Hallo,
also Nichtjurist bin ih über das Urteil zu den säumigen Nichtzahlern besagter Gebühr erstaunt. Wer beim Arzt nicht zahlt, der hat - wenn er verklagt wird - allenfalls die 10.- Euro nachzuzahlen. Weitere kosten trägt der Kläger, in Höhe von angeblich ca. 150.- Euro pro Fall.
Hört sich wie ein Freibrief für`s Nichtzahlen an. Was macht eigentlich der Arzt, wenn ich komme und sage „Ich habe die 10.- Euro nicht (dabei)“ Oder ich sage „Will ich nicht bezahlen“. Kann er mich wegschicken? Muss er mich behandeln?
Sind sich die Richter klar darüber, weöches Signal sie aussenden, wenn sie so ein Urteil sprechen? Für den normalen GKV-Patienten bedeutet das doch: Wenn du zahlst, dann bist du dumm.
Hallo
Sind sich die Richter klar darüber, weöches Signal sie
aussenden, wenn sie so ein Urteil sprechen?
„Die Richter“ urteilen nach der Gesetzeslage. Wenn hier einer ein Signal setzt, dann die Legistlative.
Dea
Hallo Michael,
Hört sich wie ein Freibrief für`s Nichtzahlen an.
Bloß weil Kleinkriminelle mit Pille-Palle-Strafen durchkommen, klaue ich noch lange nicht…
Was macht
eigentlich der Arzt, wenn ich komme und sage „Ich habe die
10.- Euro nicht (dabei)“ Oder ich sage „Will ich nicht
bezahlen“. Kann er mich wegschicken? Muss er mich behandeln?
Klar kann er Dich wegschicken. Und wenn er nur sagt, jetzt hat er gerade keinen Termin frei. Behandeln muss er Dich jedenfalls nur im Notfall.
Sind sich die Richter klar darüber, weöches Signal sie
aussenden, wenn sie so ein Urteil sprechen?
War sich der Gesetzgeber darüber klar, welche Entscheidungslast er den Richtern damit aufgebürdet hat?
Viele Grüße
Jana
Hallo,
ich beio einer Krankenkasse beschäftigt.
Meiner Meinung nach ist es schon grundsätzlich eine Schweinerei,
dass die Ärzte dazu „verurteilt“ wurden diese 10 € einzuziehen.
Dies hätte von Anfang an in die Händer derer gehört, die davon auch
den Nutzen haben, den Krankenkassen.
Das genannten Urteil fordert geradezu heraus dass die Gebühr
nicht gezahlt wird - da hilft den Ärzten nur eins -
Behandlung verweigern (ausser Notfall), wenn nicht sofort die
10 € auf den Tisch gelegt werden.
Zweite Möglichkeit:
Wenn ich Arzt wäre und zu den Krankenkassen vor Ort (wenn sie denn
vertreten sind) einen „guten Draht“ habe, dann rufe ich nach der
ersten Mahnung dort an - Wenn die Kasse sich bei den Versicherten
meldet, dann klappt das auch mit der Gebühr !!
Gruss
Günter Czauderna
Hi,
und wie war die konkrete Begründung? Normalerweise muss doc hder säumige Schulder der zu Recht zur Zahlung verurteilt wird auch immer die Verfahrenskosten tragen. Warum hier nicht?
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Hallo Michael Schmidt, das ist keineswegs immer so. Siehe http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sgg/index.html Für den Patienten gilt § 183 und für die KV § 184.
MfG
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Hallo,
Hallo Michael Schmidt, das ist keineswegs immer so. Siehe
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sgg/index.html Für den
Patienten gilt § 183 und für die KV § 184.
Danke für den Hinweis, ist interessant. Verstrhe ich das nun richtig: Wenn die KV die Klägerin ist, dann muss der Beklagte keine Kosten tragen (auch wenn der verliert)?
Wenn aber der Arzt der Kläger wäre (ist das bei den Zahnärzten so?), dann muss der Verlierer im Verfahren auch die Kosten tragen?
Wie also kommt man aus diesem Dilemma, dass sich geltendes Rcht faktisch nicht durschsetzen lässt?
Danke für den Hinweis, ist interessant. Verstrhe ich das nun
richtig: Wenn die KV die Klägerin ist, dann muss der Beklagte
keine Kosten tragen (auch wenn der verliert)?
Wenn er/sie zu der in § 183 aufgeführten Gruppe gehört: Dann muss er nicht zahlen.
Wenn aber der Arzt der Kläger wäre (ist das bei den Zahnärzten
so?),
Nö, die Zahnärzte haben auch eine KV (nennt sich bei denen KZV).
dann muss der Verlierer im Verfahren auch die Kosten
tragen?
Weder ein Arzt noch ein Zahnarzt wird sich das antun, wegen einer Praxisgebühr zu klagen. Die sind nur die „Geldboten“. Die Pr.gebühr geht an die Kv’n/KZV’n und die verteilens an die Krankenkassen. Die KV/KZV ist (warum auch immer) der Eintreiber dafür und „darf“ dann eben sehen, wie das Geld reinkommt.
Wie also kommt man aus diesem Dilemma, dass sich geltendes
Rcht faktisch nicht durschsetzen lässt?
Gute Frage *schmunzel*. Vielleicht hat man bei der Einführung der Praxisgebühr bzw. vorher nicht damit gerechnet, dass es solche massiven Probleme damit gibt? Eigentlich ist der Arzt - wie vorher schon mal von jemandem erwähnt - NICHT verpflichtet (außer Notfall) den Patienten zu behandeln, wenn er nicht „Eintritt“ bezahlt, aber da haben die Ärzte wohl auch bissel Angst um ihre Klientel. Denn was macht man wohl als Patient, wenn der Arzt sich stur stellt? Man geht zu einem anderen (es gibt ja genug). Und dann ist der Arzt wegen einer Praxisgebühr, von der er nichts hat, einen Patienten los (und der erzählts seinen Verwandten, Freunden, Kollegen…also gehts u.U. nicht nur um den 1 Patienten).
Für die Lösung deiner Frage würden dir (oder dem der es weiß) vermutlich sämtliche KV’n die Füße küssen. 
MfG