Privat verkauftes Auto zurücknehmen?

Angenommen ein Privatmann V hat sein Auto im Nov. über den TÜV gebracht, es noch 2 Monate gefahren (ca. 5000 km) und im Januar an Käufer K verkauft. Der Kaufvertrag sei ein Vordruck einer Versicherung, die Gewährleistung wird darin wegen Privatperson ausgeschlossen. Ebenso ist angekreuzt, dass V keine Reparaturen versteckter Mängel übernimmt.

Vor ein paar Tagen hätte V nun von K eine SMS bekommen, dass der Wagen von der Werkstatt als nicht verkehrssicher gesehen würde und er stillgelegt werden müsse. K will sein Geld zurück.

V rufe K an und bekommt aber keine Erklärung, was denn an dem Wagen sei. Deswegen bitte er K den Werkstattbericht zu faxen. Das Auto stehe mittlerweile 900 km entfernt.

2 Tage später käme eine weitere SMS, der DEKRA hätte die selben Fehler wieder festgestellt, die vor dem TÜV gewesen sein sollen. Wenn V nicht das Geld zurückzahle würde K zum Anwalt gehen und ihn anzeigen. (Ein Werkstattbericht liegt V immer noch nicht vor).

V ruft also K wieder an. Erstens hat er ja den TÜV-Bericht nicht mehr, zweitens kam das Fahrzeug ohne Nachprüfung durch, V kann sich immer noch nicht vorstellen, was da sein könnte. K erwidere darauf wieder nichts direktes, nur dass noch irgendwas am Motor sei (das Fahrzeug ist bei V gefahren, hat über 100000 km drauf).

V wird sobald er irgendetwas schriftliches in der Hand hat einen Anwalt aufsuchen, aber ihn interessiert es schon vorher, ob er K eventuell Geld zurückzahlen muss. K ist übrigens knapp 2 Monate auf Vs Versicherung gefahren (das hat V jetzt gelernt). Insgesamt ist K fast 3 Monate gefahren und dann wegen nicht anspringenden Wagens in die Wrkstatt. Die Benzinzufuhr funktioniere wohl nicht mehr (immerhin eine Aussage zum Wagen, lief jedoch bei V).

Vielen Dank im voraus,
Jutta

Hallo Jutta,

V ist m.E. ‚fein raus‘, da ein rechtswirksamer und zulässiger Mängelausschluss vorgenommen wurde.

In die Haftung genommen werden könnte V m.E. nur dann, wenn der eingetretene Schaden auf einen Mangel des Fahrzeugs zurückgeht, den V kannte und dem K arglistig verschwiegen hätte.

Nach der Schilderung dürfte das nicht der Fall sein.
Es wäre außerdem die Aufgabe des K dies so zu beweisen.

Gruß ivo

Hallo Jutta
Vor allem würde ich V. raten die Versicherung zu kündigen und die Zulassungsstelle davon in Kenntniss zu setzen.
Dann ärgert sich K. zwar noch mehr aber hat dann endlich Druck dem Wagen auf sich anzumelden.

Gruß Armin

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Hi,

das klingt für mich wie ein sehr dreister Versuch des K, den Vertrag (ungerechtfertigterweise) rückgängig machen zu wollen. Vielleicht hat K kein Geld mehr, vielleicht hat er sich bei dem Wagen was anderes vorgestellt, whatever.

Die Sache ist aber ziemlich eindeutig. Da soll K ruhig zum Anwalt gehen. Wenn der sein Staatsexamen nicht aus dem Kaugummiautomaten hat, wird er K deutlich mitteilen, daß er hier gegen V nicht die geringste Chance hat.

Im Prinzip ist für V die Sache erledigt, und wäre *ich* V, würde ich auf weiteres Palaver von K überhaupt nicht eingehen.
WENN wirklich was von einem Anwalt kommen sollte, sollte sich V am besten auch juristisch beraten lassen (und DANN natürlich auch die Sache mit der Versicherung auf den Tisch packen), aber ich bezweifele, daß es soweit kommt.

Gruß
Christian