Bush und die Lex Terri

Hallo,

in den USA wurde im ktuell bekannten Fall der im Koma liegenden Frau innerhalb von drei Tagen ein Gesetz eingebracht, verabschiedet und gültig. Genau war es so:

  1. März: Im US-Kongress erstellen die konservative Regierungspartei der Republikaner im Eilverfahren eine Gesetzesvorlage, um einem Bundesgericht zu ermöglichen, die Entscheidung Michael Schiavos rückgängig zu machen.

  2. März: Der Senat in Washington billigt eine Gesetzesvorlage, mit der eine neue Klage für die Wiedereinsetzung der Magensonde ermöglicht werden soll.

  3. März: Im Eiltempo verabschieden Repräsentantenhaus und Senat ein Gesetz, nach dem nun ein Bundesrichter noch einmal darüber zu befinden hat, ob die seit 1990 im Koma liegende Frau weiter - wie von ihren Eltern gewünscht - künstlich ernährt werden soll oder nicht. Bush unterzeichnet das Gesetz, das damit rechtskräftig wird.

Das ist ein Auszug aus

http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,347565,00.html,

wo man die ganze Geschichte von Anfang an nachlesen kann.

Meine Frage aber ist: Könnte auch bei uns ein Gesetz derart schnell realisiert werden (vorausgesetzt, beide großen Parteien sind sich einig und die Sache liegt allein im Gesetzgebungsbreich des Bundes)?

Gruß
Peter

Meine Frage aber ist: Könnte auch bei uns ein Gesetz derart
schnell realisiert werden (vorausgesetzt, beide großen
Parteien sind sich einig und die Sache liegt allein im
Gesetzgebungsbreich des Bundes)?

Ja, wurde auch schon praktiziert, und zwar im Zusammenhang mit der RAF in den 1970er Jahren. Damals wurden binnen drei oder vier Tagen Vorschriften der StPO geändert, die die damalige, über Monate hinweg nach geltender Gesetzeslage aufgebaute Verteidigungsstrategie der Verteidiger von Baader & Co., also der Herren Kollegen Schily, Ströbele etc., kurz vor Prozeßbeginn zunichte machte.
Habe die Unterlagen jetzt nicht bei mir, kann aber morgen noch mehr Details schildern, wenn´s interessiert.

Ciao, Wotan

Hallo Wotan,

Ja, wurde auch schon praktiziert, und zwar im Zusammenhang mit
der RAF in den 1970er Jahren. Damals wurden binnen drei oder
vier Tagen Vorschriften der StPO geändert, die die damalige,
über Monate hinweg nach geltender Gesetzeslage aufgebaute
Verteidigungsstrategie der Verteidiger von Baader & Co., also
der Herren Kollegen Schily, Ströbele etc., kurz vor
Prozeßbeginn zunichte machte.
Habe die Unterlagen jetzt nicht bei mir, kann aber morgen noch
mehr Details schildern, wenn´s interessiert.

ja bitte (mich interessiert es)

Gruß
Schnorz

Ciao, Wotan

Bitte
Hallo Wotan,

Habe die Unterlagen jetzt nicht bei mir, kann aber morgen noch
mehr Details schildern, wenn´s interessiert.

Auch ich fände es sehr nett, wenn Du die Details hier mal postest.

mit besten Grüßen
Steffen B.

