Hallo Peter,
Mich verblüfft die überaschende „Fürsorge“ unseres Väterchens
Staat ausgerechnet in dieser Sache.
In der heutigen Form stammt die gesetzliche Unfallversicherung aus dem Jahr 1935, also von einem Gesetzgeber mit besonders allumfassender Fürsorge, der seinen Schäfchen nur sehr ungern irgendwelche privaten Freiräume ließ.
Die Idee, dass hier Leute „zu ihrem Glück gezwungen“ werden, ist hier wie bei der Gebäudebrandversicherung daraus geboren, dass die Wahrscheinlichkeit eines Schadens sehr gering ist und der Umfang des Schadens (etwa im Fall lebenslänglicher Invalidität infolge Querschnittslähmung) im Zweifelsfall sehr groß sein kann: So dass ein einheitliches Umlagesystem mit sehr überschaubaren Beiträgen die Leistungen in heftigeren Fällen „solidarisch“ tragen kann. Ich kann mir vorstellen, dass die gesetzliche Unfallversicherung auch deswegen nicht im Visier der aktuellen Entstaatlichungsvisionäre ist, weil private Versicherer sich nicht so sehr darum reißen, etwas auf die Beine zu stellen, was ein so gutes Verhältnis von Beiträgen zu Leistungen bieten kann. Bei den kleinen Unternehmen im Bau- und Baunebengewerbe, mit denen ich zu tun hatte, waren die Inhaber alle freiwillig in der BG versichert.
Was passiert denn, wenn ich nichts melde, obwohl mein Bruder
und mein Sohn (kostenlos) mitarbeiten? (Abgesehen vom evtl.
fehlendenden Versicherungsschutz, falls tatsächlich etwas
passiert.)
Das kann, falls es dem Versicherungsträger bekannt wird, als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße „bis zu“ 10.000 € geahndet werden - § 209 SGB VII. Ob und in welchem Umfang bei derlei privaten Vorhaben Kontrollen vor Ort stattfinden, ist mir nicht bekannt. Im Fall des Falles ist man aber ziemlich reingehängt, weil die Berufsgenossenschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts bei Ordnungswidrigkeiten in eigener Sache - also ohne administrativen Rattenschwanz und ziemlich tough - tätig werden kann.
Nanu? Wenn mir oder meiner Frau etwas zustößt, zahlt
normalerweise die Krankenversicherung. Im Falle eines Unfalls
für mich auch die Unfallversicherung. - Und wenn wir im
eigenen Haus etwas umbauen, soll das plötzlich nicht gelten?
Bei den gesetzlichen KVn sind Arbeitsunfälle nicht abgedeckt. Wie das genau bei den privaten aussieht, weiß ich nicht. Auch bei der privaten Unfallversicherung lohnt es sich sicherlich, die Police daraufhin abzuklopfen - die Struktur des Risikos, geringe Wahrscheinlichkeit aber möglicherweise großes Volumen, spricht dafür.
Ich repariere doch oft was im Haus. Da bin ich dann nie
versichert?
Ohne Goldwaage meine ich zu wissen, dass die Abgrenzung des Arbeitsunfalles vom alltäglichen Unfallrisiko mit der Abgrenzung des genehmigungspflichtigen Bauvorhabens zusammenfällt. Aber sicher bin ich in diesem Punkt nicht.
Trotz der Formulare wünsch ich viel Spaß auf der Baustelle!
Schöne Grüße
MM