Angenommen ein Privatmann V hat sein Auto im Nov. über den TÜV gebracht, es noch 2 Monate gefahren (ca. 5000 km) und im Januar an Käufer K verkauft. Der Kaufvertrag sei ein Vordruck einer Versicherung, die Gewährleistung wird darin wegen Privatperson ausgeschlossen. Ebenso ist angekreuzt, dass V keine Reparaturen versteckter Mängel übernimmt.
Vor ein paar Tagen hätte V nun von K eine SMS bekommen, dass der Wagen von der Werkstatt als nicht verkehrssicher gesehen würde und er stillgelegt werden müsse. K will sein Geld zurück.
V rufe K an und bekommt aber keine Erklärung, was denn an dem Wagen sei. Deswegen bitte er K den Werkstattbericht zu faxen. Das Auto stehe mittlerweile 900 km entfernt.
2 Tage später käme eine weitere SMS, der DEKRA hätte die selben Fehler wieder festgestellt, die vor dem TÜV gewesen sein sollen. Wenn V nicht das Geld zurückzahle würde K zum Anwalt gehen und ihn anzeigen. (Ein Werkstattbericht liegt V immer noch nicht vor).
V ruft also K wieder an. Erstens hat er ja den TÜV-Bericht nicht mehr, zweitens kam das Fahrzeug ohne Nachprüfung durch, V kann sich immer noch nicht vorstellen, was da sein könnte. K erwidere darauf wieder nichts direktes, nur dass noch irgendwas am Motor sei (das Fahrzeug ist bei V gefahren, hat über 100000 km drauf).
V wird sobald er irgendetwas schriftliches in der Hand hat einen Anwalt aufsuchen, aber ihn interessiert es schon vorher, ob er K eventuell Geld zurückzahlen muss. K ist übrigens knapp 2 Monate auf Vs Versicherung gefahren (das hat V jetzt gelernt). Insgesamt ist K fast 3 Monate gefahren und dann wegen nicht anspringenden Wagens in die Wrkstatt. Die Benzinzufuhr funktioniere wohl nicht mehr (immerhin eine Aussage zum Wagen, lief jedoch bei V).
Vielen Dank im voraus,
Jutta