Bitte sehr:
Also, so schnell vergißt man: Ende 1998 hatte ich in der Zeitschrift „Forum Recht“ (ausgabe 4/98, S. 133 ff.) einen Artikel unter dem Titel „Die Priorität der Angst vor der Freiheit - Terrorismusgesetze nach dem Ende der RAF“ geschrieben, und ich mußte ihn wieder hervorkramen, um nun folgendes zum Thema sagen zu können:
Das, was ich zunächst geschrieben hatte, spielte sich zwischen dem 6.9.1974 (Einbringung des Gesetzesentwurfs) und 20.12.1974 ab (dauerte also etwas länger) und änderte den § 146 StPO dahingehend, daß die Mehrfachverteidigung (alle (Anwälte) verteidigen alle (Angeklagten)) verbot. 2 1/2 Jahre lang hatte sich die Verteidigung nach geltender Gesetzeslage so vorbereitet, nun war ein halbes Jahr vor Prozeßbeginn die Strategie hinfällig. Mit dem Gesetz wollte der Gesetzgeber eine „politische“ Verteidigung verhindern.
Das „Schnellgesetz“ gab es dann im Jahr 1977 im Zuge der Schleyer- und Landshut-Entführung: die Bundesregierung billigte am 7. September auf Ersuchen des BKA eine völlige Kontaktsperre zwischen den in Stammheim einsitzenden Häftlingen und deren Verteidigern, obwohl mehrere Richter dies im Einklang mit § 148 StPO zuvor abgelehnt hatten. Bundeskanzler Schmidt erklärte später: „Ich kann nur nachträglich den deutschen Juristen danken, daß sie das alles nicht verfassungsrechtlich untersucht haben.“
Um dieses Vorgehen zumindest nachträglich zu legalisieren, wurde am 28. September 1977 der Gesetzesentwurf für die Einführung eines Kontaktsperregesetzes (§§ 31-38 EGGVG) im Bundestag eingebracht und in erster Lesung behandelt, am nächsten Tag folgten die zweite und dritte Lesung, am 30. September nahm der Bundesrat das Gesetz an, der Bundespräsident unterzeichnete es sofort, am 02. Oktober trat es in Kraft. Innerhalb von drei Tagen hatte ein Gesetz den gesamten parlamentarischen Apparat durchlaufen, von dem sogar die Berliner Morgenpost (Springer-Verlag!) meinte: „Hier wird (…) ein schwerer Eingriff in die Rechte von Beschuldigten legalisiert, der üblicherweise ein Kriterium für Diktaturen darstellt.“
Tja, zu diesem Thema könnte man noch viel sagen (die „Terrorismusgesetze“ sind alle noch geltendes Recht), aber das eigentliche Thema war ja ein anderes.

Ciao, Wotan

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Danke sehr :smile:, und …
Hallo Wotan,

in diesem Fall wurde also auch bei uns ein neues Gesetz innerhalb von drei, na ja, vier, Tagen durchgezogen:

wurde am 28. September 1977 der Gesetzesentwurf für die
Einführung eines Kontaktsperregesetzes (§§ 31-38 EGGVG) im
Bundestag eingebracht und in erster Lesung behandelt, am
nächsten Tag folgten die zweite und dritte Lesung, am 30.
September nahm der Bundesrat das Gesetz an, der
Bundespräsident unterzeichnete es sofort, am 02. Oktober trat es in Kraft.

Ich hatte gedacht, bei uns müssten zwischen den Lesungen, der Unterzeichnung und dem Inkrafttreten längere Zeiträume liegen.

Das ist aber zunächst mal die Form. Wenn alle betroffenen Personen und Organisationen (Parteien, Gruppen) sich einig sind, geht es also schnell. Das könnte man als Kritik an gegenwärtigen Zuständen bei uns sehen, wo es kaum vorwärts geht, weil, selbst wenn Einigkeit vorliegt, es doch Monate oder gar Jahre dauert, bis etwas Gesetzeskraft erlangt, das allgemein als sinnvoll erachtet wird.

Was aber den Inhalt der damaligen Entscheidung angeht, meldest du Kritik an:

die Berliner Morgenpost (Springer-Verlag!) meinte: „Hier wird
(…) ein schwerer Eingriff in die Rechte von Beschuldigten
legalisiert, der üblicherweise ein Kriterium für Diktaturen darstellt.“
Tja, zu diesem Thema könnte man noch viel sagen (die
„Terrorismusgesetze“ sind alle noch geltendes Recht), aber das
eigentliche Thema war ja ein anderes.

Ich habe die Zeit miterlebt. Zwar hatte ich die juristischen Details nicht im Kopf, aber jetzt, wo du es sagst, erinnere ich mich daran. Obwohl ich unserem politischen System in vielen Punkten kritisch gegenüber stehe, muss ich feststellen:

Von einer Diktatur unterscheidet sich der Vorgang schon allein dadurch, dass die Entscheidung nicht von einer einzelnen Person, sondern von einer Vielzahl von Gruppen einvernehmlich getroffen wurde.

Ich stehe den politischen Zielen und Idealen der Terroristen von damals, um die es hier geht, durchaus nahe und vertrete diese auch heute noch. Aber ihre Mittel, Terror und Mord, lehne ich total ab.

Aus diesem Grunde habe ich die damaligen Gesetzesänderungen mitgetragen. Es war doch auffällig: Die Leute befanden sich in Gefängnissen, die speziell für sie gebaut und besonders aufwändig bewacht waren, hatten aber trotzdem stets aktuelle Informationen über die Vorgänge draußen und nahmen sogar Einfluss darauf. Diese Informationen konnten sie nur durch ihre Rechtsanwälte erhalten haben, weshalb ihre Kontaktrechte schnell und stark beschnitten wurden.

