Hi zusammen,
ich habe gerade im Internet einen Liedtext gesucht und stieß auf folgenden Hinweis:
Die Songtexte von [Interpret] dürfen aufgrund von Einspruch der Rechteinhaber oder aus sonstigen rechtlichen Gründen nicht veröffentlich werden.
darunter dann:
Zur Zeit werden von einer Anwaltskanzlei aus Berlin Abmahnungen an zahlreiche Songtext-Seiten verschickt.
Unterstütze uns jetzt, damit du auch in Zukunft noch die Texte deiner Lieblingssongs im Internet finden kannst: http://www.song-suche.com/int/
Ich verstehe nun nicht so recht wo das Problem liegt. Soweit ich die Lyrics-Seiten kenne steht dort immer der Interpret dabei - es wurde sich also nirgens Urheberrecht angeeignet, hintergangen oder ähnliches.
Kann es mir jemand erklären?
LG Timi
Hallo Timid,
Ich verstehe nun nicht so recht wo das Problem liegt. Soweit
ich die Lyrics-Seiten kenne steht dort immer der Interpret
dabei
Die Quellenangabe ist nicht der Punkt. Der Text selber wird ja abgedruckt, also fremdes geistiges Eigentum reproduziert.
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/__2.html
Dafür ist eine Genehmigung der Rechteinhaber nötig, und die wird in der Regel nur gegen Entrichtung einer angemessenen Gebühr erteilt.
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/BJNR012…
(Das gilt, soweit der betreffende Text noch durch das Urheberrecht geschützt ist. Und das ist er EU-weit noch 70 Jahre nach dem Tod des Autors.)
- es wurde sich also nirgens Urheberrecht angeeignet,
hintergangen oder ähnliches.
Doch! Gerade!
Grüße
Wolfgang
Hallo Wolfgang,
- es wurde sich also nirgens Urheberrecht angeeignet,
hintergangen oder ähnliches.
Doch! Gerade!
sind es denn nicht letztlich nur Zitate?
LG Timi
Hi,
- es wurde sich also nirgens Urheberrecht angeeignet,
hintergangen oder ähnliches.
Doch! Gerade!
sind es denn nicht letztlich nur Zitate?
Sicher sind es Zitate, aber VOLLzitate, die nur unter ganz bestimmten Bedingungen erlaubt sind (siehe UrhG). Ein paar Zeilen wären ein legales Zitat, aber der ganze Text ist es nicht.
Gruß,
Malte.
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Hallo,
Sicher sind es Zitate, aber VOLLzitate, die nur unter ganz
bestimmten Bedingungen erlaubt sind (siehe UrhG). Ein paar
Zeilen wären ein legales Zitat, aber der ganze Text ist es
nicht.
ach, das hab ich noch nie verstanden, von wegen „neues Werk“ und so. Mir als Rechteinhaber wäre es doch lieber wenn etwas vollständig übernommen wird (natürlich mit Angabe, dass es von mir ist) anstatt es nur teilweise zu übernehmen, aus dem Zusammenhang zu reißen etc.
Ok, nur eine weitere Sache, die ich am Urheberrecht nicht so wirklich glücklich finde.
Danke dir, mir war das Licht eigentlich schon kurz nachdem ich hier zuletzt gepostet hatte aufgegangen, verstehen kann (will?) ich es trotzdem irgendwie nicht (s.o., mir als Rechteinhaber wäre ein Vollzitat lieber).
Nunja, danke für die Antworten.
LG Timi
Hallo Timid,
ach, das hab ich noch nie verstanden, von wegen „neues Werk“
und so.
Hmm, offensichtlich. Vielleicht hilft Dir die Definition „eigene
geistige Leistung“ in dem Zusammenhang weiter.
Mir als Rechteinhaber wäre es doch lieber wenn etwas
vollständig übernommen wird (natürlich mit Angabe, dass es von
mir ist) anstatt es nur teilweise zu übernehmen, aus dem
Zusammenhang zu reißen etc.
Was ja Quatsch ist. Stell´ Dir vor, Du bist der Schriftsteller
Dürrenmatt. Du würdest wohl lieber an den mit Genehmigung gedruckten
und verkauften Büchern verdienen, als dass irgendwer das Buch abtippt
und ins Internet stellt, oder?
Letztlich kann man dazu stehen, wie man will, es geht aber um die
Frage „Mein ist nicht Dein“ und darum, dass man, wenn man
andererleuts Zeug nutzen will, fragen muss. Ist doch eigentlich
selbstverständlich, oder nicht?
Ok, nur eine weitere Sache, die ich am Urheberrecht nicht so
wirklich glücklich finde.
Was sich anders darstellte, wärst Du Urheber. Versprochen.
Zumal in der Zeit der grenzenlosen Vervielfältigungsmöglichkeiten…
Gruß - Jaschiii
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Absolut richtige Einwände, danke (owT)
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]