Hallo zusamman,
angenommen, Frau A besitzt ein Haus. Die Mutter von Frau A hat in diesem Haus ein lebenslanges Wohnrecht. Weiter angenommen, Frau A heiratet. Das Ehepaar möchte das Haus renovieren, entsprechend ist der Aufwand an Geld, das auch der neue Ehemann der Mutter von Frau A aufbringen soll. Langfristig hat der neue Ehemann der Mutter von Frau A das Interesse, seine Investition in das Haus abzusichern. Daraus folgen meine Fragen zu diesem hypothetischen Fall:
-
Welchen Status hat der neue Ehemann der Mutter von Frau A: hat er ebenfalls ein Wohnrecht, ist er eine Art Gast in dem Haus oder wie muss man sich das vorstellen.
-
Welches Mitspracherecht bei der Renovierung hat Fau A ?
Vielen Dank für Eure Mühe.
Gruß
Johannes
Hi Johannes,
- Welchen Status hat der neue Ehemann der Mutter von Frau A:
keinen. Ohne Eintrag ins Grundbuch als Miteigentümer ist er der Depp, der zahlt.
- Welches Mitspracherecht bei der Renovierung hat Fau A ?
Wohnrecht ist kein Eigentum, also keinerlei Mitspracherecht.
Was zwischen Mutter und Tochter recht und billig ist, steht auf einem anderen Blatt.
Gruß Ralf
Hallo,
angenommen, Frau A besitzt ein Haus. Die Mutter von Frau A hat
in diesem Haus ein lebenslanges Wohnrecht. Weiter angenommen,
Frau A heiratet. Das Ehepaar möchte das Haus renovieren,
entsprechend ist der Aufwand an Geld, das auch der neue
Ehemann der Mutter von Frau A aufbringen soll. Langfristig hat
der neue Ehemann der Mutter von Frau A das Interesse, seine
Investition in das Haus abzusichern. Daraus folgen meine
Fragen zu diesem hypothetischen Fall:
- Welchen Status hat der neue Ehemann der Mutter von Frau A:
hat er ebenfalls ein Wohnrecht, ist er eine Art Gast in dem
Haus oder wie muss man sich das vorstellen.
wie schon gesagt: in der aktuellen Konstellation hat er primär keinerlei Recht, eventuell kann er als Mitmieter gelten und dann analog der behandelt werden, als ob er in den Mietvertrag des Ehegatten einsteigt mit entsprechenden Wieterungen bzgl. Kündigungsfrist. Genaueres kann sicher GünterW ausführen… Das lebenslange Wohnrecht wird aber nicht übertragen.
- Welches Mitspracherecht bei der Renovierung hat Fau A ?
Keines, da in der Fallkonstellation keinerlei Eigentum oder andere Anspruchsgrundlage vorliegt. Das ev. Erben spielt keinerlei Rolle.
Ciao maxet.