!

Nach meiner Auffassung versteht e-bay sich als
Steigbügelhalter
für Kleinkriminlle und Abschaum…von daher ist immer
vorsicht geboten.

Ich meine schon, dass man bei ebay Käufen das Hirn einschalten sollte, aber diese Unterstellung ist wohl Unsinn. Ich habe selbst schon viel über ebay ge- und verkauft und nur einmal eine schlechte Erfahrung gemacht, wobei ich schlussendlich zu meinem Recht gekommen bin. Jedenfalls hat auch ebay unverzüglich reagiert, nachdem ich den Betrugsversuch gemeldet habe.

Gruß
Tom

Hallo,

Dann fehlt es schon an der Täuschungshandlung, die für Betrug
nötig ist.

Genau da bin ich mir nicht sicher, da eine Täuschung ja auch durch Unterlassung begangen werden kann, so eine Aufklärungspflicht besteht. Die Überlegung war, ob nach Vertragsschluss die Pflicht besteht, den anderen darüber zu informieren, dass man nun nicht mehr zahlen wird. So man das nicht macht, übereignet der andere Teil im Irrglauben, dass er eine Gegenleistung erhält. Dann würde es mit dem Betrug klappen. Kausale Vermögensverfügung und Schaden lägen vor.
Weia!
Dea

Hallo Andreas,

Wenn Du vorher das Angebot angenommen hast und eine wirksame
Anfechtung nicht möglich ist, sehe ich das so, dass Du an
Deine Willenserklärung gebunden bist. Dies hat nichts mit
Theorie zu tun, sondern ist Praxis. Oder wolltest Du mit
Deinem Hinweis auf etwas Besonderes hindeuten? Hab ich nicht
ganz verstanden.

Hast natürlich völlig recht. Mir gings aber nicht um die zivilrechtliche Seite, sondern einen möglichen Betrug durch so eine Handlung. Siehe obere Posts.
Gruß,
Dea

Hallo cmd.dea,

eine Rechtspflicht zum Offenbaren besteht nur (das wird zumindest heute so gesehen) in einem Vertrauensverhältnis, und das entsteht seinerseits durch häufige Geschäftskontakte.

Die Fälle, in denen ein Betrug durch Missachtung einer Offenbarungspflicht angenommen wird, sind aber auch inhaltlich ganz anders. Im Tröndle steht dazu als Parallele, dass anfängliche, aber nicht nachträgliche Zahlungsunfähigkeit - ohne Aussicht darauf, dass sich dies ändert - beim Versandhandel Betrug darstellen würde.

Das scheint mir richtig so zu sein. Es gilt doch der Grundsatz, dass ein Tatbestand durch Tun erfüllt wird und nur ausnahmsweise durch Unterlassen. Man kann nicht einfach beliebig Garantenpflichten oder (wie hier) Aufklärungspflichten erfinden, damit sich eine Strafbarkeit ergibt.

Levay