Falsche Zusendung - Anzeigepflichtig?

Angenommen man bekommt ein Paket mit Inhalt der nicht für einen bestimmt ist - ist man dann verpflichtet dem Absender (Firma) dies zurück zu schicken oder wenigstens bescheid zu sagen?

t.

Ist da vielleicht ´ne Spielküche drin? :wink: owT
s.u. „ebay-Betrug“

Wotan

Angenommen man bekommt ein Paket mit Inhalt der nicht für
einen bestimmt ist - ist man dann verpflichtet dem Absender
(Firma) dies zurück zu schicken oder wenigstens bescheid zu
sagen?

ja
Es ist natürlich klar, dass das Päckchen ungeöffnet sicher aufbewahrt wird.

Ciao maxet.

Hallo,

Angenommen man bekommt ein Paket mit Inhalt der nicht für
einen bestimmt ist - ist man dann verpflichtet dem Absender
(Firma) dies zurück zu schicken oder wenigstens bescheid zu
sagen?

ja
Es ist natürlich klar, dass das Päckchen ungeöffnet sicher
aufbewahrt wird.

na, ich geh mal davon aus, dass das Paket (nicht Päckcken) bereits geöffnet wurde.
Außerdem kann dem Empfänger nicht unbedingt zugemutet werden, in seiner Wohnung Platz für das Paket zu opfern.
Ich persönlich würde dem Absender einen Brief schreiben und eine Frist setzen, bis zu der das Paket abzuholen ist. Andernfalls würde es mangels Aufbewahrungsplatz der Vernichtung anheimfallen. Hängt natürlich auch vom Inhalt ab.

Gruß, Niels

Hallo tonio,

:smile:
Hey, der Gedanke gefällt mir. Ist zwar keine hilfreiche Antwort aber trifft dafür genau meinen Humor. Und da ich heute mal wieder nichts zu lachen hatte, hiermit ein Sonder-*