Verkehrsrecht: verjährung eines verkehrsdeliktes?

hallo,

wenn jemand wegen zu schnellem fahren geblitzt wurde, wann muss ein verwarngeld- oder bußgeld- oder anderer bescheid zugestellt werden, damit die sache nicht verjährt ist?

andersrum:

wann ist der geblitzte nicht mehr verpflichtet, dieses delikt zu bezahlen?

bitte ume eure antworten.

vielen dank im voraus.

gruß

Hi
Verjährungsfrist: drei Monate
allerdings verschiedene Möglichkeiten der Unterbrechung

Gruß
HaWeThie

Guten Morgen!

Der Begriff lautet „Verfolgungsverjährung“ und ist hier geregelt:

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/owig/__31.html in Verbindung mit http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stvg/__26.html

Das mit den drei Monaten stimmt also. Aber, wie schon gesagt, es darf wirklich nichts passieren in der Zwischenzeit.

Link-Korrektur
DasOWiG heißt bei juris OWiG 1968, nun denn …

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/owig_1968/__… in