hallo,
wenn jemand wegen zu schnellem fahren geblitzt wurde, wann muss ein verwarngeld- oder bußgeld- oder anderer bescheid zugestellt werden, damit die sache nicht verjährt ist?
andersrum:
wann ist der geblitzte nicht mehr verpflichtet, dieses delikt zu bezahlen?
bitte ume eure antworten.
vielen dank im voraus.
gruß
Hi
Verjährungsfrist: drei Monate
allerdings verschiedene Möglichkeiten der Unterbrechung
Gruß
HaWeThie
Guten Morgen!
Der Begriff lautet „Verfolgungsverjährung“ und ist hier geregelt:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/owig/__31.html in Verbindung mit http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stvg/__26.html
Das mit den drei Monaten stimmt also. Aber, wie schon gesagt, es darf wirklich nichts passieren in der Zwischenzeit.
Link-Korrektur
DasOWiG heißt bei juris OWiG 1968, nun denn …
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/owig_1968/__… in