Wäre dies nicht geschehen, wären wohl noch mehr Morde geschehen.

Gruß
Peter

Ja, aber… :wink:
Hallo Peter,

Was aber den Inhalt der damaligen Entscheidung angeht, meldest
du Kritik an:
(…)
Von einer Diktatur unterscheidet sich der Vorgang schon allein
dadurch, dass die Entscheidung nicht von einer einzelnen
Person, sondern von einer Vielzahl von Gruppen einvernehmlich
getroffen wurde.

Ich habe doch nur eine Zeitung zitiert…
Nein, im Ernst: wenn alles easy und friedlich läuft im Land, dann gilt das im allgemeinen auch für unsere drei Gewalten: alles easy bis auf ein paar Pseudo-Skandälchen, an denen sich die Presse und das Volk abarbeiten kann, damit sie sich nicht mit den eigentlichen Problemen beschäftigen. Ein anderes Gesicht von Vater Staat zeigt sich aber im „Ausnahmezustand“, wie er eben z.B. in Zusammenhang mit der RAF herrschte. Und dieses Gesicht war eine ziemlich häßliche Fratze, die sich um Rechtsstaatlichkeit nicht sonderlich scherte. Und daß auch die Opposition mitzog, macht die Sache nicht besser - Guantanamo (der Kontaktsperre nicht unähnlich) wird auch von allen relevanten Gruppen in den USA mitgetragen - das macht es aber nicht besser.

Ich stehe den politischen Zielen und Idealen der Terroristen
von damals, um die es hier geht, durchaus nahe und vertrete
diese auch heute noch. Aber ihre Mittel, Terror und Mord,
lehne ich total ab.

Absolut meine Meinung. Aber ich denke, man muß beide Seiten getrennt untersuchen dürfen:
Was die RAF gemacht hat: Mist, auch wenn der Zweck („politischen Ziele und Ideale“) ok gewesen sein mag.
Was „der Staat“ gemacht hat: auch Mist, auch wenn der Zweck (Bekämpfung des Terrorismus) ok gewesen sein mag.

Der Zweck heiligt eben nicht jedes Mittel.

(…)
Wäre dies nicht geschehen, wären wohl noch mehr Morde
geschehen.

Zu dem ganzen Thema gehört auch, daß die RAF, die nach heutigen Erkenntnissen nie aus mehr als einem harten Kern von 20-30 Leuten bestand, in ihrem Gefährdungspotential lange nicht so schlimm war, wie der Staat weismachen wollte. Sie wurde auch als Schreckensbild benutzt, um apparate- und gesetzesmäßig gewaltig aufzurüsten - das BKA z.B. war vor der RAF eine unbedeutende kleine Behörde.
Dabei kam es eben auch zu Auswüchsen wie den von mir geschilderten, die unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten inakzeptabel sind. Gut, man kann natürlich argumentieren, daß es sich um eine Ausnahmesituation handelte, die keine „Vorlage“ kannte. Wenn der Staat sich aber von 30 Durchgeknallten dazu verleiten läßt, rechtsstaatliche Grundsätze außer Acht zu lassen, darf einem das schin zu denken geben. Und dieses Verhalten des Staates hat auch sein Teil dazu beigetragen, daß die RAF lange Zeit keine „Nachwuchsprobleme“ und eine nicht gerade kleine Sympathisanten-Gemeinde hatte.
Aber egal, es war halt so. Fakt ist aber (und das war der Gegenstand meines damaligen Aufsatzes), daß diese Gesetze, die in einer Ausnahmesituation und faktisch oft einzelfallbezogen (auch wenn formal wohl in den meisten Fällen kein Verstoß gegen 19 I GG vorlag) geschaffen wurden, auch heute noch in Kraft sind, obwohl der Anlaß ihrer Entstehung nicht mehr existiert. Die allgemeinen Auswirkungen dieser Gesetze wurden damals nicht überblickt und treiben daher heute oft seltsame Blüten. Von daher habe ich damals die Frage nach der Rechtfertigung der Fortgeltung dieser Regelungen gestellt (und in vielen Fällen mit „nein“ beantwortet. Es gab bis 1998 auch einige (erfolgose) parlamentarische Vorstöße der Grünen zur Abschaffung oder zumindest Änderung, seit sie an der Rgierung sind, hat sich da aber auch nicht mehr viel getan. Und der 11.09.2001 hat dann das seinige getan, um diese Dinosaurier weiter am Leben zu erhalten.

Ciao, Wotan

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Gruß
Schnorz