Re: bußgeldbescheid als einschreiben!?
wenn jemand einen bußgeldbescheid angeblich per post als
normalen brief bekommen hat, dieser sich daraufhin nicht bei
der behörde meldet, es zum rechtsstreit kommt und er sagt,
dass er nie einen brief bekommen hat.
Solle er ihn denn in dem fiktiven Fall bekommen haben oder nicht. Wenn nicht: s.u.
Wenn er ihn bekommen hat, aber behauptet, er habe ihn nicht bekommen, wäre das eine Sauerei. Wenn so etwas nämlich Schule machen würde, müßten sämtliche Behörden dazu übergehen, fristrelevante Schreiben per Einschreiben zu schicken - die Mehrkosten wären enorm, und dann ist das Gejammer über Verschwendung von Steuergeldern wieder groß.
wer muss was beweisen (die behörde, dass sie einen brief
zugeschickt hat oder der empfänger, dass er keinen bekommen
hat?)?
Also: wenn er ihn wirklich nicht bekommen hat, genügt die Behauptung, er habe ihn nicht bekommen, um der Behörde die Beweislast "zuzuschieben". Diese kann natürlich den Vollbeweis des Zugangs bei normalen Briefen so gut wie nie führen, deswegen billigt die Rechtsprechung hier Beweiserleichterungen zu. Indizien genügen. Die Anforderungen handhabt die Rechtsprechung nicht ganz einheitlich, es kommt immer auf den Einzelfall an. Der bloße Beweis des Absendens des Schreibens durch die Behörde reicht vielen Gerichten nicht aus.
Ciao, Wotan